Privat Geld verliehen
Hallo, ich habe vor über einem Jahr privat Geld an einen damals guten Freund verliehen, es handelt sich dabei um 70 Euro. Leider habe ich mein Geld niemals zurück bekommen. Auch auf viele freundliche Anfragen und Bitten und Betteln habe ich nichts bekommen und inzwischen hat die betreffende Person den Kontakt zu mir ganz abgebrochen. Ich habe zuletzt nur noch Beleidigungen an den Kopf geknallt bekommen und ich will einfach nur noch mein Geld zurück.
Habe ich eine Möglichkeit, das Geld einzutreiben und wenn ja, wie? Vielen Dank für Eure Antworten!!
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Es heisst nicht umsonst, bei Geld hört die Freundschaft auf. Wegen 70 € nen Anwalt einschalten macht auch wenig Sinn. Wäre zu viel Stress.
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Du hast wahrscheinlich keinerlei Nachweise darüber, dass die Person a) Geld von dir bekommen hat und es b) nur eine Leihgabe war.
Keine Chance. Vergiss es. Das war Lehrgeld.
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Antwort von Morle1984 11.12.2011
Ich hatte gerade überlegt, über das Einwohnermeldeamt die aktuelle Anschrift rauszufinden. Ich glaube, das kostet auch nochmal zehn Euro. Und die Adresse von den Eltern hab ich noch, zur Not tauche ich wirklich bei denen auf. Ich habe auch Verwandte, die ihm einen anwaltlichen Brief schicken könnten.
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zeige diese person bei der polizei an. es ist zwar unwahrscheinlich dass du das geld zurück bekommst, da kein nachweis da ist. aber streß soll er schon bekommen, wenn er von der polizei eine vorladung bekommt!
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Auch du als Privatperson darfst Leute Abmahnen. Wissen die wenigsten. Wenn du Rechtlich auf der sicheren Seite stehen möchtest, setzte demjenigen eine Frisst und zwar schriftlich. Wenn dieser jemand diese Frisst verstreichen lässt und dies meines wissens nach 3 mal, darfst du oder kannst du, Gerichtlich dagegen vorgehen. Wichtig ist das Abmahnen. Da aber die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren vorgestreckt werden müssen, wird das erstmal ganz schön teuer für dich um an die 70 € zu kommen. Wenn das Urteil dann aber erstmal steht. Muss der beklagte die Kosten tragen. Frage nur, ob es da etwas zu holen gibt.
Sieh es doch mal so, für 70 € bist du den Typen los !
Gruß
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Antwort von Morle1984 11.12.2011
Ich habe gerade eine Antwort folgendermaßen kommentiert, ich stell das jetzt nochmal für euch alle rein:
Also einen Beweis habe ich, ich weiß nur nicht, ob ich da noch ran komme. Und zwar bei der einen Überweisung, die ich getätigt habe. Da habe ich als Verwendungszweck "Leihgabe" reingeschrieben. Meint ihr, dass das reicht?
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vielleicht solltest du mal mit den eltern deines ehemaligen freundes reden .... ein versuch wäre es wert . wie sagt ein altes sprichwort ... bei geld hört die freundschaft auf - es zeigt sich immer wieder . laß es dir eine lehre sein . lg
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Hast Du etwas Schriftliches? Wenn nicht kannst Du die 70 Euro abhaken. Das Geld siehst Du nie wieder.
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Da gibt sich kein Anwalt mit ab wegen dem zu geringen Streitwert. Du hast hoffentlich daraus gelernt. Willkommen im Club.
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Lass ihn sausen, vergiss' dein Geld endgültig.
Dann hast du deinen Frieden. Sicher wird das einmal ausgeglichen und dir fallen 70 € in die Hand.
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anwalt
Also einen Beweis habe ich, ich weiß nur nicht, ob ich da noch ran komme. Und zwar bei der einen Überweisung, die ich getätigt habe. Da habe ich als Verwendungszweck "Leihgabe" reingeschrieben. Meinst du, dass das reicht?
das klingt schon gut, mit der überweisung
Möglich, dass das reicht. Informiere dich mal über gerichtliche Mahnbescheide.