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Private Krankenversicherung - Kinder mitversichern?

gefragt von schrubba am 08.04.2009 um 7:13 Uhr

Hallo ich habe eine Frage. Wenn ich mich durch Selbständigkeit private versichern möchte / muss, kann ich dann meine Kinder (11 J / 2 J) mit in die PKV nehmen, wenn ja was würde mich das "mehr" kosten so ungefähr?

Zur Zeit bin ich und die Kinder bei meiner Frau familienversichert.

LG

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anonym
beantwortet von romina41 am 26. April 2009 22:29
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Kommentar von Simple_avatar3smallsupidupi am 27. Juni 2009 10:32

Das habe ich mich auch schon gefragt. Hier gibt es einen Versicherungsvergleich: http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/pkv-kinder-vergleich-private-krankenversicherung-kind/ das hilft auf jeden Fall weiter.

Es ist aber im Prinzip so, wenn die Frau mehr verdient, kann das Kind auch bei Ihr weiter mit versichert sein. Ein Kind kostet in der PKV ungefährt 90-130 Euro.

Kommentar von elkeee65 am 29. Juli 2009 11:56

ich glaub über die genauen Mehrkosten kann dir nur die Versicherung direkt Auskunft geben. Im Vorfeld kannst du dich aber ganz gut informieren, welche da für dich am besten in Frage kommt. http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html


anonym
beantwortet von peter4223 am 23. Oktober 2009 11:18
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Kinder können in die private Krankenversicherung mit einbezogen werden. Der Tarif ist von vielen Parametern abhängig. Höhe des Beitrages wird von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. Meine Empfehlung. Fordere Dir einen unabhängigen Vergleich der Anbieter an. Dann siehst Du auf einen Blick, welcher Tarif der beste für Dich und dein Kind ist. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich aus über 80 Gesellschaften. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher und man spart sich richtig viel Geld dadurch. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv

Kommentar von hublo am 23. Oktober 2009 13:27

Wichtig für jeden der bereits in der privaten Krankenversicherung ist. Die Gesellschaften schicken jetzt ihre Beitragsanpassung für das nächste Jahr an Ihre Kunden. Die Anpassung kann häufig bis zu 30% betragen. Bedeutet extreme Mehrkosten, falls man sich nicht kümmert und in eine günstigere Versicherung wechselt. Es besteht allerdings 4 Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht nach erhalt der Beitragsanpassung. Mit Zahlung der Erstprämie zum 01.01.2010 gilt die Erhöhung als angenommen und man kann nicht mehr wechseln. Daher: schnell vergleichen und ggf. in eine günstigere Versicherung wechseln.

Kommentar von infomake am 13. November 2009 14:35

Eine private Krankenversicherung kann in Deutschland nicht jeder abschließen. Denn als Arbeitnehmer mit einem üblichen Einkommen muss man in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden. Wird aber die Versicherungspflichtgrenze überschritten, dann kann man auch in eine private Krankenkasse wechseln. Hier lohnt sich insbesondere für gute verdienende Singles und für sehr gut verdienende Freiberufler der Wechsel. Denn die Kosten sind deutlich geringer als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. quelle: http://versicherung.info-kredit.com/private-krankenversicherung.php


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 8. April 2009 07:20
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Du kannst nicht nur, Du musst Deine Kinder in der PKV mitversichern...

Kommentar von schrubba am 8. April 2009 07:23

Achso. Die Kinder können weiterhin NICHT bei der Mutter gesetzlich familienversichert bleiben?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 07:26

nein, dass mus er nicht...

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. April 2009 07:27

Die GKV der Mutter wird ihm etwas husten, von wegen Kinder beitragsfrei mitversichern... Hatte selbst mal das Problem.

