Praktische Prüfung T-Führerschein?

1 Antwort

Die praktische Prüfung ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html

Nach Anlage 7 musst du bei Klasse T können:
[Ich habe einige Teile, die dich nicht wirklich betreffen weggelassen, die vollständige Verordnung kannst du natürlich auch selbst durchlesen, wenn du möchtest.]

2.1.1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
2.1.2 Abfahrtkontrolle
2.1.3 Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
2.1.4 Grundfahraufgaben (Bei der Klasse T: Rückwärtsfahren geradeaus)

2.1.5 Prüfungsfahrt:
Der Bewerber muss fähig sein, selbständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Seine Fahrweise soll defensiv, rücksichtsvoll, vorausschauend und dem jeweiligen Verkehrsfluss angepasst sein. Daneben soll er auch zeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt, sie anzuwenden versteht sowie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Insbesondere ist bei den nachfolgenden Punkten auf richtige Verhaltensweisen, Handhabung bzw. Ausführung zu achten:
a) fahrtechnische Vorbereitung,
b) Lenkradhaltung,
c) Verhalten beim Anfahren,
d) Gangwechsel,
e) Steigung und Gefällstrecken,
f) automatische Kraftübertragung,
g) Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen,
h) Fahrgeschwindigkeit,
i) Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug,
j) Überholen und Vorbeifahren,
k) Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen,
l) Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
m) Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen,
n) Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und
o) fahrtechnischer Abschluss der Fahrt.

2.3 Prüfungsdauer: 60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit
("reine Fahrzeit" bedeutet: ohne Grundfahraufgaben, ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten, ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung (z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses))

2.4 Prüfungsstrecke:
Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben, verwendet werden. Die Prüfung für die Klasse T kann auch an Orten durchgeführt werden, die nicht Prüforte im Sinn von § 17 Absatz 4 sind.

2.5 Bewertung der Prüfung

2.5.1 Für die Durchführung der praktischen Prüfung sind
a) die fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt (2.1.1), die Grundfahraufgaben (2.1.4) und die Prüfungsfahrt (2.1.5),
b) die Abfahrtkontrolle und die Handfertigkeiten (2.1.2) und
c) das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen (2.1.3)
jeweils getrennte Prüfungsteile, die jeweils getrennt voneinander bewertet werden. Bereits bestandene Prüfungsteile sind nicht zu wiederholen. 

2.5.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung führen 
a) erhebliche Fehler oder 
b) die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern, die als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen führen. 

2.5.4Vorzeitige Beendigung der Prüfungsfahrt
Die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich herausstellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Prüfung nicht gerecht wird. 

2.6 Nichtbestehen der Prüfung
Hat der Bewerber die Prüfung nicht bestanden, so hat ihn der Sachverständige oder Prüfer bei Beendigung der Prüfung unter kurzer Benennung der wesentlichen Fehler hiervon zu unterrichten und ihm ein Prüfprotokoll auszuhändigen.

danke für die wirklich ausführliche Antwort

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Ansonsten kannst du natürlich auch deinen Fahrlehrer fragen. Der sollte das wissen.

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