solloderhaben am 03.06.2009 um 9:14 Uhr
Hallo vielleicht kennt sich ja jemand aus, ein guter Freund der seit über 20 Jahre durchgehend selbständig war und 57 Jahre alt ist, will in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren weil der Beitrag bei der privaten so hoch ist das er ihn sich eigentlich gar nicht mehr leisten kann. Leider hat er die Möglichkeit verpasst bis zum 55. Lebensjahr in die gesetzliche KV zurückzukehren. Gibt es eine andere Lösung z. B., durch Heirat seiner langjährigen Lebensgefährtin um bei ihr nichtselbständigen als Arbeitnehmerin tätige Frau mitversichert zu werden. Natürlich müßte er die Selbständigkeit aufgeben und sich etwas anderes suchen womit er Geld verdient, z. B. wenn Die Ehefrau von ihm den Betrieb wieder anmeldet und ihn als Aushilfe beschäftigt und er sonst keine Einkünfte mehr hätte. Na ja das sind aber auch nur Gedankenspiele ob es so zu lösen wäre, hat jemand noch eine bessere Idee ?
Grüße und vielen Dank für weitere Hilfen von sollundhaben
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wenn seine Frau den Betrieb anmeldet und über ein gewisses Einkommen kommt,muss sie sich priv. versichern. Am besten wäre es,wenn er sich eine Arbeit sucht und somit in die gesetzliche kommt. Selbstständig kann er bleiben darf aber nicht über einen bestimmtes (glaube 300.-- ) kommen,sonst rutscht er wieder in die priv.

Meines Wissens, hat er keine Möglichkeit mehr, in die GKV zurück zu wechseln. Allerdings hat er die Möglichkeit, sich in der PKV auf den sog. Elementartarif zurückstufen zu lassen, der dann in etwa so hoch liegt wie der Beitrag in der GKV, jedoch von den Leistungen her auch in etwa der GKV gleicht.
Er soll doch mal bei der Versicherung nachfragen, wie es ist, wenn er seine Selbständigkeit aufgibt und einen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze annimmt. Vielleicht haben die einen Tipp für ihn. Und fragen kostet ja nichts.
solloderhaben am 3. Juni 2009 09:31 das wäre vielleicht eine Lösung danke
monja1995 am 3. Juni 2009 09:40 Nicht dafür, viel Glück
wenn er eine "nichtselbständige Arbeit" annimmt und daraus Einkünfte hat (die allerdings unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen müssen) MUSS er in die gesetzliche Krankenversicherung.
schau auch mal hier: Arbeiter und Angestellte, dessen Einkommen unterhalb 48.600 Euro pro Jahr (oder 4.050 Euro pro Monat, Stand: 2009) liegt, sind in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert und können nicht in die private Krankenversicherung wechseln oder unversichert bleiben
http://www.tarifchecks.de/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/beitragsb...
solloderhaben am 3. Juni 2009 09:31 Sorry es ist nicht mehr so das wenn man einen Arbeitsplatz antritt mann auf jeden Fall gesetzlich versichert werden muss. Weil wer die 55 überschritten hat und in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war kann nicht mehr in eine gesetzliche Vers. zurück, daher habe ich ja nach einer anderen Lösung wie z.B. versichert über Ehefrau gefragt.
Sorry es ist nicht mehr so das wenn man einen Arbeitsplatz antritt mann auf jeden Fall gesetzlich versichert werden muss. Weil wer die 55 überschritten hat und in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war kann nicht mehr in eine gesetzliche Vers. zurück, daher habe ich ja nach einer anderen Lösung wie z.B. versichert über Ehefrau gefragt.
da würde ich lieber aklären, ob der basistarif nicht die bessere wahl ist, oder gar vergleichen. zB unter http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/vergleich-mehrerer-pkv.html
du kannst dich hier informieren http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html