Kommentar von Silberheim am 8. April 2009 07:38

Kommt darauf an wer den höheren Anteil des Haushaltsnettoeinkommens erbringt

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. April 2009 07:41

Das sollte doch wohl der Selbständige sein... Sonst kann man auch angestellt bleiben und hat dann wenigstens gesichert bezahlten Urlaub und Krankheitszeiten... ;-)

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:06

@Mike: deine Antwort von 7:20 ist grundsätzlich FALSCH. Die von 7:27 ist gar keine Antwort und mit der von 7:41 ruderst du nur zurück, weil du deinen Fehler bemerkt hast. Heute ist wohl nicht dein Tag?!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. April 2009 08:17

Hey, GF hat nicht nur Dauerbeanstander als Hilfspolizisten, sondern auch Analytiker. Leider genauso amateurhaft wie die erstgenannten... Wie Du meine Antworten siehst und interpretierst, ist mir gänzlich latte, aber ich erkläre es Dir dennoch: Meine Antworten von 7:20 und 7:41 spiegeln eigene Erfahrungswerte wider, zudem ist die Antwort von 7:20 nicht grundsätzlich, sondern nur unter gewissen Umständen falsch! Und die Antwort von 7:41 ist kein Zurückrudern, sondern meine Meinung zum Thema "Sinn und Unsinn der Selbständigkeit" und damit auch zur KV...

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:25

@Mike: Laß uns doch einfach an deinem Wissen teilhaben und nicht nur an deiner Meinung - mit obigem Text qualifizierst du dich leider ab...

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. April 2009 08:29

Wenn Du das sagst... Zum Glück sind Deine persönlichen Ansichten hier nicht allgemein verbindlich oder ausschlaggebend und noch gilt auch hier das Recht der freien Rede!

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:35

@HeinzBeckerFFm Lächle doch mal :-)

Kommentar von 43553965c7e2688424c8901748681a6fsmalldenecke am 8. April 2009 21:15

@MikeFFM: Wenn ich als Angestellter KEINEN Job bekomme, in welchem ich ca. 1500 € im Monat verdiene, aber die Möglichkeit hätte, mich in diesem Job selbständig zu machen und so 1500 € zu verdienen, was ist dann die bessere Wahl? Ok, die SELBSTÄNDIGKEIT. Mein Partner ist nun aber angestellt und verdient 2500 € im Monat. Ende vom Lied: Selbständigkeit heißt nicht, mehr zu verdienen als Angestellte und bietet manchmal eine ganz gute Alternative zur Arbeitslosigkeit.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 9. April 2009 10:08

Dann passt es natürlich. Vorausgesetzt, Dir bleiben am Ende tatsächlich die 1500 netto...


anonym
beantwortet von JR0903 am 8. April 2009 17:14
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Maximus 40 hat recht wenn Du unter 3825€ zu versteuerndes Monatseinkommen bleibst sind Deine Kinder in der GKV Beitragsfrei = KOSTENLOS versichert. Warum also am Anfang der Selbständigkeit zusätzliche Kosten aufbürden. Bei Dir selbst ist es zunächst eine Beitragsfrage. mit freundlichen Grüßen JR0903


anonym
beantwortet von serafin am 8. April 2009 15:24
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Die Kinder sollten versichert werden. Wenn Deine Frau mehr verdient, können sie in der gesetzliche Kasse bleiben. Wichtig ist,dass bei der Privaten, Gesundheitsfragen gestellt werden. Die Gesellschaft, die ich noch nebenberuflich vertrete würde pro Kind monatlich 111.36 verlangen, bei Vollschutz ohne Selbstbehalt. Gruß Serafin


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 8. April 2009 12:13
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Die Kinder können mit eigenen Verträgen in die PKV, oder, wenn du nicht deutlich mehr als deine Frau/Lebensgefährtin verdienst dort in der GKV familienversichert werden - so weit vorhanden.

Die Leistungen schwanken zwischen in vielen Bereichen deutlich schlechter als in der GKV bis hin zu extrem viel besser als in der GKV. Die Beiträge liegen zwischen wenig und mind. 3x höher.

Mit anderen Worten: Die Frage nach dem Beitrag ist ungefähr wie die Frage: Was kostet ein Auto - so ungefähr !

