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polizist droht am telefon körperverletzung an /befragung sexueller missbrauch / hanna teil 1

gefragt von delphinmeer am 16.07.2008 um 18:54 Uhr

hi ein bekannte/r hat einen brief erhalten zwecks zeugenvernehmung bei der er / sie opfer eines sexuellen missbrauchs vergewaltigung sein soll die über 15 jahre zurück liegen soll daraufhin ruft er / sie bekannten nennen wir ab jetzt hanna bei der polizei an bei dem zuständigen beamten der fragt dann ob es zu so etwas gekommen sei hanna nein nichts polizist fragt immer wieder hanna verneint beamter sagt er will die wahrheit usw dann das zwangsvorladung unter androhung von geldstrafe möglich ist polizist wird agressiv er habe und andere beamten schon leute aus dem fenster geworfen auf dem revier sie würde er auch rauswerfen was soll hanna machen


Support
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BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 16. Juli 2008 18:57
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ok, erst einmal schenke ich dir einpaar satzzeichen:

punkt, komma, ausrufezeichen, fragezeichen, komma (kann man immer mal gebrauche)...

.

so, nun aber mal tacheles: ich glaube dir und deiner hier geschilderten geschichte kein wort, beim besten willen nicht...

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 16. Juli 2008 18:59

ein fettes DH! genau so ist das! das ist doch wieder die tusse mit der sexmacke!

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 16. Juli 2008 19:02

ich bezweifel, daß da ein weibchen dahinter steckt...

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 16. Juli 2008 19:05

hast du eventuel recht!aber solche mais-nicks hat eher kein mann....

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 16. Juli 2008 19:06

Das was ich verstanden habe, ist das bei der Polizei angerufen worden ist und der Polizist sie/er versucht hat telefonisch zu vernehmen und noch gedroht hat.Das ist doch Idioti. Unter diesen Umständen stimme ich Dir zu.

Kommentar von delphinmeer am 16. Juli 2008 19:08

so war es bei der polizei angerufen er gedroht was aus dem text auch hervorgeht und ich will hier kein meinungsaustauch wie gutefrage.net annimmt ich würde gerne wissen was man jetzt machen kann

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 16. Juli 2008 19:12

einen altperuanischen tempeltanz?!

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 16. Juli 2008 19:14

das ist einfach: hör auf uns zu verarschen...

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 16. Juli 2008 19:21

verarscht werden kann nur,wer sich verarschen lässt.


halbermeister
beantwortet von halbermeister am 16. Juli 2008 18:57
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polizisten melden sich nicht am telefon.die kommen persönlich vorbei.(oder stecken ein zettelchen in den briefkasten,wenn sie niemanden erreichen)

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 16. Juli 2008 18:59

quatsch, ich kenne welche, die können auch schon telefonieren. aber glaubst du etwa den müll dort oben?

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 16. Juli 2008 19:01

dann schau mal was ich dir dran gehängt habe! polizisten laden vor,telefonieren?höchstens zum 'einbestellen'.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Juli 2008 18:56
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  1. die gesamte Frage mal mit einer Interpunktion versehen und die Groß- und Kleinschreibung umsetzen, denn sonst versteht man nur Bahnhof.

  2. sollte er/sie tatsächlich verbal bedroht worden sein, dann gibt es den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Dienststelle

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 16. Juli 2008 18:58

Wenn es denn wirklich ein Polizist war und nicht irgendein Spinner, der sich einen schlechten Scherz erlaubt hat.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 16. Juli 2008 19:06

das kommt dazu

Kommentar von delphinmeer am 16. Juli 2008 19:06

wie ist die übergeordnete dienststelle rauszufinden und wie stellt man eine dienstaufsichtsbeschwerde hanna befürchtet das jetzt eine zwangsvorladung kommt usw darf der polizist überhaupt am telefon eine zeugenvernehmung vornehmen er forderte auch die personalien


anonym
beantwortet von FrankoNero am 16. Juli 2008 19:00
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Tut mir leid, das klingt einfach zu unglaubwürdig.


Formatter
beantwortet von Formatter am 16. Juli 2008 18:55
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Hannah soll sich einen Rechtsbeistand suchen.


Kommentar von Badbebe54db4d56970bfe5587f40f4f4smallpascal7 am 16. Juli 2008 18:59

ja einen guten strafverteidiger!

Kommentar von delphinmeer am 16. Juli 2008 19:24

ich hab angenommen wenn man hier eine frage stellt wird die ernsthaft beantwortet leider besteht der grossteil der antworten daraus sich drüber lustig zu machen wäre vielleicht jemand so nett zu schreiben wo man gute hilfe dazu finden kann

Kommentar von B46031bc6e1da09bf56aa837c0596a35smallFormatter am 16. Juli 2008 19:40

Wieso bezweifelst Du die Ernsthaftigkeit meiner Antwort? Wenn die Situation tatsaechlich so ist, wie Du schreibst, waere ein guter Anwalt durchaus angebracht.

