Hallo,
ich habe eine arbeitsrechtliche Frage. Kann ein Arbeitnehmer ( täglich am Arbeitsplatz mit PC und Telefon, aber mehr als die Hälfte im Außendienst ) vom Arbeitgeber gezwungen werden sich ein Diensthandy anzuschaffen? Privat wird kein Handy benötigt und auch nicht gewollt. Im Arbeitsvertrag steht nichts vom Handy und der AG möchte das Diensthandy ( aus Kostengründen ) nur mit einer Pauschale abgelten aber keine reinen Diensthandys anschaffen. Kann mir jemand darauf antworten oder einen Hinweis geben? Vielen Dank

Wenn Dein Arbeitgeber will, dass Du per Handy zu erreichen bist, dann soll er Dir eines kaufen und auch die Kosten tragen. Du musst nichts dergleichen anschaffen oder den Unterhalt finanzieren.
das klingt ja sehr suspekt.
ich hab mal einen gekannt, der hatte auch eine kleine firma, konnte aber gar keine diensthandys anschaffen, weil er einen schlechten schufa-eintrag hatte und somit keine verträge bekommen hat.
da mussten sich die angestellten auf ihren namen handys zulegen und er hat dann auch eine pauschale gezahlt.

Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist das für Deine Arbeit ein Handy benötigt wird muss er Dir eins stellen und natürlich auch bezahlen. Sowie für alle anfallenden Kosten aufkommen.

Die Anschaffung und Unterhaltung des Handys ist Sache des Arbeitgebers.

Ja ich denke das ist möglich. Du musst ja für den AG unterwegs erreichbar sein. Daher könnte er z.b. Eine Pauschale von 10 Euro zahlen. Das wäre ein Vertrag mit 1 Euro Handy. So wärst Du immer erreichbar. Selber mußt Du ja nicht viel telefonieren.
Gute Lösung des Problems! Prepaid würde reichen, die Verträge inclusive Telefon bekommt man auch schon sehr günstig. Damit ist dann beiden Seiten Genüge getan.

gezwungen werden natürlich nicht, aber der Druck ist groß. Da mußt Du selbst entscheiden, wie Du reagieren willst. Was ist Dir der Streß wert ? Das kommt auf Deine persönliche Situaution an.
Wenn es privat angeschafft wird ist es kein Diensttelefon. Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter nicht zwingen, sich privat ein Telefon anzuschaffen, das hat nichts mehr mit dem Arbeitsverhältnis zu tun.
Wenn er Euch ein so günstiges Angebot macht, dass Ihr nicht wiederstehen könnt, ist das Eure Entscheidung ;-)
Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten. Der AN möchte einfach privat keinen Vertrag mit dem Handyanbieter eingehen. Natürlich ist der Druck groß, aber wo ist so etwas richtig Festgeschrieben? Mein Empfinden ist auch so, aber der AG will ja stichhaltige Argumente. Freue mich auf Eure Antworten. Vielen Dank für Eure Mühe.
Die rechtliche Seite ist ja ausreichend dargestellt worden. Die "Handy-Angelegenheit" sollte jedoch auch von einer anderen Seite betrachtet werden. In einem Arbeitsverhältnis muss nicht unbedingt alles nach den Buchstaben des Gesetzes abgewickelt werden, wenn sich AG und AN einig sind, in einer bestimmten Angelegenheit einvernehmlich zu entscheiden. Warum sollte sich daher der AN nicht auch ein "Diensthandy" anschaffen und der AG dafür eine Pauschale zahlen, welche den wirklichen Aufwand übersteigt? Die sich daraus ergebende ständige Erreichbarkeit könnte durch Vereinbarung einschränkend geregelt werden.
Bin kein (Arbeits)Jurist, finde aber auch, daß ein AG das Diensthandy zu 100 % bezahlen muß. Warum sträubt er sich denn dagegen? Mußt Du den Verdacht haben, daß er nicht solvent ist - siehe Antwort von XY?! In meinem letzten Job hatte ich auch eines; mein Chef wäre nie auf die Idee gekommen, mir dafür einen Teil der Kosten aufzubürden. Außerdem: anhande der Rechnung (Einzelverbindungsnachweis) kann dein Chef nachvollziehn, daß Du keine Privatgespräche führst.