Im vergangenen Quartal wurde eine Zahnprothese angefertigt. Zähne wurden gezogen. Da die Wundheilung noch nicht abgeschlossen war, sollte die Zahnprothese später noch "unterfüttert" werden. Das ist nach der Wundheilung geschehen. Aber in einem neuen Quartal. 10 Euro´s her! Ist das gerechtfertigt? Es wurde nur an der Prothese gearbeitet. Vielen Dank für die Antworten!
ja, aber hallo; die allgemeinheit zahlt und du mußt dich daran beteiligen!
latzikatz Was heißt denn das? Für die Behandlung wurde schon 700 Euro bezahlt. Keine Allgemeinheit.
das war sicher dein kostenanteil, wenn du komplett privat bezahlst, wird sicher keine kk-karte verlangt!?!
Ich verstehe nicht so recht was Du meinst mit:du mußt dich daran beteiligen!
pro quartal 10 € ist ganz normal beim zahnarzt (ausser man lässt die zähne für den jährlichen eintrag ins bonusheft nachsehen,das ist kostenlos)
pro quartal 10 € ist ganz normal beim zahnarzt (ausser man lässt die zähne für den jährlichen eintrag ins bonusheft nachsehen,das ist kostenlos)

ja... das dürfen die. sobald eine "behandlung" statt findet.

Ruf doch mal bei Deiner Krankenkasse an, die wissen es ganz sicher!

ja das ist gerechtfertigt und gesetzeskonform..und du hast keine Chance dies zu ändern...
die Prothese ist doch in der Praxis bearbeitet worden - oder? - also sauer oder übel: Praxisgebühr
Na, wenn es so ist, sauer, aber danke

Jede Art von Behandlung musst du mit 10 Euro bezahlen...Musst ja auch nen 10er bezahlen wen du nur eine Überweisung abholst
Zander1961 am 19. November 2008 21:08 sorry
falsch
nur je einmal im Quartal. Egal wie viele Überweisungen du dir da holst.
fabienne1997 am 20. November 2008 10:07 das weiß ich auch..hier war ja von einem neuen Quartal die Rede!
regideur am 19. November 2008 21:08 Es gibt Ausnahmen wenn auch nur wenige!
Danke, wenn es so ist, D von mir für alle.