hi
ich hab da mal ne Frage..
wenn man im august 2 verschiedene Arzttermine hat muss man dann doppelt praxisgebühr zahlen??
also..was weiß ich am 8.8 zum Gynäkologen (will der überhaupt praxisgebühr??) und am 13.8 dann zum Hausarzt (da muss ich ja zahlen) gehe muss ich dann bei beiden zahlen??
oder (falls man das beim gynäkologen muss) reicht das dem hausarzt wenn ich die bescheinigung vom GY vorlege.. weil ne freundin meinte ihr FA wollte 10€ praxisgebühr, kurz darauf musste sie zum hausarzt und der wollte auch noch einmal 10€ praxisgebühr.. mich wunderts das das getrennt läuft weil manche sagen ja das geht zusammen Oo..
ich hoffe das ist nicht zu verwirrend :( das erste ist ein beispiel und das mit meiner freundin is wirklich so gewesen..halt 2 dinge
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Geh erst zum Hausarzt und zahl die 10€ fürs Quartal. Dann lass Dir von ihm eine Überweisung zum Gynäkologen geben. Dann musst Du dort auch keine Praxisgebühr zahlen. Du musst normal pro Quartal höchstens 20€ zahlen. 10€ Hausarzt, 10€ Zahnarzt. Gehst Du ohne Überweisung vom Hausarzt zu einem Facharzt (z.B. Gynäkologen), musst Du zusätzlich 10€ löhnen.

Wenn Du Dir vom "ersten" Arzt, bei dem Du im Quartal warst, Überweisungen zu den folgenden Ärzten geben lässt, musst Du pro Quartal nur einmal bezahlen. Das gilt allerdings nicht für Zahnärzte!
Biggi2007 am 4. Juli 2009 14:56 DH, für Deine exakte,gut verständliche Antwort Antwort.

jetzt zum hausarzt und überweisung holen. Die 10 beim hausarzt sind dann alles für's quartal
sonnenlady am 3. Juli 2009 09:46 kann sie auch beim gyn machen und dort die überweisung für den hausarzt holen. ist wurscht, wie rum. dann rennt man nicht doppelt.
geh zuerst zum Hausarzt und lass dich zum Gyni überweisen, dann zahlst du nur ein mal

wenn du keine Überweisung mitbringst, musst du die Praxisgebühr u.U. auch mehrfach zahlen.
Panikgirl am 3. Juli 2009 09:55 In diesem Fall kann sie oder er sich aber die Praxisgebühr bei Nachreichung der Überweisung zurückerstatten lassen
Das ist reine Kulanz, zu der der Arzt nicht verpflichtet ist, und die eigentlich von den Kassenärztlichen Vereinigungen gar nicht gestattet ist.
Zuerst beim Hausarzt die 10 EUR löhnen und ne Überweisung zum Gynäkologen holen.

wenn du zuerst beim gyn. bist, zahlst du dort auch und kriegst ne quittung, die du dann bei allen anderen termninen in dem quartal vorlegen kannst. fertig.
mandelhoernchen am 3. Juli 2009 09:42 Das ist so nicht richtig. Du bekommst beim Gyn zwar die Quittung, dass du bezahlt hast. wenn du aber im gleichen Quartal noch zu einem andern Doc musst, dann musst du in deinem Falle beim Gyn eine Überweisung holen, dann musst du beim nächsten Doc nicht nochmals bezahlen.
glotta am 3. Juli 2009 09:50 komisch, dass das bei mir so funktioniert.
sonnenlady am 3. Juli 2009 09:46 @glotta - mandelhoernchen hat recht. Die Quittung nutzt dir nix - die ist zur Vorlage bei der Kasse, falls du Zuzahlungsbefreiung beantragen willst. Du brauchst in jedem Fall eine Überweisung, sonst zahlst du nochmal.
glotta am 3. Juli 2009 09:52 ja schön und gut aber bei mir funktionierts eben trotzdem^^ wer weiß warum
Das funktioniert deshalb, weil dieses Vorgehen der Ärzte durch die Kassen (noch) nicht sanktioniert wird.
Der offizielle Weg ist auf jeden Fall: Überweisung vom Hausarzt holen und dort einmal pro Quartal die PG bezahlen. Überweisungen zum Hausarzt gibt es offiziell gar nicht.

