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Frage von Laura1202 Laura1202

Hi,

die abzocker haben uns auf dem leim.

sollen letztes jahr angeblich eine mitgliedschaft abgeschlossen haben (haben datum u uhrzeit genannt) besser gesagt mein mann. aber ich habe den vertrag bzw den i-net vertrag abgeschlossen, das schreiben müsste also eigentlich an mich gehn (denk ich zumindest)

so haben die emails damals ignoriert und der ersten widersprochen. jetz war ewig ruhe und heut kam post. GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN

jetz drohen die mit gericht zwangsvollstreckungen, auch renten algI bankguthaben versicherungen ect. ach nicht zu vergessen der neg. schufaeintrag....

wie geh ich jetz damit um und reagier am besten??

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Antworten (11)

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    Antwort von Sorbas48 Sorbas48

    Das ist erstens kein gerichtlicher Mahnbescheid, der kommt ausschließlich vom Amtsgericht in einem gelben Kuvert und wird persönlich zugestellt, ersatzweise im Postkasten eingelegt wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist.

    Zweitens droht ein Gericht niemals mit dubiosen Behauptungen wie Zwangsvollstreckungen, Renten oder Gehaltspfändungen, sonstige Beschlagnahmen oder Schufaeintrag. Diese Behauptungen sind schlicht weg erfunden und nicht durchsetzbar.

    Drittens, wenn tatsächlich ein Brief vom Amtsgericht kommen sollte (was kaum zu erwarten ist), muss man wissen, dass das noch keine rechtliche Basis ist. Einen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden für eine Gebühr von gut 20 EUR beantragen. Das Gericht prüft nicht ob die Forderung berechtigt ist! Dazu hat man die Möglichkeit den entsprechenden Abschnitt auszufüllen (ankreuzen für Widerspruch), dass die Forderung nicht berechtigt ist und zurück senden an das Amtsgericht. Die Frist beträgt 14 Tage und die darf man unter keinen Umständen untätig verstreichen lassen sonst wird es eng.

    Viertens: Jetzt wird derjenige der den Mahnbescheid beantragt hat vom Gericht aufgefordert, seinen Anspruch mit verbindlichen Beweisen zu belegen. Zu Deutsch: er muss im Prinzip beweisen, was du dir gedacht hast, wie du dich dort angemeldet hast, was ihm mit anwaltlicher Unterstützung auf deiner Seite (und auf die sollte man in so einer Situation nicht mehr verzichten)unmöglich gelingen kann.

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    Antwort von LauraFragtNach LauraFragtNach

    Grundsätzlich gilt bei solcher Post, vor allen Dingen per Mail!, zunächst nicht zu reagieren, wenn man benannte Dienstleistung oder benanntes Produkt nicht in Anspruch genommen hat. Über Maßnahmen aus dem Forderungsmanagement wie zB ein gerichtliches Mahnverfahren erstmal schlau machen auf seriösen Informationsportalen aus dem Fachbereich wie http://www.forderungsmanagement.com/gerichtliches-mahnverfahren

    Im Zweifelsfalle dann einen Anwalt kontaktieren und sich beraten lassen. Da investiert man zwar ein paar Euro, aber immer noch besser als ein paar hundert Euro zu verschenken.

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    Antwort von whiteTree whiteTree

    Grundsätzlich: Inkassobüros und Anwälte von Abzockern drohen das Schwarze unter den Fingernägeln hervor, das darf man nicht ernst nehmen, zumal die genau wissen, dass ihre Forderungen rechtlich keinen Bestand haben.

    Drohungen mit Mahnverfahren vom Inkasso sind heiße Luft, das Papier nicht wert, auf dem sie stehen!

    Nur, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Amtsgericht (nicht vom Inkasso/Anwalt) kommt, innerhalb 2 Wochen widersprechen! (passiert selten, kommt aber vor).

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    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...Wenn er sich gegen den falschen Adressaten wendet, Widerspruch gegen dem Mahnbescheid einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Ist diese Frist schon abgelaufen, kommt ein sog. Vollstreckungsbescheid. Gegen den kann man dann noch (wieder innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung) Einspruch einlegen. Die Gegenseite muß ihren angeblichen Anspruch dann gegenüber dem Gericht begründen. Dann kommt heraus, daß sie ihre Ansprüche gegen den Falschen erhebt und die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

    Ist tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen worden (auch das muß die Gegenseite beweisen) und richtet sich der Mahnbescheid gegen den richtigen Adressaten, dann kann man nur die tatsächlich offenen Forderungen begleichen. Wegen nicht bestehender Forderungen, siehe oben...

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    Antwort von user489 user489

    Du musst am Besten wissen ob und welche Verträge du genau abgeschlossen hast. Auf jedenfall kann ich dir nur sagen: Lass dich nicht einschüchtern! Diese Abzocker machen sehr viel Geld damit einfach irgendwelche Mahnungen zu verschicken und Kohle einzusacken von Leuten die sofort Angst kriegen. Ist mir sogar auch schonmal passiert -.-. Wenn du dir sicher bist keinen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben, können die dir nichts. Und vor Gericht gehen die meistens sowie so nicht. Es werden in den Mahnungen die wildesten Ausdrücke verwendet um die Angst noch zu schüren "Zwangsvollstreckung", etc. aber meist steckt nichts dahinter. Oft werden solche Emails sowieso willkürlich verschickt und was soll bitte irgendein Datum und Zeitpunkt aussagen?^^

    Solltest du den Vertrag allerdings wirklich abgeschlossen haben, kommst du da so schnell ohne Rechtsbeistand nicht wieder raus.

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    Antwort von Laura1202 Laura1202

    die drohen mit aber vom gericht ist das schreiben nicht!

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    Antwort von evis78 evis78

    Das ist ganz schlecht,du hättest vorher reagieren müssen, weil wenn ein Schreiben vom Gericht kommt , musst du zahlen,egal ob ungerecht oder nicht. Ich hatte auch Probleme mit denen , habe bei der Inkassodrohung gerade noch rechtzeitig einen Anwalt eingeschaltet sonst wäre es für mich auch fast zu spät gewesen. Geh zum Anwalt ,vielleicht paukt der dich da noch mal raus.

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    Antwort von Flarestar Flarestar

    Nicht zahlen. Wenn es dir möglich ist, Anwalt einschalten. Falls nicht, dem Mahnverfahren schriftlich widersprechen! Das gerichtliche Mahnverfahren darf man nicht ignorieren.

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    Antwort von puresteel puresteel

    bist du rechtschutzversichert? wenn ja, anwalt. bist du arbeitslos, oder alg2 empfänger? wenn ja, anwalt. wenn oben genanntes nicht zutrifft, kosten für einen anwalt mit dem streitwert abwägen. wenn es sich lohnt, anwalt!!! wenn nicht, lehrgeld bezahlen.

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    Antwort von AyraRulz AyraRulz

    Nicht Zahlen, die wollen dich einschüchtern. such dir nen anwalt und sende den brief zurück mit der begründung dass der Preis nicht ersichtlich genug gewesen ist.

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    Antwort von Comstock Comstock

    Es ist nur eine Drohung, und zwar eine leere. Ignorier sie.

    Kommentar von Flarestar FlarestarFlarestar

    Nein! Die Briefe der Abzocker ja, aber nicht das gerichtliche Mahnverfahren! Da muss man Einspruch einlegen.

    Kommentar von Comstock ComstockComstock

    Ist es doch garnicht, die drohen nur damit.

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