Polizeiliches Führungszeugnis Löschung beantragen?

5 Antworten

Hallo,

Du selbst kannst die Löschung nicht beantragen, bzw. anfragen kannst Du schon, das wird aber keinen Erfolg haben. Du kannst Dich aber über das Tilgungsdatum Deiner Verurteilung informieren. Dazu stellst Du eine Anfrage an das Bundesjustizamt.

Zu den Löschfristen verlass Dich nicht auf die hier gemachten Angaben, sondern schau' einfach bei den Leuten rein, die von Amts wegen das Register führen und genau wissen, welche Strafen wie lange ins FüZ übernommen werden, bzw. wann sie aus dem Register gelöscht werden.

http://www.bundesjustizamt.de/cln_339/nn_2051282/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Eintragungsdauer.html

könntest du mir da so ein Brief muster schreiben :)

@WhiteLion27

Nein, ich bin ja kein Dienstleistungsbetrieb (aber die Idee ist nicht schlecht; könnte ich vielleicht mal als Geschäft aufziehen). Wer BTM anbaut, also das im vollem Bewusstsein einer Straftat macht, muss auch in der Lage sein, sich um sich selbst zu kümmern.

Was Du angeben musst, sind vollständige Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie die Wohnanschrift. Ich würde noch eine durch das Meldeamt beglaubigte Kopie meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beilegen.

Das Ganze lässt sich in einem Zweizeiler erledigen.

eine vorzeitige löschung kann man zwar beantragen beim bundesamt für justiz, aber in 99,9% der älle wird so ein antrag abgelehnt. in so einem anschreiben an das amt müsstest du eine verdammt gute begründung dafür reinschreiben (und berufliche nachteile gelten da nicht, ebenso wie viele andere nachteile), diese eventuell sogar noch belegen usw. heisst im schlusseffekt: kannste vergessen. da ist es einfacher, abzuwarten, bis die frist rum ist. und das ist, je nach tat, verschieden. die kürzeste frist sind 3 jahre (diebstahl zum beisepil, wenn ich nicht irre), über 5 jahre bei KV (körperverletzung) bis zu 10 jahren bei sexualstraftaten, eventuell kann manches sogar auf dauer drinbleiben, wenn es die umstände erfordern.

Löschung beantragen ^^ Der war gut! Ich denke es bleibt 2 Jahre bestehen und dann ist dein Führungszeugnis wieder rein.

Da denkst Du ganz schön falsch...^^ MIndstens 3 Jahre, aber es ist von mehreren Faktoren abhängig.

@skyfly71

naja 2013 wäre ja dann bald :)

naja ich probiere es mal :)

Du kannst mal des Bundesjustizministerium anschreibenund die Löschung beantragen, meist lehnen die zwar ab , aber ein Versuch ist es Wert. Nach der Ablehnung kannst Du noch vor dem Verwaltunggericht dagegen klagen.

Ein Eintrag im Führungszeugnis kann tatsächlich auf Antrag entfernt werden http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__49.html Mir ist allerdings in 12 Jahren Berufspraxis noch kein einziger Fall begegnet. Ausdrücklich nicht vorgesehen ist die Löschung eines Eintrages, um die beruflichen Chancen zu verbessern. Denn gerade für die Arbeitgeber ist das Führungszeugnis ja da.