hi ein bekannte/r hat einen brief erhalten zwecks zeugenvernehmung bei der er / sie opfer eines sexuellen missbrauchs vergewaltigung sein soll die über 15 jahre zurück liegen soll daraufhin ruft er / sie bekannten nennen wir ab jetzt hanna bei der polizei an bei dem zuständigen beamten der fragt dann ob es zu so etwas gekommen sei hanna nein nichts polizist fragt immer wieder hanna verneint beamter sagt er will die wahrheit usw dann das zwangsvorladung unter androhung von geldstrafe möglich ist polizist wird agressiv er habe und andere beamten schon leute aus dem fenster geworfen auf dem revier sie würde er auch rauswerfen was soll hanna machen

Liebe/r delphinmeer,
gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform. Es geht bei uns in erster Linie um solche Fragen, auf die man Rat oder Hilfe für ein Problem antworten kann. Wenn es Dir um den Meinungsaustausch mit der Community geht, dann bist Du in unserem Forum unter http://gutefrage.net/forum richtig. Bitte achte doch in Zukunft darauf.
Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,
Tim vom gutefrage.net-Support

ok, erst einmal schenke ich dir einpaar satzzeichen:
punkt, komma, ausrufezeichen, fragezeichen, komma (kann man immer mal gebrauche)...
.
so, nun aber mal tacheles: ich glaube dir und deiner hier geschilderten geschichte kein wort, beim besten willen nicht...

polizisten melden sich nicht am telefon.die kommen persönlich vorbei.(oder stecken ein zettelchen in den briefkasten,wenn sie niemanden erreichen)
BesserwissHoch3 am 16. Juli 2008 18:59 quatsch, ich kenne welche, die können auch schon telefonieren. aber glaubst du etwa den müll dort oben?
halbermeister am 16. Juli 2008 19:01 dann schau mal was ich dir dran gehängt habe! polizisten laden vor,telefonieren?höchstens zum 'einbestellen'.

die gesamte Frage mal mit einer Interpunktion versehen und die Groß- und Kleinschreibung umsetzen, denn sonst versteht man nur Bahnhof.
sollte er/sie tatsächlich verbal bedroht worden sein, dann gibt es den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Dienststelle
tinchen44 am 16. Juli 2008 18:58 Wenn es denn wirklich ein Polizist war und nicht irgendein Spinner, der sich einen schlechten Scherz erlaubt hat.
andreas48 am 16. Juli 2008 19:06 das kommt dazu
wie ist die übergeordnete dienststelle rauszufinden und wie stellt man eine dienstaufsichtsbeschwerde hanna befürchtet das jetzt eine zwangsvorladung kommt usw darf der polizist überhaupt am telefon eine zeugenvernehmung vornehmen er forderte auch die personalien
Formatter am 16. Juli 2008 19:38 Tut mir leid, das klingt einfach zu unglaubwürdig.

Hannah soll sich einen Rechtsbeistand suchen.
pascal7 am 16. Juli 2008 18:59 ja einen guten strafverteidiger!
ich hab angenommen wenn man hier eine frage stellt wird die ernsthaft beantwortet leider besteht der grossteil der antworten daraus sich drüber lustig zu machen wäre vielleicht jemand so nett zu schreiben wo man gute hilfe dazu finden kann
Formatter am 16. Juli 2008 19:40 Wieso bezweifelst Du die Ernsthaftigkeit meiner Antwort? Wenn die Situation tatsaechlich so ist, wie Du schreibst, waere ein guter Anwalt durchaus angebracht.
deine antwort ist in ordnung war nicht auf dich bezogen darum schreib ich ja auch bei dir wo man gute hilfe finden könnte
Formatter am 16. Juli 2008 19:55 Sie hat auf jeden Fall das Recht, einen Anwalt zur Vernehmung mitzubringen. Dann wuerde sie nicht mehr so massiv eingeschuechtert werden. Ob sie ein Anrecht auf Kostenerstattung dafuer hat, weiss ich leider nicht.

die androhung von gewalt ist auch strafbar
tinchen44 am 16. Juli 2008 18:56 aber leider schwer nachzuweisen.
gertrude2 am 16. Juli 2008 18:58 http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html das ist klar, aber wenn hannas bekannte daneben sitzen würden und das gespräch verfolgt haben, dann können die sich als zeuge melden. nur diese geschichte ist mir sehr suspekt

Schreibe erst mal richtig dein Problem auf. Und zwar mit Klein-und-Großschreibung und Satzzeichen. Und dann nicht so konfus. Schick deinen Bekannten zum Anwalt.

