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praxisgebühr für kurze telefonauskunft?

gefragt von gienigieni am 07.11.2009 um 0:47 Uhr

war bei arzt zum blutabnehmen. habe dafür die praxisgebühr bezahlt. sollte in ca. 2 wochen anrufen, wegen den ergebnissen. hab angerufen (im neuen quartal) und ca. eine halbe min. mit dem arzt gesprochen. blutwerte sind in ordnung... jetzt wollen die aber dafür 10 euro praxisgebühr. ist das rechtens?


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bautzener
beantwortet von bautzener am 7. November 2009 00:49
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Ja leider, für Beratung beim Arzt ist es egal, ob du persönlich anwesend bist oder es telefonisch besprichst.

Kommentar von Df732b5269e9fd336aff9691547cba5dsmallbautzener am 7. November 2009 00:57

Weitere gute Antworten


angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 7. November 2009 00:50
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Klar, die müssen das doch abrechnen. Und die 10 Euro behält nicht der Arzt, die gehen an die KK ;-P


Smash
beantwortet von Smash am 7. November 2009 00:50
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Ja das ist rechtens. Reich werden die Ärzte nicht von den derzeitigen Vergütungssätzen de KK und den Almosen der Praxisgebühr. Und da kommen so Leute wie Du, die wollen die Dienste gar ganz umsonst haben. Dafür machen die dann eine Ausbildung die 10 Jahre gedauert hat.

Kommentar von F1a9b0f98f1d56725a913ba3064984c6smallRomilda12345 am 7. November 2009 01:16

Wir können froh sein über die Behandlung unserer Ärzte .. da können andere Länder nicht mithalten!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 7. November 2009 01:19

Da hast du Recht. Nur man muß dafür sorgen, daß die auch ausreichend bezahlt werden. Die meisten Patienten wollen nur Leistung und kümmern sich nicht um die Kosten.

Kommentar von F1a9b0f98f1d56725a913ba3064984c6smallRomilda12345 am 7. November 2009 01:24

Finde die Leistung die manche Ärzte erbringen bekommen wir in Deutschland imme nooch für lau.. da sind 10 euro Praxisgebühr, die eingentlich Kassengebühr heissen sollte immer noch viel zu wenig.. Man sollte es aufteilen. 10 kasse 10 arzt..

Kommentar von B3de9f61ad1e09b61ba79d2a7effbaeasmallgieni am 7. November 2009 02:47

bin auch der meinung, dass man angemessen für seine leistung bezahlt werden soll aber man kanns auch übertreiben...

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 7. November 2009 08:42

Die Praxisgebühr gehört nicht dem Arzt, sondern deiner Krankenkasse. Der Arzt muss sie jedoch in jedem Behandlungsfall für die Kasse eintreiben. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob der Kontakt im Sprechzimmer oder per Telefon stattgefunden hat.

Mich wundert allerdings der lange Zeitraum, den es zur Ermittlung der Laborergebnisse gebraucht hat. Für die meisten Laboruntersuchungen benötigt ein Labor nicht länger als 3 bis 4 Tage, für histologische Untersuchungen 5 Arbeitstage. Die Ergebnisse von Routineuntersuchungen werden meistrns noch am gleichen Tag mitgeteilt.

Kommentar von B3de9f61ad1e09b61ba79d2a7effbaeasmallgieni am 8. November 2009 16:05

ich weiß für wen die praxisgebühr ist!


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 7. November 2009 00:52
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Auch die telefonische Beratung, hier Auskunft zu einem Ergebis, ist eine ärztliche Leistung

Da einen neues Quartal begonnen hat und der Arzt die Leistung abrechnen will, braucht er die Karte und die Geühr wird fällig.


jennyblomma
beantwortet von jennyblomma am 7. November 2009 00:48
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Ja, ist es.


Romilda12345
beantwortet von Romilda12345 am 7. November 2009 00:49
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ja ist es musst es so sehen du hast seine zeit in anspruch gneommen und normaler weise hättest du es ja auch in der praxis genommen...also APK- Arzt Patienten Kontakt erfordert Praxisgebühr


Alex247
beantwortet von Alex247 am 7. November 2009 00:49
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hä, die spinnen wohl. ich weiss nicht, ob es rechtens ist, finde es aber eine sauerei. bei mir haben sie das nicht gemacht


anonym
beantwortet von gnadenlos am 7. November 2009 00:49
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Ja natürlich, pro Quartal - pech, wenn du das so dumm eingeteilt hast

Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 7. November 2009 00:50

bei dir ist ja nomen wirklich omen wie es scheint


colombiagirl
beantwortet von colombiagirl am 7. November 2009 00:49
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Es wird bei uns auch so praktiziert... Es ist auf jeden Fall den Leuten Geld aus der Tasche gezogen!!!


ChristlS
beantwortet von ChristlS am 7. November 2009 00:49
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und die Krankenkasse kriegt für diese Auskunft auch noch eine Rechnung!


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 7. November 2009 00:50
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Nicht Zahlen!

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 7. November 2009 08:45

Ganz toller Ratschlag! Dem Arzt ist das nämlich vollkommen egal, ob der Patient zahlt oder nicht. Wird die PG nicht bezahlt, schickt die Kasse eine Mahnung und nach weiterer Säumigkeit wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Mehrere Urteile haben bislang die Rechtmäßigkeit der PG und die Zahlungspflicht des Patienten bestätigt.


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 7. November 2009 00:50
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Nein, das ist nicht rechtens. Es geht nur um die Besuche in der Praxis (wenn Du dabei nichts medizinisches brauchst, wie eine Spritze, eine Unterschrift vom Arzt etc., ist auch keine Praxisgebühr fällig.) Erzähle mal dem Arzt von dem Verhalten seiner Arzthelferin! Vielleicht weiß er gar nichts davon!

