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Private Aufnahmen beim liebe machen, darf man...?

gefragt von Himmelsmensch am 12.07.2009 um 12:51 Uhr

Wenn aufnahmen vom Sexualakt existieren, darf man sie ja nicht verbreiten ohne einverständniss beider Menschen die beim Sex gefilmt wurden. Darf man aber die Aufnahmen zeigen? Oder ist das ebenfalls strafbar? Das heißt wenn ich eine freundin hätte oder videos von meiner ex bestehen würden, dürfte ich sie ja nicht weiter schicken, dürfte ich aber einen "Männerabend" machen, mit Alkohol, Bier und Chips und die Videos dann zusammen mit meinen Kumpels anschauen? Oder wäre das illegal? Was würde das für eine strafe geben?


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anonym
beantwortet von missfix am 12. Juli 2009 12:53
10x
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Das ist doch absolut geschmackslos.


dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 12. Juli 2009 12:52
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Wenn Du Deine Freundin respektierst, dann tust Du es nur mit ihrem Einverständnis.


anonym
beantwortet von 50happy am 12. Juli 2009 12:52
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wenn das Mädel damit nicht einverstanden ist, auf keinen Fall und wenn du ein bisschen nachdenkst, lässt du es besser bleiben


istie
beantwortet von istie am 12. Juli 2009 12:54
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Es muss Deine Freundin oder Deine Ex damit einverstanden sein, wenn nicht, können sie Dich anzeigen. Was es für eine Strafe gibt, weiss ich nicht, aber es gibt eine. Ich finde das ganze einfach pervers. Das Intimleben von Partnern sollte auch intim bleiben, auch wenn es altmodisch klingt.


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 12. Juli 2009 12:55
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nein, den wenn deine Ex davon erfährt kannste ganz schön Ärger bekommen, sogar mit einer Anzeige rechnen, den selbst die besten Kumpels prahlen gerne und sie würde es garantiert erfahren...ergo...lass es lieber bleiben...bei mir hättest danach bestimmt nichts mehr zu lachen...finde es auch geschmacklos...



geige
beantwortet von geige am 12. Juli 2009 13:01
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§ 201a StGB

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Ich wünsche nicht viel Spaß beim Schauen und bin gespannt, wie schnell sowas weiterposaunt wird und sich verselbständigt. Abgesehen vom rechtl. Aspekt - ich find's abartig.


KleinerEinstein
beantwortet von KleinerEinstein am 12. Juli 2009 12:53
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Es ist eine definitiv eine Straftat.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 12. Juli 2009 12:55
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Ich würde Dich jagen, dass Du deine Schuhe verlierst wenn Du so etwas machen würdest.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 12. Juli 2009 12:52
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Das verletzt definitiv das Persönlichkeitsrecht. Was der Mensch nicht weiß, aber man sollte mal überdenken, wenn solche Sachen von einem selber an andere gezeigt würde!

Kommentar von Candlejack am 13. Juli 2009 13:15

würden die Menschen nach dem Grundsatz handeln würden: was ich selbst nicht mag und tu, trau ich keinem anderen zu - da wär die welt auf jeden fall besser als heute, wo oft jeder jeden fertig machen will.


Hasii
beantwortet von Hasii am 12. Juli 2009 12:55
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Das finde ich richtig krank. Willst du damit vor deinen Kumpels angeben? Oh mann, sowas erbärmliches.

Kommentar von Himmelsmensch am 12. Juli 2009 12:58

Ein freund zeigte mir nackt fotos seiner ex freundin, er hat rießen hass auf sie, darum fragte ich mich ob das überhaupt legal sei

Kommentar von Wuschelwestie am 12. Juli 2009 13:09

Mit Sicherheit kann sie ihn anzeigen.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 12. Juli 2009 13:40

was sie auch machen sollte.Schon mal was von Vertrauensmissbrauch gehört? Von Geschmacklosigkeit ganz zu schweigen.Der Typ hat ne Meise


anonym
beantwortet von superjelli am 12. Juli 2009 12:53
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ja waere illegal. das verbreiten ohne einverstaendnis in jedem fall, ob das mit deinen kumpels auch, kA. aber wenn deine ex das rauskriegen wuerde, koennte sie dich glaub ich schon anzeigen. ich wuerd's lassen. gucks dir lieber selber an, ehe du es irgendwann mal bereust.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 12. Juli 2009 12:53
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Wenn deine Freundin oder dein Freund damit einverstanden ist, kann dir keiner was. Aber willst du das wirklich? Sollen deine Freunde dich bewundern? Und wenn sie dich auslachen?

