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Praxisgebühr - Reicht die Quittung?

gefragt von Jenni258Jenni258 am 04.04.2009 um 13:18 Uhr

Hallo,

also ich blick bei dem ganzen Praxisgebühren Kram immernoch nich durch...

War am Donnerstag beim Frauenarzt und habe dort die 10 Euro bezahlt. Nun habe ich aber Zahnschmerzen bekommen und will dann Montag zum Zahnarzt.

Muss ich denen dann Montag nur die Quittung zeigen, oder wie sieht das aus?


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Renntier
beantwortet von Renntier am 4. April 2009 13:18
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Zahnarzt kassiert extra


anonym
beantwortet von yildiz1 am 4. April 2009 13:19
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zahnarzt bekommt wieder 10 euro- verstehe einer das gesundheitssystem.....:-((


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 4. April 2009 13:19
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Beim Zahnarzt mußt Du immer extra zahlen ;-(


anonym
beantwortet von user82 am 4. April 2009 13:21
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Beim Zahnarzt fällt die Praxisgebühr extra an.

Wenn Du zu einem anderen Doc musst (Hausarzt, etc), dann muss Dir der Frauenarzt eine Überweisung dorthin ausstellen.


Anell
beantwortet von Anell am 4. April 2009 13:23
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Du muss pro Quartal (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres) 10 Euro bei einem niedergelassenen Arzt zahlen. Nur dieser Arzt kann die dann eine Überweisung für einen anderen Facharzt geben, bei dem du - mit dieser Überweisung - nichts zahlen musst. Zahnarzt ist jedoch hiervon ausgenommen, du musst ebenfalls einmal pro Quartal 10 Euro Praxisgebühren beim Zahnarzt zahlen, wenn du ihn in Anspruch nimmst. Ebenfalls extra zahlen musst du im Notdienst, sowohl, wenn es ein Bereitschaftsarzt ist, der vorbeikommt, als auch wenn du ins Krankenhaus gehst in den Notdienst. Maximal zahlst du also 30 Euro pro Quartal (Ärzte, Zahnarzt und Notfall). Anell


Tigermama
beantwortet von Tigermama am 4. April 2009 13:24
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Soweit ich weiß muss man beim Zahnarzt so oder so die Praxisgebühr im Falle einer Behandlung zahlen. Auch eine Überweisung durch einen anderen Arzt ist nicht zulässig (siehe http://www.zaek-saarland.de/rundschreiben/2004/Kassengebuehr_ask.pdf )

Gute Besserung!!!


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 4. April 2009 13:20
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Nein, Du brauchst eine Überweisung. In Deinem Fall wirst Du nur eine bekommen, wenn Du vorher zum Hausarzt gehst. Der Frauenarzt stellt Dir in der Regel keine Überweisung zum zahnarzt aus

Kommentar von Db47de868beb6b06bae5c951b212d417smallRenntier am 4. April 2009 13:21

?

Kommentar von Cd1dfb4be6a00bcc040d02565a61282asmallGabelchen am 4. April 2009 13:22

Für Zahnarzt keine Überweisung,sonder 10 Euro...

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 4. April 2009 13:25

Oha, sorry!!! Mir ist ein großer Fehler unterlaufen!!!! 10,- an den Zahnarzt und gut ist! Sorry nochmal!!!!


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 4. April 2009 21:12
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Wenn man alle Regeln beachtet, muss man maximal 30,- Praxisgebühr im Quartal entrichten:

  • beim Hausarzt (dort ggf. Überweisungen holen)

  • beim Zahnarzt

  • beim Notdienst

Wer die PG beim Facharzt zahlt, kann übrigens Pech haben, und muss sie nochmal zahlen, denn Fachärzte können nicht beliebig überweisen, sondern nur, wenn eine fachlich-medizinische Notwendigkeit besteht. Somit tut sich der Gynäkologe z.B. schwer, eine Überweisung zum HNO auszustellen.


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