Private Krankenversicherung - kann jeder Angestellte wechseln - ersetzt es die gesetzliche komplett
Wer kann wechseln, jeder?
Oder muss man Kriterien erfüllen? Fällt der Beitrag für die gesetzliche dann weg?
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Antwort von flschn 24.07.200861 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Nicht jeder kann in die private Krankenversicherung wechseln, deswegen sind auch fast 90 Prozent der Deutschen gesetzlich versichert.
Da musst du schon Beamter sein, selbstständig oder freiberuflich arbeiten und eben mehr als 48.150 Euro brutto verdienen. dann kannst du über einen wechsel nachdenken.
natürlich zahlst du auch weiter Krankenkassenbeiträge. die sind aber nicht mehr an dein einkommen gekoppelt, sondern an dein Risiko. Bei der privaten kommt es also darauf an, wie alt du bist, ob du männlich oder weiblich bist und wie es um deinen gesundheitlichen Zustand bestellt ist. Demnach zahlen beispielsweise Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr als Männer. Quelle: http://www.private-krankenversicherung.de
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Du mußt über einer Verdienstgrenze liegen, dann kannst Du in eine private Versicherung wechseln. Sie ersetzt dann die gesetzliche. Aber bedenke, der Weg zurück ist enorm schwer und kaum zu bewerkstelligen. Ich würde es mir gründlichst überlegen!
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Wenn Du in den letzten beiden Jahren mehr verdient hast, als die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze (2008: 43.200 € Einkommen jährlich) kannst Du in die private Versicherung wechseln.
Das kann deutliche Vorteile haben, da Du für geringere Beiträge als in der gesetzlichen Versicherung deutlich bessere Leistungen erhältst. Und ja - die Beiträge zur gesetzlichen KV fallen natürlich dann weg.
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Arbeitnehmer könnten sich erst dann aus der Pflicht-Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenkasse lösen und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches sozialversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen über der Versicherungs-Pflichtgrenze (siehe auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Zum Brutto-Einkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungs-Bonus-Zahlungen.
Diese Regelung wurde mit der Anfang 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform verschärft. Heute muss ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben und diese voraussichtlich im vierten Kalenderjahr überschreiten um dann zum 01.01. des vierten Jahres in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Weitere Informationen siehe http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html
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Hast Du schon geklärt, was die pKV kostet, wenn Du mal 60, 70 oder 80 bist?
Und was es kostet, wenn Du Familie hast?
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 20.06.2008Für die Zeit der Rente werden Rückstellungen gebildet und man kann sich zusatzversichern, weil ja im Rentenalter die Zahlung des Arbeitgeberbeitrages wegfällt.
Was die Mehrkosten für die Familie anbetrifft, hast Du aber natürlich recht - es muss für jedes Familienmitglied (das nicht selbst durch Arbeitstätigkeit eine eigene Versicherung hat) eine eigene Versicherung abgeschlossen werden -auch für jedes Kind.
Kommentar von AALFIAALFI 20.06.2008Kinder kosten bloß 75 Euro Pauschbetrag. Und der gesetzliche Maximalbeitrag ist auch schon geregelt. Mit 60 kostet das dann natürlich 15% weniger weil die gesetzliche Zwangsabgabe wegfällt.
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 20.06.2008@ AALFI: Das kann sein - ich habe keine Kinder und zahle den Beitrag somit nur für mich. Rückstellung für das Alter werden gebildet und für den Wegfall des Arbeitgeberanteils habe ich eine Zusatzversicherung abgeschlossen - die der Arbeitgeber auch noch zur Hälfte mitbezahlen muss :-)) Also: Alles bestens geregelt :-)
Und zu den Bemessungsgrenzen: ich bin seit 10 Jahren privat versichert und daher nicht immer so auf dem laufenden - die Zahl oben hab ich gegoogelt - also wird sie vermutlich stimmen :-)
Kommentar von JoWaKuJoWaKu 20.06.2008"Für die Zeit der Rente werden Rückstellungen gebildet und man kann sich zusatzversichern"
Das klingt immer so nett. Aber hast Du mal erlebt, was Oldies für die PKV wirklich zahlen müssen?
Du mußt mehr als die Pflichtversicherungsgrenze verdienen. Mit einem Jahr war auch mal jetzt mußt Du mindestens drei Jahre etwa 48000 /Jahr haben.
Das stimmt nicht :-) Die BBG liegt bei 43.200 € - nicht bei 48 T€. Ausserdem schrieb ich: "Letzten beiden Jahren...." nicht ein Jahr :-)
Es geht ja auch nicht um BBG sondern um JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Die ist 2008 bei 48.150 €. Man muss drei Jahre die entsprechende JAE überschritten haben, erst dann kann man wechseln. Ich würde es mir generell sehr genau überlegen.