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private Kranekenverischerung bei nebenberuflicher selbstständigkeit und Ausbildung.

gefragt von sebi09 am 09.08.2009 um 18:11 Uhr

Guten Tag,

ich bin noch in der Ausblidung und nebenberuflich selbstständig, 20 Jahre alt und seit 2007 nebenberuflich selbstständig. Derzeit befinde ich mich in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch meine Ausbildung und möchte aus verschiedenen Gründen in die PKV (private Krankenversichrung) wechseln.

Derzeit ist mein GKV Anteil bei 75 Euro monatlich ca. + Arbeitgeberanteil.

Meine Fragen dazu: 1. Wenn ich mich Privat versichere und den Beitrag komplett allein bezahle, bekomme ich dann meinen GKV Anteil + den Arbeitgeber GKV monatlich mit auf mein Konto ausgezahlt?

  1. Wenn weiterhin mein Arbeitgeber (Hauptberuflich, Ausbildung) einen Teil meiner PKV übernehmen sollte wird auch dann mein Beitrag zur PKV direkt über das Ausbildungsgehalt einbehalten, oder wie funktioniert das ganze?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Sebastian


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anonym
beantwortet von felicitas82 am 9. August 2009 18:14
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m.E. kannst du nicht in die PV, bis einem gewissen Monatseinkommen, also Beitragsbemessungsgrenze, liegt bei ca. 3600 € im Monat musst du in der GV bleiben.


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. August 2009 18:16
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''Wenn ich mich Privat versichere und den Beitrag komplett allein bezahle, bekomme ich dann meinen GKV Anteil + den Arbeitgeber GKV monatlich mit auf mein Konto ausgezahlt?''

Nö. Du bist ja pflichtversichert. Da muss der AG die SV-Beiträge trotzdem abführen, ob dir das passt oder nicht und zurück bekommst du da auch nichts.


anonym
beantwortet von sebi09 am 9. August 2009 18:21
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doch ich kann in die PV, da ich nebenberuflich selbstständig bin.

Wenn ich mich privat Verischere bin ich ja versichert und da spielt es doch keine Rolle ob es Pflichversichert ist oder nicht.

Es klingt für mich leider nicht logisch das mein Abreitgeber nach einer Privatversicherung trotzdem noch in die gesetzliche Krankenversichrung sein Beitrag einzahlen muss??? Diesen müsste er doch dann höchstens in meine Private einzahlen und andere SV Beträger sind davon doch nicht betroffen

Kommentar von felicitas82 am 9. August 2009 18:24

bezweifle, dass du in die PV kannst, maßgebend ist doch nicht das nebenberufliche Einkommen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. August 2009 18:40

''doch ich kann in die PV, da ich nebenberuflich selbstständig bin.''

Sooo einfach ist das dann doch wieder nicht. Es kommt auf den (zeitlichen) Umfang und das Einkommen der selbständigen Tätigkeit an. Wenn das gegenüber der nichtselbständigen Tätigkeit überwiegt, dann kannst (bzw. musst) du in die PV.


anonym
beantwortet von broker am 10. August 2009 09:21
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Hallo sebi09, so wie bitmap es schon sagte, ist es nicht mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit getan. Wenn du nebenberuflich selbständig bist, ist dein zeitlicher aufwand also geringer als der hautberufliche, somit bist du schon mal pflichtversichert. Das wäre ja sonst auch zu einfach. Erst wenn dein zeitlicher Aufwand und dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit höher ist als das deiner Festanstellung, hast du die möglichkeit zu wechseln. Dann wärst du ja auch nicht mehr nebenberuflicch sonder hauptberuflich selbständig.


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