Igelauge am 22.02.2008 um 13:08 Uhr
Nach einem Umzug habe ich einen kostenpflichtigen 6 mon. Nachsendeantrag gestellt. Diese Frist ist jetzt abgelaufen. Was macht die Post mit den Briefen die dennoch auflaufen? Gehen die mit meiner neuen Anschrift zurück an den Abs. oder kommen die in die Tonne?

Bei mir hat die Post seinerzeit alles, was nach den sechs Monaten kam, an die Absender geschickt. War aber sowieso nur noch Werbung, die war ich auf diese Weise problemlos los.
igelauge, auf deinem nachsendeantrag steht eine service-telefonnummer.
das verfahren hierzu ist nämlich unterschiedlich und oftmals vom postzusteller abhängig.
spreche da aus eigener erfahrung.
Igelauge am 22. Februar 2008 13:17 nicht dass wir plötzlich Nachbarn sind und keiner weiß es...**lach
ah, jetzt wird mir manches klar.
stachelige post nehm ich nicht mehr an :o))
Igelauge am 22. Februar 2008 13:22 pieks**;-)

Theoretisch gehen sie als unzustellbar an den Absender zurück.

Bin auch umgezogen (vor 7 Monaten) allerdings bin ich in dem Kreis meines alten Postboten geblieben...der weiß jetzt nach 7 Monaten das ich dort nicht mehr wohne. Allerdings sind wirklich schon Briefe von Menschen im Briefkasten gelandet die schon sage und schreibe seit über 10 Jahren nicht mehr dort wohnen... Am besten du fragst mal in deiner "alten" Wohnung, dem neuen Mieter ab und an mal nach ob Post abgeliefert wurde...ICH GLAUBE MAN KANN AUCH WEITERE MONATE BEI DER POST BEANTRAGEN,NATÜRLICH KOSTENPFLICHTIG!!!
Igelauge am 22. Februar 2008 13:25 genau! in der reihenfolge mache ich das dann auch.;-)

hatte auch schon mal einen Nachsendeauftrag über ein halbes Jahr. Danach hat mich kein Brief mehr erreich. Man sollte auch in den 6 Monaten alles wichtige auf die neue Anschrift umgemeldet haben.
Igelauge am 22. Februar 2008 13:20 habe ich ja auch. dennoch kann man ja mal was vergessen haben. wenn es rechnung sind, ist es ok dass sie mich nicht erreichen, aber wenn´s ein Lottogewinn ist..;-)
Alexa87 am 22. Februar 2008 13:27 ja bei einen lottogewinn wäre es natürlich schöner, wenn der ankommen würde ^^

Mal so, mal so. Amtliche Post muss nachgesadet werden, außer ein vermerk würde dies verbieten. Bei Privatpost kann sein, dass sie zurück geht.
Soweit ich weiss, kann man den Nachsendeauftrag einmalig verlängern um weitere 6 Monate. Mehr Infos dazu gibts hier: http://www.meldebox.de/?deeplnk=nachsendeantrag