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Private Fahne an Gebäude von Eigentümergemeinschaft erlaubt?

gefragt von magirus1 am 16.11.2006 um 9:31 Uhr

Fahne im Dachbereich einer großen Wohnanlage montiert, Eigentümergemeinschaft ist dagegen.


Reply


Moltobene
beantwortet von Moltobene am 16. November 2006 16:10
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Die Außenseite eines Gebäudes gehört zum Gemeinschaftseigentum.Veränderungen am Gemeinschaftseigentum werden in der Eigentümerversammlung behandelt und festgelegt.


creamcheese
beantwortet von creamcheese am 16. November 2006 14:49
2x
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auch hierzu wäre es hilfreich die fakten näher zu kennen,


a) um was für eine fahne handelt es sich (die reichskriegsflagge, das banner mohammeds oder sonstiges weltanschauliches?)


b) wie ist die fahne montiert? fest einbetoniert oder nur lose hermumflabbernd?


c) handelt es sich um eine normale eigentümergemeinschaft oder eine irgendwie geartete richtungsbezogene gemeinschaft (ein kloster? die parteizentrale der grauen panther etc.?


d) wie gross ist die fahne? größer oder kleiner als ein fussballfeld?


e) könnte irgendeine gefährdung von der fahne ausgehen, entwickelt sie beim flattern unanständige geräusche, versperrt sie die sicht?




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