gieni am 07.11.2009 um 0:47 Uhr
war bei arzt zum blutabnehmen. habe dafür die praxisgebühr bezahlt. sollte in ca. 2 wochen anrufen, wegen den ergebnissen. hab angerufen (im neuen quartal) und ca. eine halbe min. mit dem arzt gesprochen. blutwerte sind in ordnung... jetzt wollen die aber dafür 10 euro praxisgebühr. ist das rechtens?

Ja leider, für Beratung beim Arzt ist es egal, ob du persönlich anwesend bist oder es telefonisch besprichst.

Klar, die müssen das doch abrechnen. Und die 10 Euro behält nicht der Arzt, die gehen an die KK ;-P

Ja das ist rechtens. Reich werden die Ärzte nicht von den derzeitigen Vergütungssätzen de KK und den Almosen der Praxisgebühr. Und da kommen so Leute wie Du, die wollen die Dienste gar ganz umsonst haben. Dafür machen die dann eine Ausbildung die 10 Jahre gedauert hat.
Romilda12345 am 7. November 2009 01:16 Wir können froh sein über die Behandlung unserer Ärzte .. da können andere Länder nicht mithalten!
Smash am 7. November 2009 01:19 Da hast du Recht. Nur man muß dafür sorgen, daß die auch ausreichend bezahlt werden. Die meisten Patienten wollen nur Leistung und kümmern sich nicht um die Kosten.
Romilda12345 am 7. November 2009 01:24 Finde die Leistung die manche Ärzte erbringen bekommen wir in Deutschland imme nooch für lau.. da sind 10 euro Praxisgebühr, die eingentlich Kassengebühr heissen sollte immer noch viel zu wenig.. Man sollte es aufteilen. 10 kasse 10 arzt..
gieni am 7. November 2009 02:47 bin auch der meinung, dass man angemessen für seine leistung bezahlt werden soll aber man kanns auch übertreiben...
Die Praxisgebühr gehört nicht dem Arzt, sondern deiner Krankenkasse. Der Arzt muss sie jedoch in jedem Behandlungsfall für die Kasse eintreiben. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob der Kontakt im Sprechzimmer oder per Telefon stattgefunden hat.
Mich wundert allerdings der lange Zeitraum, den es zur Ermittlung der Laborergebnisse gebraucht hat. Für die meisten Laboruntersuchungen benötigt ein Labor nicht länger als 3 bis 4 Tage, für histologische Untersuchungen 5 Arbeitstage. Die Ergebnisse von Routineuntersuchungen werden meistrns noch am gleichen Tag mitgeteilt.
gieni am 8. November 2009 16:05 ich weiß für wen die praxisgebühr ist!

Auch die telefonische Beratung, hier Auskunft zu einem Ergebis, ist eine ärztliche Leistung
Da einen neues Quartal begonnen hat und der Arzt die Leistung abrechnen will, braucht er die Karte und die Geühr wird fällig.

ja ist es musst es so sehen du hast seine zeit in anspruch gneommen und normaler weise hättest du es ja auch in der praxis genommen...also APK- Arzt Patienten Kontakt erfordert Praxisgebühr

hä, die spinnen wohl. ich weiss nicht, ob es rechtens ist, finde es aber eine sauerei. bei mir haben sie das nicht gemacht
Ja natürlich, pro Quartal - pech, wenn du das so dumm eingeteilt hast
Alex247 am 7. November 2009 00:50 bei dir ist ja nomen wirklich omen wie es scheint

Es wird bei uns auch so praktiziert... Es ist auf jeden Fall den Leuten Geld aus der Tasche gezogen!!!

und die Krankenkasse kriegt für diese Auskunft auch noch eine Rechnung!

Nicht Zahlen!
Ganz toller Ratschlag! Dem Arzt ist das nämlich vollkommen egal, ob der Patient zahlt oder nicht. Wird die PG nicht bezahlt, schickt die Kasse eine Mahnung und nach weiterer Säumigkeit wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Mehrere Urteile haben bislang die Rechtmäßigkeit der PG und die Zahlungspflicht des Patienten bestätigt.

