Präzedenzfall : Befreiung der persönlichen Meldepflicht Hartz 4?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie sollte immer jemanden mitnehmen zum Amt, der wie hier schon gesagt wurde, freundlich aber bestimmt sein sollte.

Und ja, sie muss zu den Terminen. ..Ich war lange Zeit als erwerbsunfäig beim Jobcenter gemeldet (mit amtsärztlicher Bestätigung.. (auch) auf Grund psychischer Leiden) und musste trotzdem regelmäßig zu Terminen erscheinen, egal wie es mir geht. Erst nach dem dritten oder vierten amtsärztlichen Gutachten wechselte ich in die Grundsicherung. ..Aber da geb ich dir Recht, die Termine sind zu häufig. Ich musste alle paar Monate hin.

Darum wird in jedem Forum geraten, nie alleine zum Jobcenter zu gehen. Und wenn man es nicht schafft, muss man sich ärztliche Hilfe holen.. eine Therapie machen zum Beispiel. Wer etwas vom Staat will (also Geld), muss sich auch den "Schikanen" aussetzen, denn es ist deren gutes Recht, die Leute, die sie teilweise finanzieren auch mal einzuladen und darüber zu reden, wie die Person in Arbeit kommt, die ihr Leben vollständig finanziert!

Ansonsten rechtlichen Beistand nehmen. Als Geringverdiener gibt es ja die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen!

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 10:44

Sie hat Therapien gemacht und es wurde ja durch den Amtsarzt auch die Soziale Phobie festgestellt, die eindeutig belegt, dass sie Panikattacken bekommt, wenn sie mit Fremden in einem Raum ist. Auch Bus- und Bahnfahrten sind ausgeschlossen! Und im Übrigen sind diese Schikanen eben NICHT einfach so hinzunehmen. Schon gar nicht in einem solchen Fall. Warum kann sie nicht am Telefon Ihrer Meldepflicht nachkommen, oder kurz an die offene Infotheke gehen um zu zeigen,dass die die Person ist, die Leistungen bekommt?

helmutgerke  21.04.2012, 10:46

Darum wird in jedem Forum geraten, nie alleine zum Jobcenter zu gehen - völlig korrekt Beistand mitnehmen und der kann dann Auge in Auge Gespräche führen.

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 10:53
@helmutgerke

Den hat sie das nächste Mal ganz sicher!

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 10:52

Vor allem anderen muss gesagt werden, dass die meisten anderen in ihrer Situation überhaupt nicht mehr arbeiten würden und sich auch sicher sein könnten, mit DIESEN Einschänkungen (die man ja einem neuen Arbeitgeber auch nicht verschweigen DARF) nie wieder vermittelt zu werden. Sie tut aber schon ihr möglichstes und wird dafür noch so link behandelt. Normalerweise ist das ein Fall für den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag. Leider ist sie dafür auch zu schwach um sowas durchzufechten. Schade!

Claud18  21.04.2012, 16:32
@sonnig0815

Ich verstehe dabei überhaupt nicht, wieso das JobCenter ihre Arbeitsfähigkeit nicht von einem Vertragsarzt überprüfen lässt. Ich selbst habe das zweimal machen müssen und habe dort recht humane Ärzte erlebt. Es waren keine Ärzte, die kranke Menschen noch in einen Vollzeitjob vermitteln wollen, und danach hatte ich erst einmal eine Weile Ruhe.

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 19:23
@Claud18

Bei ihr war das kein humaner Vertragsarzt! Sicher nicht! Siehe oben!

ich glaube nicht, dass sie befreit werden kann. aber vielleicht kann sie einen betreuer bekommen, der die dinge für sie regelt. wenn sie sich zu bestimmten dingen nicht in der lage fühlt, kann ein gesetzlicher betreuer bestimmt werden. allerdings sollte sie sich darüber informieren, wass in diesem fall für pflichten auf sie zukommen bzw. was für rechte sich damit an den betreuer abgibt.