Kommentar von 2d68c13435cd7ba99b3607e72a3d0233smallGnubbi am 7. November 2009 00:59

Da bist du leider im Irrtum.Auch wenn NUR untersucht wird,ohne Medikamente ,muss die Praxisgebühr entrichtet werden .Ebenso wie die telefonische Beratung in der die Zeit des Arztes in Anspruch genommen wird.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 7. November 2009 08:47

Falsch. Die PG wird auch fällig, wenn in einem Behandlungsfall nur ein telefonischer Kontakt statt findet.

Schau mal hier unter "Telefonische Kontakte":

http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokumente/2Praxis/Abrechnung/2.2.6Praxisgeb%C3%BChr/KVB-Praxisgeb%C3%BChr-Stichwortsammlung.pdf


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 7. November 2009 00:50
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ja, leider


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 7. November 2009 00:50
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ja, leider


Simpzon
beantwortet von Simpzon am 7. November 2009 00:50
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Ja, ist es. Auf meinen Rechnungen steht bei einer simplen Terminvereinbarung auch direkt eine Gebühr von 10,72€.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 7. November 2009 08:51

Dann bist du Privatpatient, und bist nicht PG-pflichtig. Die 10,72€ beziehen sich auf den GOP 1 der GOÄ. Dieser darf auch bei einer telefonischen Beratung abgerechnet werden, nicht jedoch bei einer normalen Terminvereinbarung, in der es nicht um eine Beratung oder eine sonstige medizinische Frage ging.

Kommentar von Simple_avatar7smallSimpzon am 7. November 2009 09:34

Ja, richtig. Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass selbst für kurze Telefonauskünfte Geld fällig wird ;o)


Chianti
beantwortet von Chianti am 7. November 2009 00:52
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ich würde sie nicht bezahlen, denn du hast ja lediglich das ergebnis einer untersuchung des vorquartals erfragt, welches der DOC sicherlich bereits der kasse in rechnung stellte .... im zweifel bei der kasse nachfragen, wenn du es genau wissen willst.

Kommentar von F1a9b0f98f1d56725a913ba3064984c6smallRomilda12345 am 7. November 2009 01:17

Wenn sie es nicht bezahlt bekommt sie ne Mahnung die wird teuer.. und dagegen kommt sie auch nicht an.. und es nächste mal bkeommt sie keine Telefonische auskunft

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 7. November 2009 08:51

So isses.


anonym
beantwortet von Yleonie1 am 7. November 2009 00:52
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... Absolut fiese Abzocke, aber leider ist das rechtens... Kleiner Tip am Rande, beim nächsten mal, falls es dir passieren sollte, daraufhin weisen, das du die Angelegenheit noch in dem Quartal, welches du bezahlt hast abwickeln möchtest, nicht auf das nächste vertröstet werden willst... Ich würde falls du den Arzt lange kennst ein persönliches Gespräch oder Schreiben überdenken und die Abzccke, im sachlichem Inhalt beanstanden und erstattung der Kosten anmerken, ist Dein Arzt kulant, wird er sich dazubekennen und seinen guten Ruf damit unterstreichen.. lieben Gruss

Kommentar von 1a9def15b18ed4c8810c88318c5d0e27smallIchBinSoooLieb am 7. November 2009 00:58

die 10 euro gehen an die krankenkasse.

der arzt ist nur der ar.sch, der sie einsammeln muß und dafür angemacht wird.

Kommentar von F1a9b0f98f1d56725a913ba3064984c6smallRomilda12345 am 7. November 2009 01:19

Das hat echt nicht s mit abzocke zu tun.. wir müssen das geld weiter leiten.. die arbeit mit der geldführung wird den ärzten auch nicht bezahlt.. also echt.. so ne antwort von dir. du bist so ein patient über die ich mich immer aufrege.. keine ahnung aber.. labern.. uns wäre es auch lieber das geld nicht verwalten zu müssen und so leute wie du, über solche müssten wir uns nicht aufregen wenn es dies nicht gäbe


alex66
beantwortet von alex66 am 7. November 2009 00:53
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nein musst du nicht bezahlen soviel ich weiss, die entnahme war ja schon also die behandlung, für ein gespräch noch zahlen was soll das ist nicht rechtens glaube es zumindest

Kommentar von 2d68c13435cd7ba99b3607e72a3d0233smallGnubbi am 7. November 2009 01:00

Doch ,das ist leider rechtens .


Romilda12345
beantwortet von Romilda12345 am 7. November 2009 01:23
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AUsserdem KURZE auskunft?? halbe stunde?? die Gebührenordnung für ärzte richtet für jeden Patienten höchstens 20 Minuten ein. Also hast du schon mal glück das du die zeit in anspruch nehmen konntest.. arbeitet ein arzt ne stunde an einem patienten, zb ekg, lungenfunktion, blutabnahme bekommt er im GANZEN QUARTAL nur ein Grundbetrag .. mit dem er auskommen muss. arbeitet er mehr.. hat er pech

Kommentar von B3de9f61ad1e09b61ba79d2a7effbaeasmallgieni am 7. November 2009 02:39

halbe minute! d.h. ca. 30 sekunden.


anonym
beantwortet von adadoc am 8. November 2009 09:02
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Vieles oben ist richtig...noch was..stell mal eine Frage an einen Anwalt, hab ich mal gemacht, eine Antwort und dann kam die Rechnung: 90 DM ( es war nur ein Satz als Antwort!damals)heute werden es Euro sein.


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