Kommentar von Himmelsmensch am 12. Juli 2009 12:56

Ein freund zeigte mir nackt fotos seiner ex freundin, er hat rießen hass auf sie, darum fragte ich mich ob das überhaupt legal sei

Kommentar von doris11 am 12. Juli 2009 12:59

Hass ist Schwäche,..sag das deinem Freund...

Kommentar von Himmelsmensch am 12. Juli 2009 13:01

In wiefern schwäche? Ich hab die erfahrung gemacht das hass unglaublich stark und hart macht

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 12. Juli 2009 13:02

Wenn du Hass brauchst, um stark zu sein, bist du ein armer Wicht!

Kommentar von doris11 am 12. Juli 2009 13:30

@mineiro: DH!!

Kommentar von Himmelsmensch am 12. Juli 2009 13:31

hmmm... dann bin ich das wohl

Kommentar von Candlejack am 13. Juli 2009 13:12

hass macht stark und hart ? hab paar jahre in einem grossstadtghetto hinter mir. im ghetto vielleicht, mit endkonsequenz knast, messer oder kugel. bringt dich aber im richtigen leben nicht weiter. hassen und aggro ist billig, das kann jeder ! besorg dir ne andere stärke und mach was draus.


anonym
beantwortet von mzmario am 12. Juli 2009 12:59
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bist du nur ein ferkel oder schon ein richtiger ??? angeber

wenn du es nötig hast??

Kommentar von Himmelsmensch am 12. Juli 2009 13:01

Ein freund zeigte mir nackt fotos seiner ex freundin, er hat rießen hass auf sie, darum fragte ich mich ob das überhaupt legal sei

Kommentar von Candlejack am 13. Juli 2009 13:07

verletzte egos sind schon was schlimmes, besonders bei männern. theoretisch war auch die aktion deines freundes nicht legal, aber wo kein kläger... er scheint wohl das gleiche kaliber zu sein... man wird im leben ab und zu verlassen und erfüllt von einigen partnern die "erwartungen" nicht. kommt drüber weg und nehmts wie männer !!!


svanny
beantwortet von svanny am 12. Juli 2009 12:52
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Ob du es durch weiterschicken oder am Männerabend verbreitest, ist egal. Kommt aufs Gleiche raus.

Aber was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß. Hoffe sie wusste, dass gefilmt wurde.

Kommentar von Himmelsmensch am 12. Juli 2009 12:54

Ja das filmen wusste sie

Kommentar von Candlejack am 13. Juli 2009 13:05

blöderweise muss sie nicht nur dem filmen, sondern auch der "aufführung" und "weitergabe" zustimmen.


anonym
beantwortet von doris11 am 12. Juli 2009 12:52
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wenn du deine Ex vorführst,auch im privaten Bereich,und sie kommt drauf,könnte sie dich klagen!


Kommentar von Himmelsmensch am 12. Juli 2009 12:54

Was würde das geben?

Kommentar von doris11 am 12. Juli 2009 12:56

naja,...keine Ahnung,aber auf jeden Fall,...eine Rennerei,zu Anwälten,Unterlassungsklage....möglich auch Gericht,...auf jeden Fall hast du Anwaltskosten,und wenn Ihr das Gericht recht gibt,zahlst du ihre Kosten auch noch,...

Kommentar von Candlejack am 13. Juli 2009 13:04

Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis (ganz schlecht für neue Jobs) und ne empfindliche Geldstrafe bzw. Sozialstunden für unreife Idioten. Abgesehen von den Gerichts- und Anwaltskosten, die die Rechtsschutz defintiv nicht übernimmt !


tommi36
beantwortet von tommi36 am 12. Juli 2009 12:53
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Haue von deiner EX!!!!!


anonym
beantwortet von wildflower am 12. Juli 2009 12:54
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wenn Deine Ex dahinter kommt reißt sie Dir sicher den Kopf ab!!! Laß es lieber,es gibt genug Leihvideos!


