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Privat Darlehen vergeben - welche Möglichkeiten hat Darlehensgeber wenn Geld nicht zurückgezahlt wird?

gefragt von Zwergnase am 31.01.2008 um 13:34 Uhr

Wenn man jemandem ein privates Darlehen gibt und derjenige zahlt einfach nicht zurück, welche Möglichkeiten hat man dann als Darlehensgeber. Was muss man veranlassen?

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 31. Januar 2008 15:54
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Als erstes brauchst du einen Nachweis, dass du ihm tatsächlich ein Darlehen gegeben hast ( Vertrag, oder èberweisung bzw. Quittung, wo "Darlehen" drauf vermerkt ist )

Wenn du sowas nicht hast, wäre zumindest ein Zeuge hilfreich.

Wenn der Darlehensnehmer zurückzahlen will, aber nicht kann, würde ich ihn ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen. Das kostet zwar ein paar €, aber du hast dafür einen vollstreckbaren Titel in der Hand, mit dem du sehr schnell gerichtliche Massnahmen durchsetzen kannst. Wäre besonders auch dann zu empfehlen, wenn zu hoffen steht, dass irgend wann einmal doch wieder Geld da ist.

Wenn der Schuldner nicht zahlen WILL, bleibt nur der Weg über 1., 2. Mahnung, Kündigung des Darlehens, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher etc. Dazu würde ich aber einen Anwalt einschalten. Voraussetzung ist natürlich, dass beim anderen was zu holen ist.

Wenn alles nicht klappt, umbuchen auf Konto Erfahrung!

Kommentar von jotde01 am 19. Juli 2008 21:32

gute und ausführliche Erklärung....DH

Kommentar von heizung am 18. Januar 2009 12:37

Super Erklärung. Eine Vorlage zu einem Kredit / Darelehnsvertrag findest du hier: http://www.finanzweb.org/privater-kreditvertrag-darlehensvertrag.html


mitra54
beantwortet von mitra54 am 31. Januar 2008 13:40
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Indy und Ktzentatze haben beide Recht. Wenn du irgendwelche schriftlichen Unterlagen hast ist es relativ einfach. Ansonsten nimm dir einen Anwalt. Wobei du aber wissen mußt, daß es teuer werden kann. Und wenn der Schuldner sowieso schon kein Geld hat, gibst du vielleicht noch mehr Geld aus, ohne Aussicht darauf, dein verliehenes Geld wieder zu sehen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 31. Januar 2008 13:37
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Ich würde einen Anwalt einschalten. Der weiß am besten, welche Möglichkeiten du hast.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. Januar 2008 13:36
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Im Prinzip kann man genau die selben Absicherungsmaßnahmen betreiben wie eine Bank, z.B. Lohnabtretung, Pfändung, Grundbucheintrag, Cässion... gerichtliche Vollstreckung


anonym
beantwortet von anjanni am 31. Januar 2008 13:48
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Wenn man's schriftlich gemacht hat: die gleichen Möglichkeiten wie jeder andere Gläubiger auch. Im Zweifelsfall bis zur Zwangsvollstreckung.


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. Januar 2008 22:54
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Wenn Du keinen Vertrag gemacht hast oder wenigstens einen Zeugen hast, guckst Du in die Röhre. Das Geld ist futsch.


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