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private Nutzung des Dienstwagens nach Austritt

gefragt von DanielH21 am 21.09.2009 um 14:28 Uhr

Hallo zusammen. Ein von unseren Mitarbeitern ist zum Ende August ausgeschieden. Seitens Geschäftsführung wurde ihm der Dienstwagen zur Nutzung bis zum 31.12.2009 überlassen (d.h. rein private Nutzung). Die Frage ist, wie versteuern wir das? Und was noch in diesem Fall beachtet werden muss? Vielen Dank. Daniel.

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Dienstwagen x 64 private Nutzung x 4 Dienstwagen nach Austritt x 1

anonym
beantwortet von Hasenpub am 22. September 2009 19:29
0x
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Ihr versteuert nach wie vor die Leasing gebühren, er bezahlt nach wieso die 1% des neuwagenwertes.



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