palmananda am 15.10.2007 um 22:44 Uhr
Eine junge Frau mit zwei kleinen Kindern hat den gewaltbereiten Vater der Kinder per Polizeilicher Verfuegung im Radius von 50 mtr auf Distanz gehalten. Drohende Strafe fuer den Kindsvater bei Verletzung der Auflage: bis zu 125.000 euro. Und jetzt kommts: Unlaengst steht der Besagte quitschvergnuegt im Haus der Kindsmutter. Begruendung: er sei eingeladen worden von einer Nachbarin. die RA'in sagt: Wenn er eingeladen wird, kann man nichts machen. Frage: Wirklich nicht? Kennt jemand ein entpr. Urteil?

Ich kann nicht glauben, dass da nichts zu machen sein soll. Bannkreis ist Bannkreis, der kann nicht durch eine "Einladung" ausgehebelt werden. Sonst könnte er ja auch in die Nachbarwohnung ziehen. Schon mal eine Anzeige bei der Polizei gemacht?

Wenn die Rechtanwältin sagt, dass man da nichts machen kann, dann wird es wohl leider stimmen. Die Sache mit der Distanzhaltung war schon immer eine sehr unglückliche Geschichte.
HerrLich am 15. Oktober 2007 23:48 Hm, ein Besuchsrecht soll höher anzusiedeln sein als eine gerichtliche Anordnung? Macht wahrscheinlich viel Arbeit, da die passenden Paragraphen zu finden. Will nichts unterstellen, bin aber auch nicht so rechtsanwalts-gläubig.