Nein, das ist nicht rechtens. Es geht nur um die Besuche in der Praxis (wenn Du dabei nichts medizinisches brauchst, wie eine Spritze, eine Unterschrift vom Arzt etc., ist auch keine Praxisgebühr fällig.) Erzähle mal dem Arzt von dem Verhalten seiner Arzthelferin! Vielleicht weiß er gar nichts davon!
Gnubbi am 7. November 2009 00:59 Da bist du leider im Irrtum.Auch wenn NUR untersucht wird,ohne Medikamente ,muss die Praxisgebühr entrichtet werden .Ebenso wie die telefonische Beratung in der die Zeit des Arztes in Anspruch genommen wird.
Falsch. Die PG wird auch fällig, wenn in einem Behandlungsfall nur ein telefonischer Kontakt statt findet.
Schau mal hier unter "Telefonische Kontakte":
Ja, ist es. Auf meinen Rechnungen steht bei einer simplen Terminvereinbarung auch direkt eine Gebühr von 10,72€.
Dann bist du Privatpatient, und bist nicht PG-pflichtig. Die 10,72€ beziehen sich auf den GOP 1 der GOÄ. Dieser darf auch bei einer telefonischen Beratung abgerechnet werden, nicht jedoch bei einer normalen Terminvereinbarung, in der es nicht um eine Beratung oder eine sonstige medizinische Frage ging.
Ja, richtig. Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass selbst für kurze Telefonauskünfte Geld fällig wird ;o)
ich würde sie nicht bezahlen, denn du hast ja lediglich das ergebnis einer untersuchung des vorquartals erfragt, welches der DOC sicherlich bereits der kasse in rechnung stellte .... im zweifel bei der kasse nachfragen, wenn du es genau wissen willst.
Romilda12345 am 7. November 2009 01:17 Wenn sie es nicht bezahlt bekommt sie ne Mahnung die wird teuer.. und dagegen kommt sie auch nicht an.. und es nächste mal bkeommt sie keine Telefonische auskunft
So isses.
... Absolut fiese Abzocke, aber leider ist das rechtens... Kleiner Tip am Rande, beim nächsten mal, falls es dir passieren sollte, daraufhin weisen, das du die Angelegenheit noch in dem Quartal, welches du bezahlt hast abwickeln möchtest, nicht auf das nächste vertröstet werden willst... Ich würde falls du den Arzt lange kennst ein persönliches Gespräch oder Schreiben überdenken und die Abzccke, im sachlichem Inhalt beanstanden und erstattung der Kosten anmerken, ist Dein Arzt kulant, wird er sich dazubekennen und seinen guten Ruf damit unterstreichen.. lieben Gruss
IchBinSoooLieb am 7. November 2009 00:58 die 10 euro gehen an die krankenkasse.
der arzt ist nur der ar.sch, der sie einsammeln muß und dafür angemacht wird.
Romilda12345 am 7. November 2009 01:19 Das hat echt nicht s mit abzocke zu tun.. wir müssen das geld weiter leiten.. die arbeit mit der geldführung wird den ärzten auch nicht bezahlt.. also echt.. so ne antwort von dir. du bist so ein patient über die ich mich immer aufrege.. keine ahnung aber.. labern.. uns wäre es auch lieber das geld nicht verwalten zu müssen und so leute wie du, über solche müssten wir uns nicht aufregen wenn es dies nicht gäbe

nein musst du nicht bezahlen soviel ich weiss, die entnahme war ja schon also die behandlung, für ein gespräch noch zahlen was soll das ist nicht rechtens glaube es zumindest
Gnubbi am 7. November 2009 01:00 Doch ,das ist leider rechtens .

AUsserdem KURZE auskunft?? halbe stunde?? die Gebührenordnung für ärzte richtet für jeden Patienten höchstens 20 Minuten ein. Also hast du schon mal glück das du die zeit in anspruch nehmen konntest.. arbeitet ein arzt ne stunde an einem patienten, zb ekg, lungenfunktion, blutabnahme bekommt er im GANZEN QUARTAL nur ein Grundbetrag .. mit dem er auskommen muss. arbeitet er mehr.. hat er pech
gieni am 7. November 2009 02:39 halbe minute! d.h. ca. 30 sekunden.
Vieles oben ist richtig...noch was..stell mal eine Frage an einen Anwalt, hab ich mal gemacht, eine Antwort und dann kam die Rechnung: 90 DM ( es war nur ein Satz als Antwort!damals)heute werden es Euro sein.
http://www.bkk-oetker.de/faq-praxisgebuehr.html#3