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private haftpflicht. schaden melden oder nicht?

gefragt von C20LETC20LET am 25.12.2008 um 12:04 Uhr

ich habe gestern versehentlich das display von meinem kumpel seinem handy kaputtgemacht. hab mich draufgesetzt.

jetzt wollte ich das evtl über die haftpflicht machen, nur würd ich gern wissen ob dann die versicherung hoch geht. ich hab die erst seit 2 monaten.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Dezember 2008 12:05
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in der Haftpflicht , der Privaten gibt es keine SFR-Rabatte


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 25. Dezember 2008 12:08
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Dafür mußt Du Deinen Versicherungsvertrag durchlesen. Üblich sind Klauseln, die während der ersten drei Monate Leistungen ausschließen, da sonst jeder noch schnell einen Vertrag abschließen könnte und Leistungen erhielte.

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 25. Dezember 2008 12:13

Wo hast Du denn sowas her?


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 25. Dezember 2008 12:05
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Private Haftpflicht geht nicht hoch, hat keine Stufen wie bei PKW.

Laß dir erst mal 'nen Kostenvoranschlag vom Handyladen machen. Vielleicht wird das gar nicht so teuer. Bedenke, dass die Verischerung das Recht hat, dir nach einem Schadenfall zu kündigen. Und dann eine neue zu finden ... schwierig.

Musst du also abwägen.


anonym
beantwortet von newcomer am 25. Dezember 2008 12:05
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soweit ich weiss, gibt es bei der privaten keinen Schadenfreiheitsrabatt, also geht diese auch nicht hoch


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 25. Dezember 2008 12:06
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nur wenn du es über deine KFZ-Haftpflicht laufen läßt......


anonym
beantwortet von Saarland60 am 25. Dezember 2008 12:06
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Privathaftpflichtbeiträge gehen nicht hoch, aber die Versicherung könnte dir nach Schadensregulierung ausserordentlich kündigen.


regideur
beantwortet von regideur am 25. Dezember 2008 12:06
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Wenn das Handy nicht auf dem Tisch gelegen hat wird die Versicherung sich eher weigern den Schaden zu begleichen...

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 25. Dezember 2008 12:10

Das ist ja mal eine seltsame Einschätzung.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 25. Dezember 2008 12:23

Ich kann doch nicht mein Handy einfach irgendwo hinlegen (Stuhl oder ähnliches) und abwarten bis sich jemand darauf setzt um dann von ihm Schadenersatz verlangen. Was ist daran seltsam?

Kommentar von Simple_avatar3smallLilJo am 25. Dezember 2008 20:16

ist doch scheißegal wo du dein handy hinlegst, fakt ist du musst "einem dritten schuldhaft einen schaden zugefügt haben" und das hat er. glaubst gar nich was für kuriose versicherungsfälle es gibt aber ein versicherer lehnt einen schaden nicht wegen "kuriosität" ab. gerade die haben sich auch noch meistens genau so zugetragen. wie auch immer. abgesehen davon "weigern" sich versicherungen nicht zu leisten, die berufen sich lediglich auf die bedingungen die dem jeweiligen vertrag zugrunde liegen. thats it. ;)

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 25. Dezember 2008 20:25

Du sagst es doch schon selber schuldhaft! Bin ich also daran schuld wenn jemand anderes sein Handy achtlos auf Sitzmöbel legt??? Ich würde dafür keine Verantwortung übernehmen!


hapebue
beantwortet von hapebue am 25. Dezember 2008 12:06
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haftpflicht nicht aber bei einigen schäden also öfters gibt es probleme


anonym
beantwortet von jermainejunior am 25. Dezember 2008 12:13
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Grundsätzlich wird die Versicherung die Beiträge nicht erhöhen. Ich weiß nur nicht, ob dieser Sachverhalt von Deiner Police abgedeckt ist. Du solltest die Bedingungen durchlesen.


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