gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

preisfestlegung beim hauskauf

gefragt von elysa2elysa2 am 25.11.2008 um 8:14 Uhr

wenn die eltern ihr haus an den sohn verkaufen zu einem von ihnen gedachten preis (sie möchten aus kostengründen nicht extra einen gutachter kommen lassen) und sie sterben vielleicht in 5 jahren können dann die erben das haus neu schätzen lassen und ein erbteil einfordern

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.284 Finanzen x 23.749 Familie x 9.394 Hauskauf x 394 immobilie x 240

anonym
beantwortet von Mietnormade am 25. November 2008 08:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Preisfestlegung ist ganz einfach. Der gezahlte Preis ist der Häuserwert. Gibt ja keinen Grund (mal von den Nebenkosten abgesehen) das Haus zu einem geringeren Preis als den Marktwert abzugeben. Und was veräußert wurde kann zwangsläufig nicht mehr zur Erbmasse gehören. Wenn Du das steueroptimiert machen möchtest solltest Du aber den Hauspreis nicht zu gering ansetzen weil nur die Kreditkosten (Zinsen) für den Hauswert steuermindernt geltend gemacht werden können.


Taraa
beantwortet von Taraa am 25. November 2008 08:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

WEnn das Haus verkauft wurde bevor der Verkäufer verstirbt, gehört es nicht mehr zur Erbmasse! Da braucht ihr nichts mehr schätzen lassen... der Zug ist dann abgefahren wie man im Rheinland so schön sagt.

Alles Gute Taraa

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 1. Dezember 2008 10:13

Es gibt ab noch die Erb-bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche - und die laufen 10 jahre!


Mismid
beantwortet von Mismid am 25. November 2008 08:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die Erben? Das können ja dann nur der Sohn und seine Geschwister sein. Das Haus wird immer beim Erbfall geschätzt

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 25. November 2008 08:22

auch wenn das haus schon lange vor dem todesfall gekauft wurde vom sohn

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 25. November 2008 08:25

Was veräußert wurde kann nicht mehr zur Erbmasse zählen! Die Geschwister des Käufers müssten zu Lebzeiten und vor dem Kauf/Verkauf darauf bestehen das das Haus geschätzt wird und sich auszahlen lassen.

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 25. November 2008 09:28

und wenn die geschwister das nicht tun haben sie dann später pech gehabt

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 1. Dezember 2008 10:12

Eine Auszahlung kommt aber erst dann in Frage, wenn der Erbfall Eintritt! - nicht zum Zeitpunkt der Übertragung!!! Sterben die Erblasser nach Ablauf der 10-Jahresfrist. gehen die die übrigen Erben, was die erfolgte Schenkung vor mehr als 10 Jahren angeht, leer aus!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. Dezember 2008 09:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage ist mit einem klaren "Ja" zu beantworten. Ein weiteres Risiko stellt die Einschätzung des Hauses durch das Finanzamt dar. Auch hier könnten Nachforderugnen fällig werden, wenn die verdeckte Schenkung den Wert der Freigrenze des leiblichen Abkömmlings übersteigt! Die Frist für die Geschwister liegt übrigens bei 10 jahren! Danach ist für alle, ob Finanzamt oder Geschwister Schluß mit Nachforderungen. Es empfiehlt sich zum Zeitpunkt des Besitzüberganges ein ordentliches Gutachten durch einen vereidigten Sachveraständigen erstellen zu lassen. Das wird später in jedem Falle Ärger ersparen! Die Kosten dürften im Hinblich auf den zu übertragenden Wert mit ca. € 1.000 bis ca. € 2.500, je nach ermitteltem Wert, vergleichsweise gering sein.


Hausinspektor
beantwortet von Hausinspektor am 26. November 2008 09:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo,

ob das Thema so einfach ist, wage ich zu bezweifeln. Ein Kauf zu einem geringeren Preis kann eine verdeckte Schenkung sein. Schenkungen innerhalb der 10 Jahresfrist müssen aus meiner Erfahrung an das Erbe angerechnet werden...

Fragen Sie einen Rechtsanwalt und kein Forum...

MfG

Jens Gause www.immobilienkauftipps.de


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Hilfe für eine Familie

    Kriegt man für ca. 150.000 € ein Haus?

    darf opa und oma sich weigern ein sparrbuch heraus zu geben

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.