alternativ könnte man

  • eine begleitung mit zum a-amt nehmen, damit man den typen nicht alleine gegenüber sitzt; am besten wäre hier eine ausgeglichene, aber starke persönlichkeit, die für sich und andere einstehen kann, ohne laut zu werden (freundlich aber bestimmt). es kann ein verwandter, freund sein. aber auch organisationen wie caritas bieten bei solchen problemen hilfe, ohne dass man wie bei einem gesetzlichen betreuer rechte aufgeben muss

  • sich über die sachbearbeiter bei der beschwerdestelle des a-amts beschweren. es ist nicht normal, dass die dort zu zweit sitzen. mir kommt das wie schikane vor, da das problem der frau bekannt ist. auch die einladungsfrequenz alle 2-4 wochen ist sehr viel. was wollen die eigentlich, was ist das ziel der vielen einladungen?

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 10:39

Sie möchten diese Fau VOLLSCHICHTIG in einen anderen Job vermitteln, da sie eben im Moment noch im Bezug ist. Teilzeitstelle und Geringverdiener. Betreuer halte ich für eine ganz schlechte Idee. Sie würde zuviel Freiheit einbüssen. Das Schlimme ist,dass sie sowieso mit ihrem Krankheitsbild keinen anderen Job finden würde. Ihr jetziger Arbeitgeber kennt ihre Situation und hat sich mit ihr gut arrangiert. Da es aber ein kleiner Berieb ist, bekommt sie wenig Lohn.... Eine Person als Zeuge ist dabei ;-) Danke für die kompetente Antwort.

Schokolinda  21.04.2012, 12:09
@sonnig0815

schon nachvollziehbar, dass das a-amt auf vollbeschäftigung drängt. aber alle 2-4 wochen einzuladen, finde ich trotzdem zuviel. es besteht nach meiner meinung die gefahr, dass auch der teilzeit-job flöten geht. das würde ich der beschwerdestelle so schreiben.

eine person als zeuge ist schon mal gut. aber es sollte eine person sein, die für die frau spricht, d.h. sie auch praktisch unterstützt.

oben hast du noch geschrieben, dass sich die frau bei einem neurologen in behandlung befindet. wenn das nicht einer ist, der zusätzlich auch die fachausbildung psychiater oder arzt für psychotherapie hat, sollte die frau zu einem entsprechend ausgebildeten arzt wechseln. ausserdem empfehle ich eine verhaltenstherapie.

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 13:18
@Schokolinda

Ihr Neurologe ist auch Psycholgoge und die Verhaltenstherapie macht sie zur Zeit auch gerade. Hat auch schon eine Verlängerung bekommen. Die entsprechenden Atteste hat das JC auch vorliegen.

Claud18  21.04.2012, 16:35
@sonnig0815

Die Atteste interessieren sie dort wenig, wichtig wäre eine Vorstellung bei einem Vertragsarzt des JobCenters.

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 19:30
@Claud18

Das hatte ich doch in der Frage schon erwähnt! Sie WAR bei dem Amtsarzt (Vertragsarzt) und er hat sie als VOLLSCHICHTIG einsatzfähig eingestuft! Wie soll das auch so ein Kontroll-Arzt in einer halben Stunde beurteilen? Es handelt sich um komplizierte Panikstörungen etc. Klar wurden die Gutachten der behandelnden Ärzte, Therapeuten, Kliniken, Versorgungsamt (sie hatte schon mal 40% Schwerbehinderung) eingefordert, aber das scheinte den Vertragsarzt nicht zu beeindrucken. Ich weiss, dass ihre Ärzte alle sagen, dass es reicht was sie an Stunden leistet. Fakt ist: es geht hier nur um Geld und dabei ist ein Menschenleben nichts mehr wert! Traurig! Punkt!

So wie du es beschreibst, würde ich zweierlei machen:

  1. Die Frau sollte nur in Begleitung zum JobCenter

  2. Sie (oder eben die Begleitperson) sollte darauf hinweisen, dass sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten. Daraufhin wird sie zum Vertragsarzt geschickt, und dieser schickt ein Gutachten an das JobCenter. Aus deiner Fragestellung lese ich heraus, dass sie schon beim Amtsarzt war. Hat dieser denn keine Feststellung über ihre Arbeitsfähigkeit getroffen? Wenn er festgestellt hat, dass sie nur noch in der Lage ist, in Teilzeit zu arbeiten, kann man sie auch nicht mehr auf eine Vollzeitstelle vermitteln. Das Gutachten wird allerdings jedes Jahr erneuert.

