mimimimimimimi am 03.11.2009 um 21:12 Uhr
Muß er dies beweisen, oder reicht allein seine Aussage gegen die des Beschuldigten für eine Bestrafung aus?
Dankeschön.

Wenn der Zeuge (in diesem Fall der Polizist) glaubhaft bezeugen kann, dass du in einer gewissen Rotlichtzeit über die Ampel gefahren bist, reicht dies Aussage des Zeugen aus, da spielt es keine Rolle ob es sich um einen Polizisten oder eine andere Person handelt.
Bei einem Polizisten der mit Verkehrsverstößen täglich zu tun hat, und bezeugen kann, dass Du DEUTLICH über eine längere rote Ampel gefahren bist sieht es schlecht aus.
Wenn es noch nicht rot gewesen war, leg Einspruch ein, dass weißt du aber am besten ob dies so war oder nicht.
ein Polizist - wird schwierig
zwei Polizisten - klare Sache = und meistens sind es zwei Polizisten
du kannst einen Einspruch machen,....meist behauptet ein Polizist aber so was nicht,weil wenn du bei grün blinken eingefahren bist,kann es sein das es rot war,....

Ein Polizist braucht keinen Zeugen.
Er sagt die Wahrheit von Amts wegen! :-((
Das bedeutet, wenn du seine Aussage erschüttern willst, brauchst du einen Sack voll Zeugen, die dagegen sprechen.
er hat einen Eid abgelegt....
wenn keine sonstigen Zeugen oder Beweise vorhanden sind steht Aussage gegen Aussage und beide sind gleichwertig.
Leon97531 am 4. November 2009 23:03 Es gibt keine Aussage gegen Aussage, es gibt einen Zeugen, und einen Beschuldigten.
Der Ausdruck Aussage gegen Aussage existiert nur am Stammtisch, in der Rechtsauffassung gibt es dies nicht.

Deutlich rot, Sekunden etc. Bullshit. Schon die "Gelbfahrt" ist außer in Ausnahmefällen eine Ordnungswidrigkeit.
Leon97531 am 4. November 2009 23:03 Es geht aber nicht um den Vorwurf bei Gelb gefahren zu sein, sondern der Vorwurf lautet bei Rot, dies ist in der Höhe der OWi und ob evt. der Führerschein 1 Monat Pause macht ein gewaltiger Unterschied.

Fan den vor Ort eine Fahrerfeststellung statt ?
Wenn nicht, dann mach keine Angaben zur Sache, und sag du bist nicht gefahren, denn die Beweisführung wer gefahren ist, ist ohne Bild und ohne sofortige Kontrolle vor Ort nicht so einfach.
mimimimimimimi am 4. November 2009 10:53 danke. geht nicht direkt um mich sondern ist ein hypothetischer fall, über den ich in einer anderen frage (link oben) diskutiert habe.
Die Aussage des Polizist ist der Beweis, so schwer es Dir sicherlich fallen mag das zu akzeptieren, es wird sich schon darauf verlassen, dass der das nicht zum Spaß sagt.
Vor Gericht spätestens ist der Zeugenbeweis der mit der höchsten Würdigung und der Polizeibeamte ist dann dort Zeuge.
Du sagst ja nicht, dass er nicht die Wahrheit sagt.
mimimimimimimi am 3. November 2009 21:20 ja.
mimimimimimimi am 3. November 2009 21:21 wenn man jetzt selbst als beschuldigter aber sagen würde, man wäre gar nicht bei rot sondern bei grün rübergefahren, impliziert das ja, dass seine aussage unwahr ist.

..Aussage von wem?....wenn ihr bei rot an einem stehenden Polizeiwagen vorbeigerauscht seid, siehts schlecht aus!
Pumukl am 3. November 2009 21:15 lol
mimimimimimimi am 3. November 2009 21:19 halt aussage eines polizisten, der behauptet, er hätte gesehen, wie man eine rote ampel überfahren hätte. man selbst würde das gegenteil behaupten und der polizist wäre halt allein gewesen und hätte daher keine zeugen.
der Fahrer ,wie es scheinbt aber auch nicht,...
mimimimimimimi am 3. November 2009 21:24 jo.
aussage gegen aussage.
polizist gegen zivilperson.
frag nur weil ich grade diese diskussion hier führe:
Pumukl am 3. November 2009 21:36 Aussage einer Amtsperson, der man keine Parteilichkeit unterstellt, sticht die des Beschuldigten immer.
mimimimimimimi am 3. November 2009 21:56 ja. war auch meine meinung.
Leon97531 am 4. November 2009 01:19 > Aussage einer Amtsperson, der man keine Parteilichkeit unterstellt, sticht die des Beschuldigten immer. <
Es kommt IMMER auf die Beweisführung drauf an, da spielt es keine Rolle ob Polizist oder ob Ich privat jemanden Anzeige.
Wenn Ich allein an einer Ampel stehe, und zufällig die Zeit messe wielange diese schon Rot ist, und du fährst nach 8 sec. darüber, zeige Ich dich an.
Ich bin in diesem Fall der Zeuge und darf nicht lügen, du der Beschuldigte und darfst alles abstreiten.
Aussage gegen Aussage gibt es nicht in dieser Form wovon hier gesprochen wird. Letztendlich entscheidet dann der Richter anhand der Zeugenaussage und Beschuldigtenaussage ob dieser Vorwurf Bestand hat oder nicht.
mimimimimimimi am 4. November 2009 10:52 super. danke.
danke.
geb dir den stern mal nicht unbedingt nur für diese antwort sondern für die ganzen informativen kommentare.