Hallo! Mir ist folgendes passiert: Ich wollte rechts in eine Straße einbiegen, durch die ich auch musste, mein vordermann konnte nach paar worten die straße befahren, ich wurd dann jedoch auch angehalten und der hat gezeigt ich darf nicht abbiegen sondern soll gerade aus weiterfahren. ich bin aber stehen geblieben und hab gesagt dass ich auch in die straße muss. dann hat der Polizist mich angeschrien ich soll gerade aus fahren. ich dann so: nein ich muss da rein. dann hat der polizist mich noch mals heftig angeschrien, hat dann versucht meine rechte beifahrertür zu öffnen, die war aber zu. dann bin ich losgefahren und der hat mir dann voll hinten ins auto nochmal drauf geschlagen wo ich jetzt eine Beule habe.
Was soll ich nun tun, wo muss ich mich melden damit der polizist mir den Schaden bezahlt? Und Beschweren möchte ich mich auch! In meiner Stadt zum Polizeirevier kann ich wohl kaum hingehen weil der ja sicherlich von dem Revier kommt und die dort eh zusammenhalten.
Was wird nun passieren?
Seinen Namen / Dienstnummer etc habe ich leider nicht.
danke für antworten!

Mach doch einfach eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Weigern sich seine Kollegen, gleich noch Dienstaufsichtsbeschwerden verteilen.
Du hast dich gegen die Anweisungen eines Polizisten gewehrt.. das alleine ist schonmal eine Sache die garnicht geht. Es wird schon einen Grund haben warum er die Straße absperren wollte..
Ich denke du wirst rechtlich keine Chance haben, da letzten Endes Aussage gegen Aussage stehen wird. Zudem belastest du dich selber.
und da darf er ihm eine beule ins auto schlagen ? wovon träumst du nachts ??
denjo2 am 1. August 2009 11:39 trotzdem hat er dann nicht das recht das auto zu beschädigen
Nein, natürlich darf er das nicht.. das wollte ich damit auch nicht ausdrücken. Aber um ehrlich zu sein ist der einzige Weg dagegen vorzugehen eine Klage. Wer Recht hat, bekommt ja leider nicht immer Recht. Ich sage nur dass er für eine Klage recht schlechte Chancen hat, sofern er keine Zeugen hat. Dann steht Aussage gegen Aussage und es wird für den Angeklagten entschieden.
name+dienstnummer ist ein großer fehler. nimm datum+uhrzeit+beschreibung des beamten! amtshaftung MUSS da greifen, die wird auch auf ihn zurückgreifen. dein problem wird die art der "flucht" sein, vor nem polizisten abzuhaun... nja ^^ trotzdem, das gehört sich nicht.lg
naja so wie der geflucht hat hatte ich angst der würde mich total fertig machen und bin dann quasi aus angst einfach weiter gefahren und hatte zeitlich eh schon keine zeit wegen einem wichtigen termin

schwieriger fall, ist bestimmt nicht einfach einen polizisten anzuklagen. Würde am besten mal einen Anwalt befragen, was man da für Chancen hat.
sarrex am 1. August 2009 11:37 ein cop ist auch nur ein mensch....vor justizia sollen doch alle menschen gleich sein,unabhängig von rang und namen
Vielleicht hat dein Vordermann zur Polizei gehört und durfte deshalb in die Straße einfahren.
ne das war eine ältere frau, das konnte ich sehen... aber die durfte einfach paar sekunden später da abbiegen, die musste auch keinen ausweis oder sonstiges zeigen.. wahrscheinlich hat die gesagt, die wohnt dort. hätte ich auch mal lieber sagen sollen, anstat nur dass ich in die straße muss...

kannste nur bei der örtlichen Polizeibehörde anzeigen
naja, wenn der polizist dich nicht durch die straße fahren lassen wollte, dann wird es sicher einen grund dafür gegeben haben. wenn du dich trotzdem beschweren willst, dann bleibt dir vermutlich nur das polizeirevier, denn nur die wissen, wer dort zu dieser zeit dienst hatte.
also erstens: gibt es denn noch nen Zeugen? und zweitens: ohne Dienstnummer und Namen wird die ganze Sache ziemich aussichtslos

tja dumm gelaufen....aber beschwere dich trotzdem,denn ein Polizist hat nicht das >recht dein eigentum zu beschädigen...nur bei gefahr im verzug"periculum in mora" wäre das rechtlich okay

