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Polizist behauptet ohne Beweise oder Zeugen man sei bei Rot über die Ampel gefahren...

gefragt von mimimimimimimimimimimimimimi am 03.11.2009 um 21:12 Uhr

Muß er dies beweisen, oder reicht allein seine Aussage gegen die des Beschuldigten für eine Bestrafung aus?

Dankeschön.

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recht x 35.356 gesetz x 2.134 polizei x 2.033 verkehr x 1.881

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Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 4. November 2009 01:11
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Hilfreichste Antwort

Wenn der Zeuge (in diesem Fall der Polizist) glaubhaft bezeugen kann, dass du in einer gewissen Rotlichtzeit über die Ampel gefahren bist, reicht dies Aussage des Zeugen aus, da spielt es keine Rolle ob es sich um einen Polizisten oder eine andere Person handelt.
Bei einem Polizisten der mit Verkehrsverstößen täglich zu tun hat, und bezeugen kann, dass Du DEUTLICH über eine längere rote Ampel gefahren bist sieht es schlecht aus.

Wenn es noch nicht rot gewesen war, leg Einspruch ein, dass weißt du aber am besten ob dies so war oder nicht.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 5. November 2009 11:49

danke.

geb dir den stern mal nicht unbedingt nur für diese antwort sondern für die ganzen informativen kommentare.


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anonym
beantwortet von gnadenlos am 3. November 2009 21:14
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ein Polizist - wird schwierig

zwei Polizisten - klare Sache = und meistens sind es zwei Polizisten


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 4. November 2009 11:39
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Der Polizeibeamte IST Zeuge.


anonym
beantwortet von doris11 am 3. November 2009 21:13
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du kannst einen Einspruch machen,....meist behauptet ein Polizist aber so was nicht,weil wenn du bei grün blinken eingefahren bist,kann es sein das es rot war,....


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 3. November 2009 21:13
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Ein Polizist braucht keinen Zeugen.
Er sagt die Wahrheit von Amts wegen! :-((
Das bedeutet, wenn du seine Aussage erschüttern willst, brauchst du einen Sack voll Zeugen, die dagegen sprechen.

Kommentar von doris11 am 3. November 2009 21:14

er hat einen Eid abgelegt....


anonym
beantwortet von waltghaupt am 4. November 2009 16:57
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wenn keine sonstigen Zeugen oder Beweise vorhanden sind steht Aussage gegen Aussage und beide sind gleichwertig.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 4. November 2009 23:03

Es gibt keine Aussage gegen Aussage, es gibt einen Zeugen, und einen Beschuldigten.

Der Ausdruck Aussage gegen Aussage existiert nur am Stammtisch, in der Rechtsauffassung gibt es dies nicht.


donfuego
beantwortet von donfuego am 4. November 2009 15:39
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Deutlich rot, Sekunden etc. Bullshit. Schon die "Gelbfahrt" ist außer in Ausnahmefällen eine Ordnungswidrigkeit.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 4. November 2009 23:03

Es geht aber nicht um den Vorwurf bei Gelb gefahren zu sein, sondern der Vorwurf lautet bei Rot, dies ist in der Höhe der OWi und ob evt. der Führerschein 1 Monat Pause macht ein gewaltiger Unterschied.


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 4. November 2009 01:21
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Fan den vor Ort eine Fahrerfeststellung statt ?
Wenn nicht, dann mach keine Angaben zur Sache, und sag du bist nicht gefahren, denn die Beweisführung wer gefahren ist, ist ohne Bild und ohne sofortige Kontrolle vor Ort nicht so einfach.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 4. November 2009 10:53

danke. geht nicht direkt um mich sondern ist ein hypothetischer fall, über den ich in einer anderen frage (link oben) diskutiert habe.


anonym
beantwortet von fastlink am 3. November 2009 22:25
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Die Aussage des Polizist ist der Beweis, so schwer es Dir sicherlich fallen mag das zu akzeptieren, es wird sich schon darauf verlassen, dass der das nicht zum Spaß sagt.

Vor Gericht spätestens ist der Zeugenbeweis der mit der höchsten Würdigung und der Polizeibeamte ist dann dort Zeuge.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 3. November 2009 21:18
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Du sagst ja nicht, dass er nicht die Wahrheit sagt.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 21:20

ja.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 21:21

wenn man jetzt selbst als beschuldigter aber sagen würde, man wäre gar nicht bei rot sondern bei grün rübergefahren, impliziert das ja, dass seine aussage unwahr ist.


chaostheorie68
beantwortet von chaostheorie68 am 3. November 2009 21:14
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..Aussage von wem?....wenn ihr bei rot an einem stehenden Polizeiwagen vorbeigerauscht seid, siehts schlecht aus!

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 3. November 2009 21:15

lol

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 21:19

halt aussage eines polizisten, der behauptet, er hätte gesehen, wie man eine rote ampel überfahren hätte. man selbst würde das gegenteil behaupten und der polizist wäre halt allein gewesen und hätte daher keine zeugen.

Kommentar von doris11 am 3. November 2009 21:22

der Fahrer ,wie es scheinbt aber auch nicht,...

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 21:24

jo.

aussage gegen aussage.

polizist gegen zivilperson.

frag nur weil ich grade diese diskussion hier führe:

http://www.gutefrage.net/frage/lehrer-beschuldigt-mich

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 3. November 2009 21:36

Aussage einer Amtsperson, der man keine Parteilichkeit unterstellt, sticht die des Beschuldigten immer.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 21:56

ja. war auch meine meinung.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 4. November 2009 01:19

> Aussage einer Amtsperson, der man keine Parteilichkeit unterstellt, sticht die des Beschuldigten immer. <

Es kommt IMMER auf die Beweisführung drauf an, da spielt es keine Rolle ob Polizist oder ob Ich privat jemanden Anzeige.

Wenn Ich allein an einer Ampel stehe, und zufällig die Zeit messe wielange diese schon Rot ist, und du fährst nach 8 sec. darüber, zeige Ich dich an.
Ich bin in diesem Fall der Zeuge und darf nicht lügen, du der Beschuldigte und darfst alles abstreiten.
Aussage gegen Aussage gibt es nicht in dieser Form wovon hier gesprochen wird. Letztendlich entscheidet dann der Richter anhand der Zeugenaussage und Beschuldigtenaussage ob dieser Vorwurf Bestand hat oder nicht.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 4. November 2009 10:52

super. danke.


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