Hallo,
also ich blick bei dem ganzen Praxisgebühren Kram immernoch nich durch...
War am Donnerstag beim Frauenarzt und habe dort die 10 Euro bezahlt. Nun habe ich aber Zahnschmerzen bekommen und will dann Montag zum Zahnarzt.
Muss ich denen dann Montag nur die Quittung zeigen, oder wie sieht das aus?
zahnarzt bekommt wieder 10 euro- verstehe einer das gesundheitssystem.....:-((
Beim Zahnarzt fällt die Praxisgebühr extra an.
Wenn Du zu einem anderen Doc musst (Hausarzt, etc), dann muss Dir der Frauenarzt eine Überweisung dorthin ausstellen.

Du muss pro Quartal (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres) 10 Euro bei einem niedergelassenen Arzt zahlen. Nur dieser Arzt kann die dann eine Überweisung für einen anderen Facharzt geben, bei dem du - mit dieser Überweisung - nichts zahlen musst. Zahnarzt ist jedoch hiervon ausgenommen, du musst ebenfalls einmal pro Quartal 10 Euro Praxisgebühren beim Zahnarzt zahlen, wenn du ihn in Anspruch nimmst. Ebenfalls extra zahlen musst du im Notdienst, sowohl, wenn es ein Bereitschaftsarzt ist, der vorbeikommt, als auch wenn du ins Krankenhaus gehst in den Notdienst. Maximal zahlst du also 30 Euro pro Quartal (Ärzte, Zahnarzt und Notfall). Anell

Soweit ich weiß muss man beim Zahnarzt so oder so die Praxisgebühr im Falle einer Behandlung zahlen. Auch eine Überweisung durch einen anderen Arzt ist nicht zulässig (siehe http://www.zaek-saarland.de/rundschreiben/2004/Kassengebuehr_ask.pdf )
Gute Besserung!!!

Nein, Du brauchst eine Überweisung. In Deinem Fall wirst Du nur eine bekommen, wenn Du vorher zum Hausarzt gehst. Der Frauenarzt stellt Dir in der Regel keine Überweisung zum zahnarzt aus
Renntier am 4. April 2009 13:21 ?
Gabelchen am 4. April 2009 13:22 Für Zahnarzt keine Überweisung,sonder 10 Euro...
Sphyrnidae am 4. April 2009 13:25 Oha, sorry!!! Mir ist ein großer Fehler unterlaufen!!!! 10,- an den Zahnarzt und gut ist! Sorry nochmal!!!!
Wenn man alle Regeln beachtet, muss man maximal 30,- Praxisgebühr im Quartal entrichten:
beim Hausarzt (dort ggf. Überweisungen holen)
beim Zahnarzt
beim Notdienst
Wer die PG beim Facharzt zahlt, kann übrigens Pech haben, und muss sie nochmal zahlen, denn Fachärzte können nicht beliebig überweisen, sondern nur, wenn eine fachlich-medizinische Notwendigkeit besteht. Somit tut sich der Gynäkologe z.B. schwer, eine Überweisung zum HNO auszustellen.