Der Polizist hat recht.
denjo2 am 1. August 2009 11:40 genau und darum das auto beschädigen oder einfach versuchen dei beifahrer tür zu öffnen ist schon klar

Du hast die Weisung eines Polizisten nicht befolgt,das ist ein Vergehen.Trotzdem darf der Polizist nicht das Auto beschädigen.Ich würde aber nichts unternehmen.Du wirst definitiv den Kürzeren ziehen.Man könnte Deine Vorgehensweise sogar mit Widerstand oder Flucht interpretieren.
die flucht kann ich ja dadurch begründen dass ich angst vor som "psycho" hatte und aus dem affekt gehandelt habe aus angst dass der mir noch mehr antut. hört sich doof an aber in dem moment hatte ich echt schon panik was der anstellen würde wenn der die tür aufmacht. da konnte ich nicht einfach mal logisch nachdenken.... hätte der das auf ner freundlichen weise gesagt wär das alles bestimmt ganz anders verlaufen, ich hab den jedenfalls nicht beleidigt und keine harten wörter oder wortfall benutzt
nightmagic am 1. August 2009 11:55 Ein Polizist hat das RECHT!Wenn Du Angst vor einem Polizisten hast,Dich widersetzt,bist Du nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen.

Das dürfte dann sehr schwer werden, wenn du keine Angaben zu dem Beamten machen kannst, selbst wenn du einem Anwalt mit dem anliegen gehst, kann der auch nicht viel Ausrichten.
Wenn es wirklich ein Polizist war kommt mit Sicherheit eine Anzeige hinterher.Sofort Einspruch erheben und möglichst einen Rechtsberater hinzuziehen,so geht vom Autofahrerclub bzw. AVD oder ähnlichen Rechtschutz.Autofahrer sind leider heute gezwungen sich Rechtschutz zu sichern,allein schon wegen der oft gefinkelten Gegnerversicherung.

Ich weiß nicht,was du willst.
Den Anweisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten.
Es hatte bestimmt einen Grund,wenn der Beamte dich nicht in die Straße einfahren lassen wollte.
Aber geh ruhig zur Polizei und erstatte eine Anzeige.
Die werden sich freuen,dass du freiwillig zu ihnen kommst.
Da gibt es u.U.eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder ähnliches.
Also du musst schon den Anweisungen eines Polizisten folge leisten - dafür sind sie da und irgendeinen Grund wird es schon gegeben haben. Ich war auch mal in so einer Situation. Da sollte ein Stau nach einer Straßensperrung vermieden / in Grenzen gehalten werden und man hat wahllos ein paar Autos immer wieder gerade aus fahren lassen und ein paar hat man immer wieder umgeleitet in Seitenstraßen. Da musste ich auch einen Kilometerlangen Umweg fahren obwohl ich das nicht wollte. Ging aber halt nicht anders. Deshalb hat er aber noch lange nicht das Recht dein Auto zu beschädigen. Aber wenn du etwas gegen den Polizist unternimmst dann wirst du ganz bestimmt auch zur Verantwortung gezogen werden. Anzeigen kannst du ihn auch auf einer anderen Dienststelle. Es sollte auch genügen wenn du die Zeit und den Ort angeben kannst und den betreffenden wiedererkennst. Die kommen ja nach wer da eingesetzt war.

Er hat Dir eine Beule ins Auto geschlagen?
Muss ja ein ganz schönes Tier gewesen sein ..
Den Anweisungen eines Polizeibeamten (vor allem im Straßenverkehr) ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Das Nachschlagen rechtfertigt dies aber nur bedingt, da diese Maßnahme kaum geeignet war, Dich am Wegfahren zu hindern.
Probier es mit der Anzeige .. die hat aber mit der Reparatur Deines Fahrzeugs nichts zu tun!
Hierfür müsstest Du zivilrechtlich (großer Unterschied zum Strafrecht) klagen.
Dann wird der Polizeibeamte evtl. wg. Sachbeschädigung verurteilt ...
Mit dem zivilrechtlichen Schadensausgleich, um den es dem Fragesteller hier wohl geht, hat die strafrechtliche Verurteilung nichts zu tun ..