Hallo Zusammen,
eine Frage, die mich brennend interessiert! Ist eine Einnahme aus der Vermietung einer Immobilie immer zu 100% abgabepflichtig an den Insolvenzverwalter? Nach der Eröffnung der Insolvenz wurden bzw. werden Immobilien zum Verkauf angeboten. Zur Verringerung der Kosten wurde aber zu Beginn auf die Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung verzichtet, d.h. die Immobilie wird von der Kreditbank zum Verkauf angeboten. Wie bereits erwähnt ist die Immobilie aber noch vermietet. Ist die Einnahme zu 100% an den Insolvenzverwalter abzugeben, wenn dieser es versäumt, die Miete auf das Verwertungskonto zu leiten? Welche Regelungen greifen hier und/oder warum?
Ich danke Euch!
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Bis auf den Pfändungsfreibetrag sind alle Einnahmen an den Insolvenzverwalter abzuführen, das ist zumindestens der Regelfall.
das macht ja auch Sinn, denn immerhin verzichten viele Leute auf ihr Geld....