Private Krankenkasse - Arglistige Täuschung - Nachträgliche Kündigung

11 Antworten

Da hast du aber ganz schlechte Karten.
Wenn überhaupt, hättest du eine Chance, nicht ganz so gebeutelt aus der Sache herauszukommen, wenn du die arglistige Täuschung vom Tisch bekämst und du auch glaubhaft machen könntest, dass du auch nicht grob fahrlässig deine Schuppenflechte verschwiegen hast (dürfte aber schwer werden). Dann hättest du über § 19 VVG vielleicht noch eine Chance.

http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html

Ich empfehle dir einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt. Der wird dir in der Erstberatung auch sagen können, ob es sinnvoll ist, mit der Versicherung zu verhandeln und ob man den Weg weiter beschreiten sollte.

Wenn das laut Gesetz so ok ist, wird Dir hier niemand ernsthaft was anderes sagen können. Das einzige was mich persönlich stutzig macht ist, das die PKV die bezahlten Beiträge behalten darf. Alles andere klingt plausibel.

Das einzige was mich persönlich stutzig macht ist, das die PKV die bezahlten Beiträge behalten darf.

Na klar. Die PKV ist doch arglistig getäuscht worden und hat dadurch einen finanziellen Schaden erlitten. Versicherungsschutz weit unter Wert angeboten.

@kevin1905

Ist meine persönliche Meinung, aber die PKV fordert alle Leistungen zurück, also hat sie keine Leistung erbracht, daher sehe ich es so, das die Beiträge zurück gefordert werden könnten. Wobei die PKV dann natürlich für den Aufwand eine entschädigung verlangen könnte, die sicherlich kleiner sein müsste als der reguläre Beitrag.

Durch die Rückforderung der PKV wurde ja effektiv keine Leistung erbracht. Die Arglistige Täuschung muss dann Strafrechtlich getrennt betrachtet werden.

@Bielefelderin

Zivilrechtlich betrachtet rechne das bitte mal auf mit dem Risikozuschlag der verlangt worden wäre, wenn der Fragesteller die Vorerkrankungen korrekt angegeben hätte. Jeder Schadenersatz muss diese fiktive Summe als Grundlage haben und die liegt mit Sicherheit 50-100% über dem, was der Fragesteller an Beiträgen bezahlt hat.

Strafrechtlich betrachte ich das ganze noch gar nicht. Ist es Vorsatz oder nur grobe Fahrlässigkeit die Krankheit nicht zu erwähnen. Wenn Vorsatz nachweisbar wäre, so handelt es sich hier um einen Betrug bzw. das Erschleichen von Leistungen bzw. den Versuch dazu.

Und aus einer Straftat heraus könnte der Fragesteller ohnehin keine rechtswirksamen Ansprüche ableiten.

@Bielefelderin

Dass die Leistungen zurück gefordert werden, heißt ja noch nicht, dass sie das Geld auch bekommt. Was ist, wenn der Versicherungsnehmer sich jetzt für zahlungsunfähig erklärt?

Chris schau mal hier:

Kleiner Fehler – schlimme Folgen

Macht jemand unabsichtlich unvollständige oder unrichtige Angaben, dann darf das Unternehmen noch bis zu drei Jahre nach Vertragsschluss vom Ver­sicherungsvertrag zurücktreten. Hat die Versicherung bereits Behandlungskosten bezahlt, die mit der verschwiegenen Erkrankung oder Beschwerde zu tun haben, dann muss der Versicherte diese Summen zurückerstatten. Ausgaben für andere Krankheiten darf die Versicherung aber nicht zurückfordern.

http://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Waren-Sie-jemals-krank-1032323-2032323/


Vielleicht hilft das ja etwas zumindest wegen der Rückforderung der Behandlungskosten


Alles Gute

Guter Tip, trifft aber auf den OP nicht zu.

Macht jemand unabsichtlich unvollständige oder unrichtige Angaben

Entscheidend ist hier eben "unabsichtlich". Bei Psoriasis kann man aber nicht von Fahrlässigkeit ausgehen, weswegen der Versicherer ja auch wegen arglistiger Täuschung den Vertrag aufgehoben hat. Und damit sind alle Erstattungen zurückzuzahlen.

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung peinlichst genau die Gesundheitsfragen zu beantworten sind.

Eine Schuppenflechte ist eine chronische Erkrankung, die den Abschluss einer privaten Krankenversicherung häufig sogar von vorne herein verhindert. Die Versicherer wissen, dass das eine SEHR teure Angelegenheit werden kann

Die einzige Möglichkeit besteht hier, wenn ein Außendienstmitarbeiter den Antrag aufgenommen hat und die Vertragsverhandlung nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist. Ohne Anwalt, der natürlich da auch noch einiges kostet, hast du da aber keine Chance.

Hallo,

oft gibt es hier gute Tipps:

.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Vielleicht hilft dieser Link zu der Orientierung möglicher Folgen:

.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669713/

Gruß

RHW