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Portaimonnaie aus dem Auto gestohlen!!!!!!!!!!! Frage wegen Versicherung?

gefragt von meetandgreet am 18.08.2009 um 0:41 Uhr

Hallo! Mir wurde heute das Portaimonnaie aus dem Auto gestohlen. Bargeld ist weg, und samt aller Karten?

Zahlt die Haftpflicht das Bargeld das weggekommen ist? Wie sieht es aus mit den ganzen Kartenneubestellungen (ID, Kreditkarten usw.)

Vielen Dank für Eure Antworten.


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Crunkprincess87
beantwortet von Crunkprincess87 am 18. August 2009 00:41
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war den abgeschlossen und die fenster ganz zu, und kannst du das beweisen?

Kommentar von meetandgreet am 18. August 2009 00:43

fenster war zu. Handtasche auf dem Boden, beim Beifahrersitz. Auto war aber nicht abgesperrt.Sondern nur Türe zu.

Kommentar von Margosto am 18. August 2009 00:45

Dann war es grob fahrlässig. Da wird die Versicherung eher nichts bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 18. August 2009 00:46

stimmt

Kommentar von 092c71666e2330faf4c9e71dbcd42344smallCrunkprincess87 am 18. August 2009 00:46

ja das kansste vergessen das übernimmt keine haftpflicht, ist ja im prinzip dein eigenes verschulden.

Kommentar von Ab61f1b9536ff5f1fe4ec05c43817e49smallgoetzschlimme am 18. August 2009 00:46

Die Versicherung wird mit Sicherheit nichts bezahlen.


Marple
beantwortet von Marple am 18. August 2009 00:48
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Bei grober Fahrlässigkeit zahlt sie nicht! Sonst schon!


masternikita
beantwortet von masternikita am 18. August 2009 00:42
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ich glaub ehe nicht. es hängt auch davon ab wo im auto. wen ndu es auf dem sitz liegen lasen hast dan nauf keien fall.


anonym
beantwortet von schlauermensch am 18. August 2009 00:42
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da zahlt glaub ich keine versicherung un deine karten musste denk ich mal neu beantragen


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 18. August 2009 00:43
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Die Autoversicherung hat da gar nichts mit zu tun. Eventuell bei Schäden, die am Auto entstanden sind.


anonym
beantwortet von Christiangt am 18. August 2009 00:44
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Da du Fahlässig nicht abgeschlossen hast und die Tasche so offen liegen hattest wird keine Versicherung zahlen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 18. August 2009 00:45
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Ist das nicht ein bisschen leichtsinnig von dir gewesen?

Ich glaube, das ist Selbstverschulden und keiner wird dir was erstatten.

Ist aber nur meine Einschätzung, versuch es bei deiner Versicherung.

Wünsch dir viel Erfolg


goetzschlimme
beantwortet von goetzschlimme am 18. August 2009 00:45
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Lag es offen? War das Fahrzeug verschlossen? Wenn deine Antwort nur ein mal Nein ist bekommst du nichts. Die Haftplichtversicherung zahlt für Schaden die du andern zufügst in diesem Fall mit Sicherheit nicht.

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 18. August 2009 00:50

Die Teilkasko würde auch bei Raub und Diebstahl bezahlen, aber in dem Fall (da grob fahrlässig) nicht


Pucki1
beantwortet von Pucki1 am 18. August 2009 00:46
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Du hast grob fahrlässig gehandelt indem Du die Sachen im Auto gelassen hast und noch dazu die Türen nicht verschlossen hast. Die Versicherung wird Dir leider keinen Cent bezahlen


anonym
beantwortet von marijanna am 18. August 2009 00:46
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wenn das auto geschlossen war und nachweislich zu sehen ist, daß in dein auto eingebrochen wurde.. polizei gerufen etc., dann ja!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. August 2009 09:54

Nein, eventuell nur teilweise. Weil sichtbar Taschen etc. im Auto liegen lassen, auch wenn abgeschlossen, ist grob fahrlässig.


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