Frage von rosiS04 20.06.2008

Private Krankenversicherung - kann jeder Angestellte wechseln - ersetzt es die gesetzliche komplett

  • Antwort von flschn 24.07.2008
    61 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nicht jeder kann in die private Krankenversicherung wechseln, deswegen sind auch fast 90 Prozent der Deutschen gesetzlich versichert.

    Da musst du schon Beamter sein, selbstständig oder freiberuflich arbeiten und eben mehr als 48.150 Euro brutto verdienen. dann kannst du über einen wechsel nachdenken.

    natürlich zahlst du auch weiter Krankenkassenbeiträge. die sind aber nicht mehr an dein einkommen gekoppelt, sondern an dein Risiko. Bei der privaten kommt es also darauf an, wie alt du bist, ob du männlich oder weiblich bist und wie es um deinen gesundheitlichen Zustand bestellt ist. Demnach zahlen beispielsweise Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr als Männer. Quelle: http://www.private-krankenversicherung.de

  • Antwort von pippi60 20.06.2008
    61 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du mußt über einer Verdienstgrenze liegen, dann kannst Du in eine private Versicherung wechseln. Sie ersetzt dann die gesetzliche. Aber bedenke, der Weg zurück ist enorm schwer und kaum zu bewerkstelligen. Ich würde es mir gründlichst überlegen!

  • Antwort von Heeeschen 20.06.2008
    21 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Du in den letzten beiden Jahren mehr verdient hast, als die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze (2008: 43.200 € Einkommen jährlich) kannst Du in die private Versicherung wechseln.

    Das kann deutliche Vorteile haben, da Du für geringere Beiträge als in der gesetzlichen Versicherung deutlich bessere Leistungen erhältst. Und ja - die Beiträge zur gesetzlichen KV fallen natürlich dann weg.

  • Antwort von wj2000 20.06.2008
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Arbeitnehmer könnten sich erst dann aus der Pflicht-Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenkasse lösen und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches sozialversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen über der Versicherungs-Pflichtgrenze (siehe auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Zum Brutto-Einkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungs-Bonus-Zahlungen.

    Diese Regelung wurde mit der Anfang 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform verschärft. Heute muss ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben und diese voraussichtlich im vierten Kalenderjahr überschreiten um dann zum 01.01. des vierten Jahres in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

    Weitere Informationen siehe http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html

  • Antwort von JoWaKu 20.06.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hast Du schon geklärt, was die pKV kostet, wenn Du mal 60, 70 oder 80 bist?

    Und was es kostet, wenn Du Familie hast?

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