Das ist erstens kein gerichtlicher Mahnbescheid, der kommt ausschließlich vom Amtsgericht in einem gelben Kuvert und wird persönlich zugestellt, ersatzweise im Postkasten eingelegt wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist.
Zweitens droht ein Gericht niemals mit dubiosen Behauptungen wie Zwangsvollstreckungen, Renten oder Gehaltspfändungen, sonstige Beschlagnahmen oder Schufaeintrag. Diese Behauptungen sind schlicht weg erfunden und nicht durchsetzbar.
Drittens, wenn tatsächlich ein Brief vom Amtsgericht kommen sollte (was kaum zu erwarten ist), muss man wissen, dass das noch keine rechtliche Basis ist. Einen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden für eine Gebühr von gut 20 EUR beantragen. Das Gericht prüft nicht ob die Forderung berechtigt ist! Dazu hat man die Möglichkeit den entsprechenden Abschnitt auszufüllen (ankreuzen für Widerspruch), dass die Forderung nicht berechtigt ist und zurück senden an das Amtsgericht. Die Frist beträgt 14 Tage und die darf man unter keinen Umständen untätig verstreichen lassen sonst wird es eng.
Viertens: Jetzt wird derjenige der den Mahnbescheid beantragt hat vom Gericht aufgefordert, seinen Anspruch mit verbindlichen Beweisen zu belegen. Zu Deutsch: er muss im Prinzip beweisen, was du dir gedacht hast, wie du dich dort angemeldet hast, was ihm mit anwaltlicher Unterstützung auf deiner Seite (und auf die sollte man in so einer Situation nicht mehr verzichten)unmöglich gelingen kann.
Nein! Die Briefe der Abzocker ja, aber nicht das gerichtliche Mahnverfahren! Da muss man Einspruch einlegen.
Ist es doch garnicht, die drohen nur damit.