Ohne ausführliche Beratung (gehe ca. 100 Fragen mit Kunden durch, mind. 2x3 Std.) wäre ein Abschluss unseriös und kann ich auch auf Grund dessen das du die Verantwortung für die Kinder hast nicht empfehlen.


anonym
beantwortet von migrowe am 8. April 2009 08:00
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Private Kinderkrankenvollversicherungen bekommt man zwischen 120€ und 250€ mtl. je Kind. Der Beitrag ist auch Tarif-, SB-, gesundheits- und altersabhängig. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Ich warne dich eindringlich vor diesem Schritt! Wenn du zur Zeit gar kein nennenswertes Einkommen hast, werden dir als Selbständiger auch nicht die Tausender zuflattern. Versichere dich auf jeden Fall freiwillig gesetzlich!!!

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 8. April 2009 08:32

Die freiwillig gesetzlich Versicherung sollte man stets als Alternative berücksichtigen. Habe damit selbst gute Erfahrungen gemacht (Techniker Krankenkasse).

Kommentar von Candlejack am 9. April 2009 07:30

zwischen 120 und 250 EUR ? Die Preise kenne ich nur, wenn die Kinder älter sind und eine absolute TOP-Versicherung ohne SB haben sollen. Ansonsten kenne ich Preise um 100 EUR diverser Anbieter. Die freiwillig gesetzliche Versicherung kommt aus meiner Erfahrung nur in Betracht, wenn jemand aufgrund Gesundheit nicht oder nur mit hohen Zuschlägen in der Privaten aufgenommen würde. Ansonsten ist die Private schon allein wegen der Leistungen die bessere Alternative.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 8. April 2009 07:36
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Da es hier unterschiedliche Meinungen gibt, hab ich mal das Internet befragt:
.
Mitversicherung von Familienmitglieder Ehepartner und Kinder können bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden.

Voraussetzung: die Familienangehörigen müssen sich vorwiegend in Deutschland aufhalten, nicht von der Versicherungspflicht befreit sein und nicht mehr als 340 Euro monatlich verdienen. Eine Einschränkung gibt es hier: Die Mitversicherung von Kindern ist ausgeschlossen, wenn der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und sein regelmäßiges Monatseinkommen die Grenze von 3.825 Euro übersteigt. Die Familienversicherung eines Kindes endet in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich der Nachwuchs jedoch zu diesem Zeitpunkt noch in der Schul- oder Berufsausbildung, kann er bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben.
.
Quelle: http://www.gesundheit.de/krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung/inf...

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 07:55

Die einzig hochwertige und klare Antwort, nach all dem Müll der bereits verfasst wurde. DH

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 8. April 2009 08:32

Danke.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. April 2009 07:18
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du musst die Kinder mit in die PKV übernehmen und sie werden einzeln versichert, bei der Vielzahl der Tarife solltest und musst du dazu allerdings mal mit dem Beratter der PKV sprechen und dir ein angebot machen lassen

achte aber darauf, dass du zu allererst für alle drei personen eine verbindliche annahmebestätigung durch die PKV vorhanden incl. der Prämien und kündige nciht vorab die gesetzliche..sonst hast du ein Riesenproblem..bedenke auch, dass die pflegeversicherung in der PKV auch anders tarifiert ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung

Kommentar von 43553965c7e2688424c8901748681a6fsmalldenecke am 8. April 2009 07:21

So, jetzt in aller Ruhe. Ich bin selbständig, war bisher freiwillig gesetzlich versichert und habe knapp 300 € monatlich bezahlt. Jetzt bin ich privat versichert, HABE ZWEI KINDER, welche weiterhin bei meiner Frau gesetzlich versichert bleiben, und ich zahle nur noch 180 € für die private Versicherung. Was ist also falsch an meiner Antwort?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 07:25

die PKV arbeitet nach dem Prinzip des Tarifes und der Prämien und ist nicht gewinnabhängig im Gegensatz zur freiwilligen Krankenversicherung bei der Gesetzlichen..das ist der Unterschied

aber ich habe wohl was falsch gelesen..und korrigiere mich..die Kinder müssen wirklich erst dann in die PKV , wenn man über einen bestimmten Gewinn kommt... war bei mir auch so..ich war privat..Frau und Kinder gesetzlich versichert..

