gretel2 am 23.09.2008 um 0:27 Uhr
Bin mal gespannt, ob mir da jemand etwas dazu sagen kann: 25 Jahre pflichtversichert bei der AOK, drei Jahre Unterbrechung, d. h. nicht versichert auch nicht privat, dann wieder 20 Jahre pflichtversichert bei der AOK. Also insgesamt 45 Jahre. Und jetzt das Problem: wegen der 3-jährigen Unterbrechung muss sich die Person im Rentenstand PRIVAT VERSICHERN und das bei nicht allzu hoher Rente. Ist das "RECHTENS"? Wäre Klasse, wenn da ein Käpsele wäre, der/die da was davon versteht. Bei der zuständigen Zweigstelle der AOK wurde dies jedenfalls so ausgesagt und hat derzeitigen Bestand. Vielleicht schon etwas spät für diese Frage?
Ich staune über die Kapriolen des SGB jeden Tag auf ´s Neue: In der Tat hat die AOK Recht. Denn nach Wortlaut des Gesetzes wird Mitglied der Krankenversicherung der Rentner, wer "seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder als Angehörige eines Pflichtversicherten familienversichert war (...)."
Das ist ja ein Witz. Durch die 3-jährige Abstinenz fehlt der/dem Betreffenden exakt 1 Vierteljahr Beitragszeit: 45 Berufsjahre / 2 = 22,5 Berufsjahre. Davon 90% wären 20,25 Berufsjahre. Was für ein Irrsinn. Da es hier möglicherweise um einen Monat hin oder her geht, sollten unbedingt alle Unterlagen nochmals auf die Beitragsmonate geprüft werden! Sonst bleibt tatsächlich nur eine private KV.

Richtiger Verweis. DH!
gretel2 am 23. September 2008 22:08 Danke für den Tipp
Es zählt doch gar nicht was in der Vergangenheit war. Das interessiert nur für die Rente. Für die Krankenversicheruzng zählt nur wo man zuletzt versichert war. Ob man vor 25 Jahr 3 Jahre 10 oder 20 Jahre nicht versichert war ist egal. Man muß auch nicht auf 45 Jahre Krankenversicherung kommen! Wer erzählt den sowas?
Schön wär´s. Lies Dir mal die Vorversicherungsbedingungen für die Krankenversicherung der Rentner genauer durch - wer die nicht erfüllt, muss sich zwangsläufig im Alter privat versichern.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11798/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/KVdRPVdR/KVDRVoraussetzungenBeginnAusschlussnode.htmlnnn=true
da geht es aber doch nur darum ob man die kompletten Beiträge selbst bezahlt (freiwillig versichert) oder nur die Hälfte. In die private braucht man deshalb nicht
Leider nein. Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, muss sich selbst nämlich neu versichern - denn sine Zugehörigkeit zur GKV endet automatisch mit Eintritt in die Rentenphase. Er erhält dann zwar einen Zuschuss, aber das war´s. Und als Rentner wird einen die GKV nicht neu aufnehmen, weil man ein schlechtes Risiko darstellt. Da bleibt nur die PKV mit entsprechend hohen Gebühren; allerdings kann der / die Betreffende ja mal bei anderen öffentlichen Kassen anfragen. An die AOK ist er / sie nicht gebunden.
gretel2 am 23. September 2008 22:13 Du hast meine Frage kapiert. Wer mir den Link gleich anklicken.
gretel2 am 23. September 2008 22:15 So schnell kommt man im Rentenalter nicht in eine neue Kasse, außer für einen hohen Beitrag.

War der betreffende Pflicht oder freiwillig versichert ? Wie sonst könnte die Frage überhaupt beantwortet werden ?
gretel2 am 23. September 2008 22:35 Falls du noch an meiner Antwort interessiert bist, die Person war immer Pflichtversichert und muss sich jetzt freiwillig versichern, weil die Jahre vor der Pause länger war als die Jahre nach der Pause. Ist leider so.

