2001 hat ein Freund von mir von seinen Eltern einen Bauplatz bezahlt bekommen., es wurde nie schriftlich etwas vereinbart. Wurde lt Aussage von meinem Freund geschenkt. 2004 wurde ein Privatdarlehenvertrag über 120000.-€ mit den Eltern geschlossen. Es floss jedoch nie das Geld, keine Überweisung oder Bargeldübergabe wurde nie quittiert. Der Vater will nun das Geld zurückhaben. Denke er beruft sich auf die Sache von 2001. Kann er es übhaupt zurückfordern? Kann er an das Geld von 2001 kommen? Die Hausbank von meinem Freund hat gesagt der Vertrag ist nur eine Darlehenszusage, weil ja nie Geld floss. Sonder nur das Geld zur Verfügung gestellt wird. Wenn der vater Anwalt einschaltet?
Geld was von den Eltern zur Verfügung gestellt wurde gehört den Eltern. Von daher kann eine Rückzahlung des Grundstücksgeldes sehr wohl gefordert werden. Da ein Vertrag darüber existiert ist der im Zweifel bindent.
o je... ein Rechtsstreit mit Eltern....aber da scheinbar nichts Schriftliches vorliegt wird es ein Problem sein, beweisen zu können, dass das Geld ein Geschenk war. Ebenso wird es wohl schwierig sein, nachzuweisen, dass die Darlehenszusage mit der Zahlung des Geldes wirksam geworden ist. So bleibt wohl wirklich nur der Anwalt. Wie sollen wir das hier sonst beurteilen können?
Der Freund braucht keinen Anwalt. Wenn die Eltern vor Gericht ziehen, müssen Sie nachweisen, dass das Geld geflossen ist. Und wenn das nicht der Fall ist, passiert gar nichts (außer, dass das Ganze die Eltern Geld kosten wird.) Eine Verknüpfung mit dem Geld von 2001 ist nicht möglich. Das Gericht wird hier den Vertrag von 2004 prüfen. Was davor war ist unerheblich. Wollen die Eltern das Geld von 2001, müssen sie DAS einklagen. Und wenn es dafür keine Unterlagen gibt, ist das auch erledigt.
Moralisch aber ist es nicht so einfach. Von jemandem Geld leihen auf Vertrauensbasis und es dann nicht zurück geben, weil nichts Schriftliches da ist, ist sowohl bei Fremden als auch bei den Eltern nicht in Ordnung.
Hallo, Danke für die Antwort. Mein Freund war bis vor kurzen Verheiratet.Das Geld haben die eltern 2001 sozusagen geschenkt. Aber wie gesagt nichts schriftliches darüber, nur das der vater von seinem Konto das Geld überwiesen hat an den vorhergehigen Eigentümer. Notariell lief das Grundstück auf meinem Freund.
aber es ist doch Geld geflossen, und bei hohen Summen ist der Nachweis, dass es eine Schenkung gewesen sein könnte, leicht strittig. Auch hier müßte ein Nachweis geführt werden, dass das Geld wirklich geschenkt wurde.
ja 2001. die Sache hat aber nichts mit dem Vertrag 2004 zu tun. Im Vertrag heißt es: "120000.- Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechende Rechnungen sind zur Zahlung vorzulegen." Es wurden nach diesem Zeitpunkt aber nie rechnungen vorgelegt. Die Eltern haben nichts bezahlt. Denke 2001 hat nichts mit 2004 zu tun, sonst hätte es ja im Vertrag erwähnt werden müssen.

Ich habe meinem Bruder mal ein zinsloses Darlehen gezahlt, er hat nur einen Grossteil zurueckgezahlt. Er will den Rest nicht zurueck zahlen. Wir hatten einen schriftlichen Vertrag gemacht und ich kann meinen nicht mehr finden. Und er will mir von seinem keine Kopie zur Verfuegung stellen. Das kommt davon, wenn man seinen Familienangehoerigen aus der Patsche hilft.

Ich denke, wenn der Freund nichts in den Händen hat, was dukumentiert, das es eine Schenkung war sieht das schlecht aus.
Kann jemand bezeugen, dass das Geld eine Schenkung war?
Nicht alles was der Vater mal bezahlt ist gleich geschenkt. Gerade bei solch hohen Beträgen sollte man es nicht annehmen.
Auch kann man denke ich den Darlehensvertrag später immer noch aufsetzen. Wenn beide Parteien diesen Vertrag unterschrieben haben ist das doch ein Zeichen, dass der Freund anerkannt hat, dass das Geld keine Schenkung war. Sonst hätte er doch den Darlehensvertrag nicht unterschrieben oder?
der Vetrag wurde später gemacht, Es stimmt ja auch nicht mit 2001 überein 2001: 101000.-€ 2004: 120000.-€ Denke das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
immer wieder traurig die Familien Streitereien ist doch schade und immer des Geldes wegen.