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Polizeiliche Vorladung

gefragt von kelifer am 20.04.2008 um 0:38 Uhr

Hallo,habe eine Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten.Muss ich dort Angaben zum Tatverdacht machen,oder muss sich die Polizei mit dem begnügen was ich bereits angegeben habe?Danke im Voraus.


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Vorladung (38)
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anahita
beantwortet von anahita am 20. April 2008 00:39
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du musst nicht unbedingt hingehen...viele denken, man müsste hin, weil man von der polizei bestellt wird...ist aber nicht der fall

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 20. April 2008 00:40
Kommentar von dieSchlafmuetze am 20. April 2008 01:41

Sorry, wenn er als beschuldigter, ne vorladung bekommt? Öhmmm, gute Frage ist zwar ein Super Forum, aber bei dieser Frage habt Ihr wohl mit den Antworten daneben gegriffen! Als nächstes beantwortet Ihr auch noch fragen, wie bsp, ich will ner Oma die Handtasche klauen, mit welcher Strafe muss ich rechnen! Ne so geht das nicht

Kommentar von Cc77664c5f92a7ea7e277d70ce73ce49smallanahita am 20. April 2008 01:52

wieso daneben gegriffen....das ist sein recht...er macht nichts illegales und wir haben ihm auch nicht gezeigt, wie man andere bescheisst. viele fühlen sich unter druck gesetzt, weil so eine vorladung von der polizei ist und wieso soll man keinen rat geben. wir haben ihn bestimmt nicht animiert, die nächste straftat zu begehen

Kommentar von F7b23b99be13b3b27cf13631f92fcebdsmallChrissi2708 am 20. April 2008 05:48

Halloooooo???? Wenn es eine Vorladung ist HAT der jenige zu erscheinen... Als Zeuge ist es richtig das es "freiwillig" ist zu erscheinen... Aber als beschuldigter MUSST du hin... Ich arbeite bei einem Sicherheitsdienst und kenne mich mit sowas gut aus...

Kommentar von Cc77664c5f92a7ea7e277d70ce73ce49smallanahita am 20. April 2008 10:58

das ist nicht wahr. mein freund ist polizist. erzähl keine märchen hier!!!!! du musst nicht einmal als beschuldigter hin. wenn du nicht erscheinst, wird deine akte zum staatsanwalt geschickt!

Kommentar von Aragon84 am 20. Mai 2008 01:15

So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Aüßern sie sich nicht zu solchen Themen, wenn sie da noch länger arbeiten wollen. (Nicht persönlich gegen Sie, aber das ist absoluter Quatsch) Fakt ist Sie müssen zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht erscheinen!!! Sie werden lediglich gebeten zu erscheinen. Und bitten kann man viel. Es ist in den meisten Fällen sogar davon abzuraten, da gerade hier viele Fehler gemacht werden können. Als unbescholtener Bürger denkt man sich oftmals: "Ich habe nichts zu verbergen, wieso sollte ich dazu nicht Stellung nehmen." Sie werden in einer polizeilichen Vernehmung nie mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert, sondern nur mit: "Sie sollen das und das getan haben...". Im Zweifelsfall ist es immer besser einen RA zu Rate zu ziehen, besonders dann, wenn einem die genauen Vorwürfe nicht bekannt sind. Der kann dann Akteneinsicht beantragen und sie können dann schriftlich Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Viel Glück


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 20. April 2008 00:39
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Name, Alter, Wohnsitz reichen; niemand muss sich selbst belasten.

Kommentar von 8976023344bcf4d6ce7301aa701b2d26smallRodrunner am 20. April 2008 00:41

Jep das Stimmt we du dich "Selbst belastest" Musst du nix sagen,

Aber wenn es Nicht der Vall ist Musst du es Sagen und erklären!

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 20. April 2008 00:44

@eoadrunner: Auch Unschuldige reden sich gerne um Kopf und Kragen. Du musst noch nicht einmal hin. (Durchsetzen kann die POlizei es nur, wenn es um Leib und Leben geht).


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. April 2008 00:42
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Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen - folglich muss man auch gar nicht erst zur Polizei gehen. Es macht keinen Sinn, hinzugehen und zu sagen, man wolle nichts sagen. Vielleicht einfach nur anrufen und sagen, dass man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle und deshalb nicht kommen will. Dann können die auch besser planen...

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 20. April 2008 08:20

DH


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. April 2008 00:41
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Du hast was ausgesagt. Als Beschuldigter kannst du die Antwort auch verweigern, du musst dich auch nicht selbst belasten.

Die Polizei muss dich vorher entsprechend belehren.

HIngehen würde ich auf jeden Fall.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. April 2008 00:41
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nur angaben zur person, mehr würde ich nicht machen.

musst du auch nicht.



Seelenlos
beantwortet von Seelenlos am 20. April 2008 00:51
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Die Polizei muß sich begnügen. Es sei denn, du möchtest an deiner Aussage noch etwas ändern.Das Gericht bis zu einem bestimmten Punkt nicht. Hingehen würde ich auf jeden Fall.


mcgegner
beantwortet von mcgegner am 20. April 2008 00:56
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mitra54
beantwortet von mitra54 am 20. April 2008 02:15
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Du mußt dich auf keinen Fall selber belasten.


abacus111
beantwortet von abacus111 am 20. April 2008 04:01
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du kannst auf eine richterliche Vernehmung bestehen, die aussage verweigern (bis auf deine persönlichen daten)


anonym
beantwortet von Werniman am 20. April 2008 08:45
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Du musst da nicht hin,da du ein Recht auf Aussageverweigerung hast. Und wenn du unbedingt hingehen willst und dich zur Sache äußern,dann pass auf,daß dir der vernehmende Beamte nix einreden will. Klingt erstmal klischeehaft,ist aber so. Ich durfte schon 2x bei den Cops antanzen und "durfte" auch beidemale diese Erfahrung machen. Wer's wissen will,was los war,dem kann ich's gerne noch schildern.


anonym
beantwortet von Boldtbregu am 20. April 2008 12:05
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Du MUSST auf jeden Fall hingehen! Als Beschuldigter hast du zwar das Recht, dich zur Sache nicht zu äußern, aber das musst du eben auch ausdrücklich erklären und auf dem Protokoll unterschreiben. Außerdem bist du VERPFLICHTET, wahrheitsgemäße Angaben zur Person (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum etc.) zu machen.


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