Wir reden doch von einer Krankenversicherung. Da kann man doch gar nicht "nicht versichert sein" Ich bin freiwillig bei der gesetzlichen, könnte auch privat, ist mir aber zu teuer. Solange man versicherungspflichtig ist und nicht wählen kann, weil zuviel verdient, ist man doch immer in der Gesetzlichen Versicherung. Das hat auch mit der Anzahl der Jahre nix zu tun. Es gibt noch die Familien mitversichert und Selbstzahler ohne Einkünfte. Aber alle müssen irgendwie KK zahlen. Ausser!!! Gekündigt vor 2007 weil nicht gezahlt.
schnubbel am 23. September 2008 00:54 Ich kann doch auch nicht versichert sein. Ich brauche doch nur in keiner gesetzl. Krankenversicherung angemeldet zu sein und versichere mich auch nicht privat. Oder habe ich gerade einen Denkfehler?
Kein Denkfehler, Das geht, zum Beispiel wenn man selbstständig ist und die Beiträge nicht zahlt, das kann ganz schnell gehen..
schnubbel am 23. September 2008 01:04 Also kann ich doch noch denken ... :-)
Putze am 23. September 2008 01:46 ZU hallo henry59
Ganz meiner Ansicht. Daher die Nachfrage. Da hat die Fragende irgend etwas durcheinander gebracht!! Und im Rentenalter muß man doch nichts mehr zahlen in die GKV
oder??
Eddy21 am 23. September 2008 06:50 Seit wann zahlt ein Rentner keine Kassen und Beiträge in die Pflegeversicherung ?
Wurde noch als Rentenerhöhung verkauft!
Bis 1.4.2007 gab es in D keine Krankenversicherungspflicht; wer nicht abhängig beschäftigt war, musste somit auch nicht zwingend eine KV besitzen.

Das Problem verstehe ich nicht: Die Person ist die letzten 20 Jahre bei der AOK versichert gewesen? Dann gibt es doch keine Lücke!
gretel2 am 23. September 2008 00:37 Eben doch und zwar nach den ersten 25 zusammenhängenden Jahren und vor den nächsten zusammenhängenden 20 Jahren. Also eigentlich wären es 48 Arbeitsjahre, aber so sind es "nur" 45. Zwischendrin 3 Jahre Pause. Deshalb muss sich die Person in der Rente Privatversichern. Und das ist teuer.
ne Quatsch! Man muß nicht lückenlos versichert gewesen sein. Es zählt alleine ob man zuletzt versichert war - und wenn es nur 1 Jahr war
Dachte ich auch. Stimmt aber nicht - denn Mitglied der KV der Rentner wird man nicht automatisch, sondern nur bei Vorliegen der entsprechenden Versicherungsjahre.
gretel2 am 23. September 2008 22:27 Anscheinend habe ich meine Worte nicht richtig gewählt, weil mich doch die wenigsten richtig verstanden haben. Die Person musste sich bzw. muss sich seit Rentenbeginn freiwillig Privatversichern, was wenn die drei Jahre Pause nicht gewesen wären, nicht der Fall wäre, da laut AOK die Jahre nach der 3-jährigen Pause kürzer waren (20 J.)als die vor der Pause (25 J.). Keine Ahnung warum. Insgesamt hat die Person 45 Jahre treu und brav seine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse (AOK) einbezahlt. Muss von knapp 1200 Euro 245 Euro Krankenkassenbeitrag berappen. Bekommt von der LVA 80 Euro Zuschuss.
Das Problem liegt genau in den Formulierungen für die Vorversicherungsbedingungen: "90% der zweiten Hälfte des Gesamterwerbslebens". Wäre er erst 20 Jahre versichert gewesen und hätte dann 3 Jahre ausgesetzt, würde er die 90% genau schaffen: 45 Jahre /2 = 22,5 Jahre, davon 90% sind 20,25 Jahre. Damit wäre er "drin", denn die zweite Hälfte seines Versicherungshistorie in der GKV würde sich auf 25 Jahre belaufen.
Sorry, Korrektur: 48 Versicherungsjahre /2 = 24 Jahre, davon 90% ergibt 21,6 Versicherungsjahre. Es fehlen ihm also genau 1,35 Jahre.