Nachdem wir eine Zusammenkunft mit dem Bürgermeister hatte, erklärte er uns das die Anlieger Straße neu saniert werden muß, es gibt hier zwei Möglichkeiten. 1. Die Gemeinde saniert die Straße d.h. sie vergibt die Aufträge, hier kommt dann die Lösung 10% zahlt die Gemeinde 90 % die Anwohner 2. Die Gemeinde übergibt die Sanierung an einen privaten Träger, der kümmert sich um die Angebote, erteilt diese und verhandelt (lt. Gemeinde die billigere Variante)
Kann mir jemand die Vor oder Nachteile von diesen Varianten geben, bzw. hat jemand Erfahrung mit einer privaten Erschließung
Danke für die Antwort
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Die Gemeinde ist verpflichtet eine öffentliche Ausschreibung zu machen (je nach Summe der Baumaßnahme als beschränkte öffentliche Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung oder gar Europaweite Ausschreibung (VOB)). Sie darf nicht mit Bietern handeln (Nachlass, Skonto), nicht einfach an einheimische Firmen vergeben. Deshalb hat der Bürgermeister wohl recht, wenn ihr die Baumaßnahme über eine Erschließungsgesellschaft abwickelt, dann ist der Anteil, den die Gemeinde tragen muss, wahrscheinlich einzusparen. Bei uns in der Gemeinde wurde das auch schon öfter gemacht, es hat für beide Parteien Vorteile, vor allem wenn Sachkunde bei den Beteiligten in der Erschließungsgesellschaft vorhanden ist.
Danke für die Antwort, die Gemeinde hat aber hier einen Vorteil, sie braucht sich nicht zu beteitigen mit 10% und die Anwohner müssen den privaten Unternehmen das Geld überweisen, d.h. es gibt hier auch nicht die Möglichkeit der Stundung, ich sehe das die Gemeinde mit einer Abgabe des Straßenbaus fein raus ist. Die Anwohner können sich dann mit dem privaten Bauunternehmer ärgern (oder auch nicht)