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 12. Juli 2009 13:38
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du bist schon ein wenig ekelhaft! Video von deiner Ex anderen Menschen zeigen macht man nicht.Ja es ist strafbar,sie kann dich anzeigen wenn sie dahinterkommt.Eine intimste Privatsphäre mit anderen teilen soll bitte was bringen? Damit jeder sieht,was für ein toller Hengst du bist? Falls ich deine Ex wäre oder deine Freundin und du würdest diese Filmchen ins Netz stellen oder mit deinen Freunden anschauen,würde ich dich sofort anzeigen. Falls aber nun beide "Teilnehmer" einverstanden sind und dieses Material verbreiten:läuft das unter Pornographie?

Kommentar von Candlejack am 13. Juli 2009 13:03

wenn Geschlechtsteile zu sehen sind und der Akt eindeutig ist, läuft das tatsächlich unter Pornographie und dann hast Du nicht nur Deine Ex, sondern auch den Staatsanwalt am Hacken. Macht sich phantastisch im polizeilichen Führungszeugnis.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 13. Juli 2009 17:22

danke für die Info.Also ist es in jedem Fall riesengroßer Mist:ob nun mit Einverständis oder ohne.


aurata
beantwortet von aurata am 13. Juli 2009 00:59
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Die rechtliche Seite wurde dir bereits von der "Geige" erklärt...und klar, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Aber menschlich gesehen ist so was unter aller Sau! Rache Gefühle hin, Rachegefühle her, man sollte wenigstens ein Mindestmaß an Respekt behalten und dazu gehört auch, solche intime Dinge nicht in die Welt raus zuposaunen. Ich finde so was armselig.


anonym
beantwortet von Candlejack am 13. Juli 2009 13:00
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Allein die Frage zeigt eine gewisse Unreife, aber egal. Es gibt den strafrechtlichen Aspekt und den moralischen. Der strafrechtliche bezieht sich auf das Persönlichkeitsrecht in Wort und Bild. Ohne Einverständniserklärung der anderen Person gar nicht. Wärst auch nicht der Erste, der vor Gericht landet. Willst Du wegen so einem Dreck vorbestraft sein ? Der moralische: macht Dir das Spaß, mit Freunden und paar Chips zu sitzen, und Dir Amateurfilmchen Deiner Ex anzusehen ? Werd erwachsen und such Dir spannende Filme aus oder braucht das Dein Ego vor Deinen Kumpels, was mich wiederum zurück führt zu: werd erwachsen !

Kommentar von Candlejack am 13. Juli 2009 13:13

Oh, hab grad oben gesehen, gibt sogar Knast drauf. Na viel Spaß. Dort wirst Du Hass und Härte brauchen ;-)


kuddel1111
beantwortet von kuddel1111 am 12. Juli 2009 12:52
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Ich glaube nur das online stellen ohne einverständnis wäre verboten! Bin mir aber nicht ganz sicher...


anonym
beantwortet von MeiSe65 am 12. Juli 2009 13:06
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Wenn beide auf den Auslöser vom Fotoapparat drücken - gibt es keine Probleme. Warum nicht - wenn man Spaß dabei hat.


Koensti
beantwortet von Koensti am 13. Juli 2009 22:27
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kann man machen aba blos nicht ind internet stellen sonst könntet ihr angezeigt werden wegen pornografie


anonym
beantwortet von blackdahlia am 3. August 2009 03:07
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Aus "ethischen" Gründen würde ich es nicht tun. Stell Dir mal vor, jemand filmt Dich beim Sex und zeigt die Filme ungefragt seinen Freunden - wärst Du damit einverstanden?


ebaydreck
beantwortet von ebaydreck am 4. November 2009 13:39
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Das darfst du erst, wenn ICH mir sie vorher ansehen durfte.


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