Stimmt es dass man die 10€ Praxisgebühren beim Zahnarzt nicht zahlen muss, wenn der nur nachschaut -also die normale kontrolle?
Wie verhält es sich, wenn bei diesem Temin Röntgenbilder gemacht werden? Sind die Gebühren dann zu zahlen?

Zur reinen Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gehören: - Nachschauen (2 x pro Jahr möglich) - 1 x im Jahr Zahstein entfernen - Zähne polieren - ggf ein Röntgenbild (entweder von einem Zahn, sog. Zahnfilm; oder von beiden Kiefern, sog. OPG)
wenn diese Dinge in einer Sitzung gemacht werden, wird KEINE Praxisgebühr fällig.

kontrolle ist kostenlos, aber sobald er irgendwas anderes macht kostet es
also die Gebühr ist für die Röntgenbilder dann richtig ?
lasvegas21 am 23. März 2009 15:08 genau
missisZahni am 24. März 2009 11:41 nein. Röntgenbilder gehören mit in die Vorsorgeuntersuchung. ABER: --> Bespr. des Rötgenbildes fordert die Praxisgebühr
Ist ja auch nicht die Praxisgebühr wie man sie vom Hausarzt kennt. Da muss man ja pro Quartal die 10 € bezahlen. Beim Zahnarzt müssen Sie erst bezahlt werden wenn er etwas machen muss, wie z.B. Zahnstein entfernen, Bohren ö.ä. Wobei einmal im Jahr die Zahnsteinentfernung von meiner Kasse übernommen wird.
Bei reinen Vorsorge Untersuchungen braucht man die 10 E nicht zu bezahlen. Das gilt übrigens für jeden Arzt. Sobald etwas anderes gemacht wird, sind die 10E / Überweisung zu zahlen.

Bei einer Kontrolle, bei der nichts gefunden wird, wird nix gezahlt. Sobald es darüber hinaus geht, musst Du zahlen.

Wenn er nur nachschaut, kostet es nichts. Wenn er Fragen beantworten oder röntgen muß, werden die 10 Euro fällig.