Kommentar von Silberheim am 8. April 2009 07:37

Solltest du den größeren Anteil am Haushaltsnettoeinkommen erbringen, so musst du die Kinder PKV da der Anspruch die Kinder über die gesetzliche des Ehepartners mit zu versichern eigentlich nicht mehr besteht.

Kommentar von 43553965c7e2688424c8901748681a6fsmalldenecke am 8. April 2009 21:09

@Silberheim: Das ist nicht richtig. Ich erbringe privatversichert den größeren Anteil als Selbständiger, und dennoch können die Kinder bei meiner Frau in der GKV bleiben. Die Kinder müssen erst ab einem bestimmten Gewinn in die PKV übernommen werden.

Kommentar von schrubba am 8. April 2009 07:24

Ok werd mit dem Berater dann sprechen und schauen was aus dem Gespräch herauskommt :) Danke


anonym
beantwortet von Gerbeth am 14. April 2009 20:36
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Es kommt darauf an wieviel der partner verdient oder der jenige selbst verdient. Danach kann man die Kinder mit oder nicht versichern bzw. gesetzlich über die familienvericherung mit versichern. Das muß halt alles geprüft werden


anonym
beantwortet von Obercommander am 13. April 2009 11:20
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Familienversicherte Kinder regeln sich im SGB 5. Unterschreitet der Gewinn der Firma den JAEG Grenzwert 48600 Euro für 2009, so kann das Kind ohne Mehrbeitrag bei dem gesetzlich Versicherten familienversichert bleiben. Ist dies nicht mehr der Fall, so muss das Kind entweder privat oder gesetzliche freiwillig versichert werden. PKV Abschlussprämien verlaufen alters- und geschlechtsbedingt unterschiedlich. Besonders vor und nach dem Alter 14. Bei manchen Anbietern verteuern sich die Beiträge ab Alter 17 deutlich. Eine vorausschauende Tarifwahl spart enorm Geld. Beiträge bewegen sich bei Tarifen mit Selbstbehalt 300 Euro pro Jahr zwischen 60 und 90 Euro, Tarife ohne SB bei 100-140 Euro. Mehrleistungen wir Chefarzt 1-2 Bettzimmer sind oft geringfügig teurer. Kinder müssen nicht beim selben Versicherer versichert werden, wie das PKV versicherte Elternteil. Dies kann auch anderswo abgeschlossen werden. Nicht jeder Anbieter lässt eine eigene Absicherung von Kindern zu. Auch kann das Kind freiwillig gesetzlich versichert werden, zum Beispiel dann, wenn gesundheitliche Probleme eine Private Absicherung nicht ermöglichen. Die finanzielle Eigenbelastung Privat versicherter Kinder entfällt, wenn meist eine Ausbildung begonnen wird, in jedem Fall aber wenn ein eigenes Einkommen erzielt wird. Es greift dann die Pflichtversicherung und die Private wird direkt beendet. Existenzgründer erhalten manchmal seitens Arbeitsamt einen Zuschuss. Die anfänglichen Raten zur GKV sind oft um die 180-230 Euro und nur ein Vorrausrabatt. Eigentlich beträgt für den freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen der Monatsbeitrag ca. 330 Euro inkl. Pflegeversicherung basierend auf dem Mindesteinkommen 1850 Euro mtl. Zahlt man den rabattierten Betrag, so erfolgt per Einkommenssteuerbescheid die Korrekturberechnung. Waren Sie erfolgreich, so verlangt die Kasse Beitragsnachzahlungen, welche bis mtl. zur Zeit über 600 Euro betragen können. Bis Alter 60 ist im PKV Beitrag ein 10% Mehrbeitrag zur Beitragssicherung im Rentenalter enthalten und entfällt mit dem Geburtstag 60. Ab Rentenbeginn besteht in den ersten 3 Monaten die Möglichkeit sich vom Rententräger einen Zuschuss derzeit 7,3% der Altersrente zu beantragen. Dann unnötige Tarifbausteine wie Tagegelder können entfallen. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen im Rentenalter auf alle Einkünfte der Berechnung zur Sozialversicherungsabgabe zahlen, dass trifft für privat Versicherte nicht zu. Insbesondere Auszahlungen aus betrieblichen Altersversorgungen schlagen bei Zuführung ordentlich zu buche. Für privat Versicherte trifft dies nicht zu. Generell muss man sich die Frage der Finanzierbarkeit der Sozialsysteme gefallen lassen, denn das Verhältnis der Zahler und der stets älter werdenden Bevölkerung gestaltet sich besorgniserregend schlecht. Es ist sehr fraglich, wie deren Kosten erbracht werden sollen. PKV Versichert können auf bereit 120 Mrd. Euro Rückstellungen bauen, GKV Kassen sind jeden Monatsende eigentlich schon pleite. In der GKV gibt es eine Menge nicht zahlender Versicherte, in der PKV zahlt Jeder einen eigenen Beitrag. Nicht alle Leistungen sind in der PKV besser, aber die meisten schon. Die Ärzte wissen dies auch und können weitaus besser beraten, behandeln und abrechnen. Daher die bevorzugte Terminvergabe. Nun wurde bereits mehr gesagt als gefragt. Ich hoffe ich konnte in dem Beantwortungswirrwar etwas Licht in s Dunkle bringen. Wenn Sie spezielle FRagen haben, dann können SIe sich gern an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen Carsten Ludolph, Spezialmakler Krankenversicherungen