Sich einen Anwalt nehmen
leider kann man es nicht umfassender beschreiben bei der begrenzung der buchstaben und warum der polizist so aggressiv eindringlich und fordernd wurde versteht hanna auch nicht

Die gute Hanna muß bei einer Ladung als Zeugin auf jeden Fall erscheinen. Jegliche Androhung von Gewalt, die über den unmittelbaren Zwang, den Vollzugsbeamte in begründeten Fällen ausüben dürfen oder müssen, hinausgehen, sind untersagt. Hingehen muß sie bei einer Ladung aber schon.
Nein - sie muss nicht hingehen. Lediglich einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts muss sie Folge leisten. Die Polizei kann bei Nichtbefolgen einer Ladung auch keine Zwangsmassnahmen ergreifen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass es nicht wirklich ein Polizeibeamter war, der bei ihr angerufen hat.
der brief war von der polizei sie rief die nummer wie im brief angegeben an
Luise23 am 17. Juli 2008 17:20 Ist das so!? Da werde ich doch mal nachlesen. Meine Informationen habe ich tatsächlich aus den Zeugenvorladungen vom StA oder Gericht abgeleitet. Ich dachte, das wäre bei der Polizei nicht anders.
bierskoda am 18. Dezember 2008 14:01 Das ist so. Einer Vorladung bei der Polizei braucht man weder als Beschuldigter noch als Zeuge folgen. Man braucht auch nicht auszusagen; nur vor Gericht ist das anders. Da muss man (bis auf Ausnahmen, die der Richter erklärt) aussagen. Bei Aussagen dringend empfehlenswert: Nur unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes aussagen. Sonst nicht !!! Auch wenn die Polizei vorher sagt, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft hätten Sie als Beschuldigter bei umfassender Aussage die Möglichkeit, von der Untersuchungshaft befreit zu werden. Das ist Hokuspokus. Immer einen Anwalt hinzuziehen, notfalls auch ein oder zwei Tage in Haft bleiben. Lohnt sich allemal. Zum hier geschilderten Fall selber: So was giptz nicht. Die Polizei ruft nicht an oder läßt sich wegen einer Zeugenaussage anrufen. Das ist von der Fragestellerin Quatsch hoch drei. Zeugen werden nie nachhaltig befragt. Aber trickreich, und das Tollste: Diese Fragen sind von Psychologen so geschliffen formuliert, dass man den Hintergrund nicht sofort erkennt.Bei Beschuldigten ist das etwas anders. Siehe dazu oben. Ansonsten sollte die Fragestellerin mal einen Komma-Kurs bei der VHS belegen.

Ich hab da nichts verstanden er/sie/hanna!!
Ich versteh nur Bahnhof!!
ein fettes DH! genau so ist das! das ist doch wieder die tusse mit der sexmacke!
ich bezweifel, daß da ein weibchen dahinter steckt...
hast du eventuel recht!aber solche mais-nicks hat eher kein mann....
Das was ich verstanden habe, ist das bei der Polizei angerufen worden ist und der Polizist sie/er versucht hat telefonisch zu vernehmen und noch gedroht hat.Das ist doch Idioti. Unter diesen Umständen stimme ich Dir zu.
so war es bei der polizei angerufen er gedroht was aus dem text auch hervorgeht und ich will hier kein meinungsaustauch wie gutefrage.net annimmt ich würde gerne wissen was man jetzt machen kann
einen altperuanischen tempeltanz?!
das ist einfach: hör auf uns zu verarschen...
verarscht werden kann nur,wer sich verarschen lässt.