Angela2305 am 27.04.2008 um 21:40 Uhr
Mein Mann und seine Ex hatten bei seinem Ex-Schwiegervater ein Privatdarlehen. Nach der Scheidung zahlte mein Mann das Darlehen alleine weiter. Was ist mit dem Darlehen beim Tod des Ex Schwiegervaters ? Erlischt das dann oder müssen wir an die Erben weiter zahlen ? LG

Sterben bringt erben.
Wenn im Darlehensvertrag nichts anderes festgelegt wurde, ist weiter an die Erben zu zahlen.

Das gehört zur Erbmasse.
HerrLich am 27. April 2008 21:41 So ist es. DH

Wenn beide Ehegatten für das Darlehen gesamtschuldnerisch haften und Dein Mann allein bezahlt hat, hat er vielleicht einen sogenannten Gesamtschuldnerausgleichsanspruch gegen die Ex. Dies aber nur, wenn nicht die Darlehensrückzahlung einen Einfluss auf Unterhaltszahlungen Deines Mannes an die Ex hat. Wenn der Ex-Schwiegervater von der Ex beerbt wird, könnte Dein Mann mit dem Ausgleichsanspruch vielleicht gegen die geerbte Darlehensforderung aufrechnen und müßte dann evtl. nichts mehr oder wenig bezahlen.
Wenn´s wirklich ernst wird, ist die Einschaltung eines Anwaltes mit dem Spezialgebiet "Erbrecht" wohl vernünftig. Eventuell dann gleich ein Stundenhonorar vereinbaren, damit die Kosten im Rahmen bleiben.