Kommentar von delphinmeer am 16. Juli 2008 19:47

deine antwort ist in ordnung war nicht auf dich bezogen darum schreib ich ja auch bei dir wo man gute hilfe finden könnte

Kommentar von B46031bc6e1da09bf56aa837c0596a35smallFormatter am 16. Juli 2008 19:55

Sie hat auf jeden Fall das Recht, einen Anwalt zur Vernehmung mitzubringen. Dann wuerde sie nicht mehr so massiv eingeschuechtert werden. Ob sie ein Anrecht auf Kostenerstattung dafuer hat, weiss ich leider nicht.


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 16. Juli 2008 18:55
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Das nächste Gespräch aufnehmen.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 16. Juli 2008 19:01
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Sehr abstrus, diese Geschichte.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 16. Juli 2008 19:09
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Danke Tim vom Support, dass du so schnell warst


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 16. Juli 2008 18:55
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die androhung von gewalt ist auch strafbar

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 16. Juli 2008 18:56

aber leider schwer nachzuweisen.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 16. Juli 2008 18:58

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html das ist klar, aber wenn hannas bekannte daneben sitzen würden und das gespräch verfolgt haben, dann können die sich als zeuge melden. nur diese geschichte ist mir sehr suspekt


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 16. Juli 2008 18:55
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Den Hörer auflegen.


pegolina
beantwortet von pegolina am 16. Juli 2008 18:56
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Schreibe erst mal richtig dein Problem auf. Und zwar mit Klein-und-Großschreibung und Satzzeichen. Und dann nicht so konfus. Schick deinen Bekannten zum Anwalt.


schildi
beantwortet von schildi am 16. Juli 2008 18:57
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Sich einen Anwalt nehmen

Kommentar von delphinmeer am 16. Juli 2008 19:03

leider kann man es nicht umfassender beschreiben bei der begrenzung der buchstaben und warum der polizist so aggressiv eindringlich und fordernd wurde versteht hanna auch nicht


Luise23
beantwortet von Luise23 am 16. Juli 2008 18:58
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Die gute Hanna muß bei einer Ladung als Zeugin auf jeden Fall erscheinen. Jegliche Androhung von Gewalt, die über den unmittelbaren Zwang, den Vollzugsbeamte in begründeten Fällen ausüben dürfen oder müssen, hinausgehen, sind untersagt. Hingehen muß sie bei einer Ladung aber schon.

Kommentar von Rolfe am 16. Juli 2008 20:14

Nein - sie muss nicht hingehen. Lediglich einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts muss sie Folge leisten. Die Polizei kann bei Nichtbefolgen einer Ladung auch keine Zwangsmassnahmen ergreifen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass es nicht wirklich ein Polizeibeamter war, der bei ihr angerufen hat.

Kommentar von delphinmeer am 16. Juli 2008 20:27

der brief war von der polizei sie rief die nummer wie im brief angegeben an

Kommentar von 69dc0844a59b721b2661a20f7e20ec14smallLuise23 am 17. Juli 2008 17:20

Ist das so!? Da werde ich doch mal nachlesen. Meine Informationen habe ich tatsächlich aus den Zeugenvorladungen vom StA oder Gericht abgeleitet. Ich dachte, das wäre bei der Polizei nicht anders.

Kommentar von 6b88553a4cc8ca5ff3127047135cb064smallbierskoda am 18. Dezember 2008 14:01

Das ist so. Einer Vorladung bei der Polizei braucht man weder als Beschuldigter noch als Zeuge folgen. Man braucht auch nicht auszusagen; nur vor Gericht ist das anders. Da muss man (bis auf Ausnahmen, die der Richter erklärt) aussagen. Bei Aussagen dringend empfehlenswert: Nur unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes aussagen. Sonst nicht !!! Auch wenn die Polizei vorher sagt, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft hätten Sie als Beschuldigter bei umfassender Aussage die Möglichkeit, von der Untersuchungshaft befreit zu werden. Das ist Hokuspokus. Immer einen Anwalt hinzuziehen, notfalls auch ein oder zwei Tage in Haft bleiben. Lohnt sich allemal. Zum hier geschilderten Fall selber: So was giptz nicht. Die Polizei ruft nicht an oder läßt sich wegen einer Zeugenaussage anrufen. Das ist von der Fragestellerin Quatsch hoch drei. Zeugen werden nie nachhaltig befragt. Aber trickreich, und das Tollste: Diese Fragen sind von Psychologen so geschliffen formuliert, dass man den Hintergrund nicht sofort erkennt.Bei Beschuldigten ist das etwas anders. Siehe dazu oben. Ansonsten sollte die Fragestellerin mal einen Komma-Kurs bei der VHS belegen.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 17. Juli 2008 03:06
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Ich hab da nichts verstanden er/sie/hanna!!

Ich versteh nur Bahnhof!!


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