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Praktikum in der Steuererklärung angeben und Werbungskosten geltend machen.

gefragt von JulianS09 am 10.01.2009 um 17:39 Uhr

Guten Tag, ich habe in diesem Jahr für knapp 10 Wochen ein Praktikum absolviert und habe dafür 310€ im Monat bekommen. Darauf habe ich keine Steuern gezahlt, habe deshalb auch keine eTin. Muss ich dieses trotzdem in meiner Steuererklärung angeben, wenn ja, wo?. Wenn nicht, könnte ich die Fahrtkosten trotzdem als Werbungskosten ansetzen? Bei den Werbungskosten bin ich mir leider auch nicht sicher, ob ich die überhaupt angeben soll. Komme eigentlich nicht über den Pauschbetrag von 910€. Da ich aber inzwischen Student bin, habe ich in Zeile 81 des Hauptvordrucks (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung) recht viel angegeben. Werden diese beiden Ausgaben unabhängig voneinander betrachtet? Danke schon mal im Voraus Julian


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Januar 2009 17:40
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musst du nicht, da du keine Lohnsteuer bezahlt hast


anonym
beantwortet von leaengel am 10. Januar 2009 17:43
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Dein Praktikum wurde offenbar vom Arbeitgeber bereits pauschal versteuert. Sofern Du keine elektronische lohnsteuerbescheinigung bekommen hast, musst du das Praktikumseinkommen nicht erklären. Allerdings bedeutet das auch, dass du keine Werbungskosten, die damit zusammenhängen, geltend machen kannst. Blöde Frage: Warum willst du überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Hast du noch andere Einkünfte? Die Studienkosten im Mantelbogen werden separat betrachtet. Die Sache ist aber die, dass - sofern Du keine Steuern bezahlt hast (Lohnsteuer / Einkommensteuervorauszahlungen) - du auch keine erstattet bekommen kannst. Geh vllt. mal in dein örtliches Finanzamt ins Servicecenter, bevor Du Dir unnütz Arbeit machst.

Kommentar von JulianS09 am 10. Januar 2009 18:12

Ich habe nach dem Praktikum noch gearbeitet und habe noch weitere Einfünfte gehabt, so dass ich weit über den Freibetrag komme. Erklärung muss ich also in jedem Fall schreiben und möchte natürlich wie jeder andere so wenig wie möglich zahlen, bzw. so viel wie möglich zurück erstattet bekommen.

Kommentar von leaengel am 10. Januar 2009 18:15

achso, okay. das ist ein argument :) Also von Deinen Studienkosten wirst du in diesem Fall natürlich steuerlich was haben. Viel Glück und willkommen unter uns Steuerzahlern!


anonym
beantwortet von JulianS09 am 10. Januar 2009 17:49
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Ich habe nach dem Praktikum noch gearbeitet und habe noch weitere Einfünfte gehabt, so dass ich weit über den Freibetrag komme. Erklärung muss ich also in jedem Fall schreiben und möchte natürlich wie jeder andere so wenig wie möglich zahlen, bzw. so viel wie möglich zurück erstattet bekommen.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 12. Januar 2009 18:16
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Wenn das Praktikantengehalt pauschal versteuert wurde (keine LSt-Karte vorgelegt, keine LSt-Bescheinigung ehrhalten, kein LSt-Abzug) dann musst du diesen Verdienst nicht in der ESt-Erkärung angeben.


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