anonym
beantwortet von carlositablau am 9. April 2009 09:47
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das muss nicht unbedingt sein die Frage ist ob deiner Frau mehr oder weniger verdienst wie du wenn sie evtl. mehr verdienen würde und in der GKV ist wäre es auch denkbar das die Kinder bei Ihr versichert sind.Du willst mehr wissen und was das kostet? Schau doch auf meiner Homepage vorbei dann kann ich dir bestimmt weiterhelfen. Gruß Patrizia www.patrizia.batista-de-oliveira.barmenia.de


anonym
beantwortet von Edivol am 8. April 2009 14:22
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Du kannst Deine Kinder natürlich in die PKV mit aufnehmen - m.Wissen, wenn Du deutlich mehr verdienst, müssen die Kinder sogar bei Dir mitversichert werden. Die Höhe des Beitrags kann man nicht so sagen, kommt auf verschiedene Fakten an, natürlich viel höher als in der gesetzlichen, einfach ausführlich(!) beraten lassen bei jemanden Ihres Vertrauens! Natürlich hat man in der PKV bevorzugtere Arztbehandlungen, gerade in der heutigen Zeit - andererseits muß man wahrscheinlich bei beginnender Selbständigkeit auch mit jedem Cent rechnen. MfG Edivol


anonym
beantwortet von thorne01 am 8. April 2009 12:06
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guten tag,

geben sie einfach ihre persönlichen daten auf www.krankenversicherung-beratung.de ein . diese werden dort vertraulich behandelt und somit erhalten sie ein definitives angebot. dort werden ihre daten auf der hauptseite direkt abgefragt.dies ist vom alter usw abhängig. deshalb einfach eingeben,dann suche ich ihnen das günstigste raus. mfg

dirk schiff


anonym
beantwortet von Mik74 am 8. April 2009 07:53
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wenn Du Dich privat versicherst, können die Kinder bei Deiner Frau gesetzlich versichert bleiben. Ist Dein Bruttoeinkommen höher als das Deiner Frau, dann musst Du die Kinder bei Dir mit privat versichern. Kostet dann im Durchschnitt 80,00 EUR je Kind. Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.


denecke
beantwortet von denecke am 8. April 2009 07:14
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Musst du erst ab einem bestimmten Gewinn pro Jahr. Genaue Zahlen weiß ich leider auch nicht. Du kannst aber auch als Selbständiger in der gesetzlichen bleiben, freiwillig, privat ist aber oft günstiger.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 07:16

das ist völlig falsch


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