Hallo! Ich habe bald meine prakt. Abschlussprüfung, die auf einen normalen Arbeitstag fällt, nicht auf einen Berufsschultag. Für den Tag brauche ich dann ja keinen Urlaub einreichen oder? THX
Der Tag gehört dir, vorher, wärend der Prüfung und vor allem danach!!! Toi, toi, toi - der Chef stellt dich frei für den Tag und du musst auch keinen Urlaub nehmen!! Was bist du denn dann???

Freistellung
1Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. 2Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
§ 15 BBiG
nein wirst von deiner Firma für den Tag freigestellt

Sowas habe ich noch nie gehört. Im Gegenteil, das wird gefeiert, hinterher, im Betrieb.

nein, für die Prüfung muß man freigestellt werden