Hallo, unser Vermieter hat unsere Wohnung (140m2) mit Keller (ca. 70m2) an uns vermietet, wobei er für die Wohnung 1000,- und 400,- für den Keller verlangt. Die Wohnung ist ein Zweifamilienhaus, der Keller und die Wohnung gehen offen übereinander, man könnte also nicht den Keller einzeln vermieten. Wir zahlen also zusammen 1400 kaltmiete, die Basismiete dort wäre 900,- und offiziell dürfte man nach der MIetpreisbremse an dieser Adresse maximal 1000,- Miete verlangen. (Hamburg...)
Unser Vermieter ist nun der Meinung, dass er sich an den Mietenspiegel hält, und weisst darauf hin, dass er ja nur 1000,- für die Wohnung nimmt, wir haben aber ja auch keine Möglichkeit, den Keller für 400,- nicht zu mieten. Meines Wissens nach gehört der Keller zur Wohnung und dürfte nicht zusätzlich berechnet werden bzw müsste mit in die Kalkulation fallen, folglich liegt die Obergrenze von 900,- inkl. Keller (bei der Berechnung hatte ich jedenfalls auch den Keller angegeben). Er behautptet sogar, dass er noch mehr Miete hätte verlangen können, während wir meinen, dass er 400,- über dem Mietspiegel liegt.
Also, zählt der Keller mit, oder nicht? Wenn nicht, können Vermieter ja fantasiepreise für ohre Wohnungen verlangen und die Mietpreisbremse aushebeln, würde mich aber auch nicht wundern...