Hallo,
am Wochenende haben wir 2 Motorräder von Bekannten (nach einem Unfall) mit dem Anhänger gut 120 km (einfache Strecke) nach hause geholt. Kann ich diese Kosten der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen ?? Und wenn ja, was wird erstattet? Nur die Spritkosten ? oder auch eine km-Pauschale ? oder sogar die aufgewendeten Stunden (da wir zu zweit dort hinfahren mußten, sonst hätten wir die Motorräder gar nicht verladen bekommen.
Viele Dank im voraus.
Gruß Sandra
von der versicherung bekommst du nur was wenn du bei dem unfall selber dran beteiligt warst,aber wenn es gute bekannte sind geben sie dir auch so was für deine mühe und hilfe
3 mögliche Regulierungs-Stellen:
Für Motorräder sind Schutzbriefe über Versicherungen eher ungewöhnlich.
Eine Vollkasko würde nur Bergungskosten zahlen, die hier wohl nicht angefallen sind.
Die gegnerische Haftpflicht wird höchstwarscheinlich leisten, wenn man ihr 0,30€/km +12€/h je Helfer in Rechnung stellt.
die versicherung wird nur die kosten für einen transport in eine werkstatt, in der nähe der unfallstelle übernehmen. anders sieht es aus, wenn deine bekannten einen schutzbrief haben (z.b. beim ADAC). sie übernehmen die kosten der rückholung, in welcher höhe kann ich dir auch nicht sagen, weil sie im regelfall ihre vertragsabschleppunternehmer damit beauftragen. sandra, ich hoffe, dir damit ein wenig geholfen zu haben
Danke für die schnellen Antworten. Ich hab gerade ein Schreiben an die Versicherung aufgesetzt und versuche es einfach mit den 0,30 € und den Helferkosten.
Werde dann berichten was dabei rausgekommen ist.
Vielen Dank noch mal an alle.
Gruß Sandra

ich würde 0,30€ je kilometer und 12€ die stunde in rechnung stellen! lg malli