  3. Sie sollte einen Antrag auf Teilrente auf Grund ihrer Erkrankung stellen. Wird diese bewilligt, hat sie ihre Ruhe, denn einen Teilzeitjob hat sie schon, und mehr arbeiten kann sie nicht bzw. darf sie auch nicht. Eingeladen wird sie trotzdem ab und zu, aber mehr zur Information.

Falls sie gar nicht mehr arbeiten kann, würde sie in die Sozialhilfe fallen. Vielleicht wäre das sogar besser für sie, denn dann wird sie nicht weiter schikaniert.

sonnig0815 
Fragesteller
 21.04.2012, 19:20

Danke für Deine Mühe.... Das Gutachten des Amtsarztes hat ergeben (kein Wunder, wie fast immer!), dass die Frau Vollschichtig einsetzbar ist. Allerdings mit so vielen Einschränkungen, dass sie sowieso im Moment keinen Vollzeit-Job bekommen würde. Ihr Problem sind einfach die Meldetermine, weil sie davor echt so schlimme Panikattacken bekommt, dass sie Gefahr läuft durch die dauernden AU´s in dieser Zeit auch ihren Teilzeitjob zu verlieren. Antrag auf Teilrente kann sie vergessen, weil der F(l)achmann vom Vertragsarzt ihr ja Vollschicht "verordnet" hat. Ganz schön ausweglos, wie es mir scheint. Sozialhilfe geht deshalb auch nicht. Das schlimme ist ja, dass sie gerne arbeitet und ihr Wochenpensum schafft, aber die 10 min im Jobcenter alle paar Wochen machen sie KRANK! Sie hat solche Angst vor diesen Sachbearbeitern, dass ich mir Sorgen mache, dass sie sich bei einer Attacke mal das Leben nimmt....denn DANN hat sie Ruhe. Das ist kein WITZ, sie hat das mir gegenüber schon geäussert. Und dann käme noch nicht einmal eine Stellungnahme von dieser ignoranten Schein-Exekutive!

Jetzt bin ich aber immer noch nicht weiter. Denke ich geh mit ihr zu einem der schärfsten Sozialanwälte den ich kenne: Er weiss was abgeht, denn er sitzt im Rollstuhl! Hätte nur gerne vorab gewusst ob es ähnliche Fälle gibt, bevor ich ihn bemühe!

Claud18  30.05.2012, 15:45
@sonnig0815

Sie sollte trotzdem einen Teilrentenantrag stellen, denn darüber entscheidet die Rentenversicherung, nicht der Vertragsarzt vom JobCenter. Sämtliche Atteste, die sie von anderen Ärzten hat, sollten eigentlich dafür ausreichen. Eigenartig: Ich musste mich bei zwei verschiedenen Vertragsärzten vorstellen, die mich beide für eingeschränkt arbeitsfähig hielten, und das JobCenter stufte mich daraufhin als arbeitsunfähig ein. Deine Bekannte dagegen soll Vollschicht arbeiten und hat auch noch so einen Stiesel als Vertragsarzt - unglaublich, was hier abgeht. Da hilft wirklich nur noch ein Anwalt.

was ich dir dazu sagen kann ist,das in meiner fam.auch so ein fall ist und mit der gleichen krankheit.ich werde am mo.beim amt anfragen ob es mit vollmacht der person möglich ist ihn zu vertreten .

sonnig0815 
Fragesteller
 22.04.2012, 00:30

Die Idee ist prinzipiell nicht schlecht, aber ich bin mir sicher, dass so etwas nicht akzeptiert wird. Schon alleine wegen der Vermutung des JC, dass sich die meldepflichtige Person ja im Ausland oder im Urlaub befinden könnte.... Irgendetwas wird schon dagegen sprechen. Wäre aber dankbar, wenn Du mir das Ergebnis Deiner Bemühungen schreiben kannst!