Polizistin, Knochen gebrochen?
Hey Leute,
ich hätte eine Frage zwecks einer Ausbildung zur Polizistin/Polizist..
Ich meine mal gehört zu haben, dass wenn ein Knochebruch, Kreuzbandriss etc. bei einem Menschen vorliegt, man keine Ausbildung machen dürfte.
Kennt sich da jemand besser aus?
4 Antworten
Natürlich darf man es kommt darauf an ob der bruch oder riss vollständig verheilt ist das entscheidet der PÄD dann wenn es soweit ist
Wenn es vollständig verheilt ist natürlich ;) Musst aber ja dann sowieso zum Arzt, und der entscheidet das dann.
Die Frage ist, ob du einen Knochenbruch vor .... 10 Jahren z.B. überhaupt angeben willst, wenn es vollkommen verheilt ist und keine Probleme damit gibt.
Wenn du wirklich Polizistin werden möchstest, ist ein verheilter Knochenbruch das kleinste Problem.