Polnisches KFZ TÜV abgelaufen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, so lange das Fahrzueg vom technischen Zustand her in Ordnung ist.

Das Fahrzueg unterliegt polnischem Zulassungsrecht und der Verstoß wurde gegen eine polnische Vorschrift begangen.

Verstöße gegen polnische Vorschriften können dann auch nur von polnischen Behörden in Polen geahndet werden.

Ärger gibt es in Deutschland nur, wenn der Wagen durch technische Mängel auffällig wird.

Besteht bei einer Kontrolle der Verdacht, dass der Wagen nicht verkehrssicher sein könnte, so kann die Polizei eine Untersuchung beim TÜV / DEKRA veranlassen, je nach Ergebnis kann der Weiterbetrieb des Fahrzeugs dann natürlich durch die Polizei untersagt werden.

Ich kann Dir ja mal beschreiben, wie es die Angehörigen der NATO Streitkräfte machen, die hier leben und deren Fahrzeug im Heimatland zugelassen ist.

Die führen Ihr Fahrzeug bei der DEKRA zu einer "Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung" vor. Das ersetzt zwar nicht die im Heimatland erforderliche Prüfung, dient aber den deutschen Behörden im Falle einer Kontrolle als Nachweis, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist.

Diese Möglichkeit hast Du natürlich auch, dann hast Du wenigstens für eine Kontrolle ein Dokument in der Hand, dass der Wagen trotz abgelaufener Polnischer Prüfung technisch in Ordnung ist.

Die polnische Prüfung musst dein Vater dann allerdings nachmachen lassen, wenn er wieder in Polen ist.

Abgesehen davon, bist Du mit dem ausländischen Fahrzueg auch in Deutschland kfz.Steuer-pflichtig, wenn das Fahrzeug länger hier benutzt wird, darum würde ich mich eher kümmern.

Die Steuerpflicht ergibt sich aus §1(2) KraftStG

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__1.html

Der Steuerschuldner eines ausländischen Kraftfahrzueges ist der Nutzer

das ergibt sich aus § 7 KraftStG Satz 2

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__7.html

..meines Wissens besteht aber zwischen Polen und Deutschland ein Abkommen vom 14.05.2003, welches eine Doppelbesteuerung verbietet. Wenn also in Polen Kfz- Steuer bezahlt wird, dann darf Deutschland keine Kfz- Steuer, auch wenn das KfzStG das so vorsieht, verlangen. Hier geht das Internationale Abkommen dem deutschen Steuerrecht vor. Eine Doppelbesteuerung ist nur bei einer widerrechtlichen Benutzung in Deutschland durch den Halter möglich.

@siggibayr

Ist das bei allen Ländern so ???

Wenn z.B. eine in den Niederlanden gemeldete Person dort mit einem in Deutschland zugelassenen Auto fährt, wird dieses in den Niederlanden als Steuerhinterziehung geahndet.

Das wäre ja die selbe Situation wie im obigen Beispiel die in (D) gemeldete Person fährt in (D) mit einem in (PL) zugelassenen Auto.

@TransalpTom

Mensch Tom, guck doch mal in den Mindorf Seite III/A/4-10:

Gegebenseitigkeitsabkommen sind zwischenstaatliche Vereinbarungen zwischen zwei Ländern. Das bedeutet,  Steuerbefreiungen können je nach Land variieren.

Ein Gegenseitigkeitsabkommen mit den Niederländern gibt es auch. Allerdings gilt diese Steuerbefreiung bezüglich der Doppelbesteuerung hier nur 14 Tage. Das bedeutet, nach einer vorübergehenden Verwendung fällt bei den Niederländern die Steuerbefreiung bereits nach 14 Tagen weg. Ab dem 15. Tag wird dann quasi eine Doppelbesteuerung durchgeführt.

Anders bei Polen. Dort gilt die Steuerbefreiung über das
Gegenseitigkeitsabkommen bei Pkw 1 Jahr, bei Lkw jedoch auch nur 14 Tage.

Außerdem gibt es zwei Arten der Ahndung. Im deutschen Recht gibt es die Steuerhinterziehung (Straftat) und die leichtfertige Steuerverkürzung (OWi). Da die Kfz- Steuer-Fristen des Abkommens normalerweise nur Insidern bekannt sind, wird zumindest in Deutschland regelmäßig die OWi  i.S. der Abgabenordnung verfolgt.

Für das Fahrzeug trifft die deutsche Hauptuntersuchung durch den TÜV doch gar nicht zu...verkehrssicher muss es trotzdem sein.

Das interessiert in .de niemanden und ist auch nicht strafbewehrt. Die abgelaufene Frist gilt für .pl, nicht für .de.

Ist auch so mit deutschen Fahrzeugen im Ausland. Da interessiert sich auch niemand für eine fällige HU.

Aber: Verkehrssicher muss es sein.

Und: Wenn das Fahrzeug länger als 6 Monate seinen gewöhntlichen Standort in .de hat -> muss es in Deutschland angemeldet werden.