Bei dem Arzt, den Du als erstes besuchst, bekommst Du eine Bestätigung / Quittung, dass Du die Gebühr für das Quartal schon bezahlt hast. Die musst Du bei allen weiteren Arztbesuchen vorzeigen.
sonnenlady am 3. Juli 2009 09:47 Das reicht nicht. Die Überweisung ist nötig. Die Quittung interessiert keinen, damit kann der Arzt nicht mit der Kasse abrechnen.
einanderer am 3. Juli 2009 11:09 Interessant! Dann kann ich mir also theoretisch beim Gynäkologen eine Überweisung zum HNO-Arzt holen.
Jein. Offiziell verboten, inoffiziell aber trotzdem aufgrund mangelnder Sanktion durch Kassen/KV durchgeführt. Ein Spezialist darf nur zu anderen Fachrichtungen überweisen, wenn dies im direkten Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung steht. Bei Gyn. und HNO dürfte die Begründung ein wenig schwer fallen.

Dann haben deine Freundinnen ganz gewaltig gepennt!
Du gehst zum Gyn, bezahlst die 10 Euro und läßt dir einen Überweisung zum Hausarzt geben. Die legst du beim Hausarzt vor, dann brauchst du nicht nochmal zu bezahlen.
Merke: bezahlen musst du immer beim ersten Arzt, den du im Quartal aufsuchst und bei allen, denen du keine Überweisung vorlegen kannst. Also lass dir gleich beim ersten Termin Überweisungen für alle anderen Ärzte geben. Meist fragt die Arzthelferin von ganz allein, ob man welche benötigt und stellt sie aus.
Ausgeschlossen davon ist der Zahnarzt. Da zahlst du extra. Aber nur, wenn was gemacht werden muss. Sind die Zähne gesund, zahlst du für die Kontrolle nix.

Du hättest beim Gyn. direkt eine Überweisung ausstellen lassen können für den Hausarzt. Man muss nur doppelt bezahlen, wenn man z. B. zu zwei versch. Augenärzten geht in einem Quartal - oder wenn man einen Notarzt beanspruchen muss. In diesen Fällen bekommt man die 10 Euro auch leider nicht zurück.
ich war ja nicht^^ mich hats nur interessiert weil manche sagen man muss und manche nein einmal reicht (liest man ja, is hier auch gespalten) das mit der überweisung war mir klar nur ich bin davon mal ausgegangen was ohne überweisung wäre.
Der erste Arzt, den Du in einem Quartal aufsuchst, kassiert die Praxisgebühr. Dann musst Du Dir bei diesem Arzt für jeden weiteren Arzt, den Du n diesem Quartal aufsuchst, eine Überweisung holen. Tust Du das nicht, wird bei jedem weiteren Arzt, den Du ohne Überweisung aufsuchst, wieder die Praxisgebühr fällig. In vielen Arzt-Praxen werden die 10 Euro wieder zurückgezahlt, wenn man die Überweisung nachreicht, eine Verpflichtung seitens des Arztes hierfür besteht allerdings nicht. Zweckmässigerweise lässt man zu Anfang eines Quartals seine Versichertenkarte beim Hausarzt einlesen und holt sich dann immer entsprechend die Überweisungen, die man benötigt. Das hat die Vorteile, dass man immer weiss, welcher Arzt die Karte zuerst eingelesen hat und der Hausarzt bekommt von allen mitbehandelnden Ärzten Berichte und kann sich so stets ein Bild über Deinen Gesundheitszustand machen.
Dem ersten Arzt gibst du die Praxisgebühr und läßt dir eine Überweisung ausstellen. Geht man allerdings zum Zahnarzt, muß man zusätzlich 10 Euro zahlen. Muß man plötzlich in die Ambulanz des Krankenhauses, zahlt man auch schon wieder.