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Polizistin sagt, ich soll den Wagen aus der Ausfahrt fahren und meckert dann wegen dem Gurt?

gefragt von bastler86 am 19.07.2007 um 21:06 Uhr

Ich stand heute mit dem Auto in einer Einfahrt bei uns in der Straße und habe telefoniert. Dann kam eine Polizei angefahren und hielt in zweiter Reihe um auszusteigen und mir zu sagen, ich solle den Wagen aus der Einfahrt fahren. Sie behinderte den ganzen Verkehr in der Straße mit dem zweite Reihe parken. aber ok, gesagt getan habe ich den Wagen rückwerts rausgesetzt und in eine Parklücke die ca. 10meter entfernt war (vorher war sie noch nicht da) eingeparkt. Dann kam die Polizistin erneut an und sagte ich müsse 30€ zahlen weil ich ohne Gurt zur Parklücke gefahren bin. Ist das rechtlich gesehen korrekt? Ich war doch mehr oder weniger durchs Rückwerts zur Parklücke fahren gerade beim parken?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 20. Juli 2007 07:04
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Ich dcenke, dass nicht das "Gurt-Anlegen" bei dieser Frage eine Rolle spielt, sondern eher das selbstherrliche Verhalten der Exekutive. Das ist aber doch nichts Neues. Mit dem Gurt-Anlegen hat die Polizistin natürlich Recht, wenn es auch nur ein Vorwand für ihr Verhalten ist.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. Juli 2007 21:09
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wenn die 10 meter bis zu dieser parklücke öffentliche straße waren, hättest du den gurt anlegen müssen.

die verwarnung ist also rechtens, wenn auch kleinlich von dieser polizistin.


Questor
beantwortet von Questor am 19. Juli 2007 21:49
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Beim rückwärts Einparken muss man keinen Gurt angelegt haben, auch nicht auf öffentlichen Straßen.


Kabark
beantwortet von Kabark am 20. Juli 2007 07:30
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Questor hat schon Recht. Auch Wiki sagt:

"In Deutschland braucht man sich bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren und beim Haus-zu-Haus-Verkehr nicht anzuschnallen. "

Find' ich eindeutig.


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. Juli 2007 21:28
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Ein verantwortungsvoller Fahrer startet die Zündung erst dann ,wenn er selber und alle Insassen angeschnallt sind. Auch auf 10 Metern kann etwas passieren.


Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 19. Juli 2007 22:24

In einer derartigen Situation darf man das Anschnallen doch mal vergessen, oder?

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 19. Juli 2007 22:58

Nein, zur eigenen Sicherheit nicht. Einen so großen Respekt darf man nun vor einer Polizistin auch wieder nicht haben. Die Quittung hast du ja, leider, postwendend bekommen.

Kommentar von t124terra am 20. Juli 2007 14:53

@getan wenn Du ein Auto rangierst und rückwärts fährst kann es sogar wegen der Übersicht und Verkehrssicherheit notwendig sein sich abzuschnallen Die Dame in Uniform hat hier mehr als genug übertrieben :-))


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 19. Juli 2007 22:17
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Ich glaube mich zu erinnern, dass es vor Jahren sogar ein Gerichtsurteil gab, dass man wenn man im geparkten Auto nur sitzt und Zeitung liest schon angeschnallt sein muss... Schließlich kann man auch in einem stehenden Auto in einen Unfall verwickelt werden, wenn man dann nicht angeschnallt ist, ist der Schaden möglicherweise größer. In einem Auto, das sich bewegt besteht natürlich immer Gurtpflicht, es sei denn man fährt auf Privatgelände.


JochenKuhl
beantwortet von JochenKuhl am 19. Juli 2007 21:13
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Beim Ein und Ausparken brauch man ja nicht angeschnallt sein,aber auf öffentlichen Straßen schon.Ist aber trotzdem dreist dich anzuschwärzen. Aus welchen Grund solltest du denn die Einfahrt verlassen?

Gruß Jochen


wolli3454
beantwortet von wolli3454 am 19. Juli 2007 22:29
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Ich würde auf der zuständigen Polizeiinspektion vorsprechen und dem Dienststellenleiter das Vorgehen der Polizistin schildern. Dabei würde ich die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" ins Gespräch bringen , d. h. Anhalten in der 2. Reihe um jemanden aus einer Einfahrt zu vertreiben. Vielleicht sieht der Vorgesetzte den Vorfall mit anderen Augen.


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