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Prakt. Abschlussprüfung

gefragt von Siggi0815 am 24.01.2009 um 20:02 Uhr

Hallo! Ich habe bald meine prakt. Abschlussprüfung, die auf einen normalen Arbeitstag fällt, nicht auf einen Berufsschultag. Für den Tag brauche ich dann ja keinen Urlaub einreichen oder? THX

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Ausbildung x 5.363

catfriend0810
beantwortet von catfriend0810 am 24. Januar 2009 20:07
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Der Tag gehört dir, vorher, wärend der Prüfung und vor allem danach!!! Toi, toi, toi - der Chef stellt dich frei für den Tag und du musst auch keinen Urlaub nehmen!! Was bist du denn dann???


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Januar 2009 20:05
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Freistellung

1Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. 2Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

§ 15 BBiG


Diablo69
beantwortet von Diablo69 am 24. Januar 2009 20:04
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du wirst freigestellt von deiner arbeit


Schnucki123
beantwortet von Schnucki123 am 24. Januar 2009 20:03
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nein wirst von deiner Firma für den Tag freigestellt


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 24. Januar 2009 20:03
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Sowas habe ich noch nie gehört. Im Gegenteil, das wird gefeiert, hinterher, im Betrieb.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 24. Januar 2009 20:03
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nein, für die Prüfung muß man freigestellt werden


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