Hallo,habe eine Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten.Muss ich dort Angaben zum Tatverdacht machen,oder muss sich die Polizei mit dem begnügen was ich bereits angegeben habe?Danke im Voraus.

du musst nicht unbedingt hingehen...viele denken, man müsste hin, weil man von der polizei bestellt wird...ist aber nicht der fall

Name, Alter, Wohnsitz reichen; niemand muss sich selbst belasten.
Rodrunner am 20. April 2008 00:41 Jep das Stimmt we du dich "Selbst belastest" Musst du nix sagen,
Aber wenn es Nicht der Vall ist Musst du es Sagen und erklären!
koira1975 am 20. April 2008 00:44 @eoadrunner: Auch Unschuldige reden sich gerne um Kopf und Kragen. Du musst noch nicht einmal hin. (Durchsetzen kann die POlizei es nur, wenn es um Leib und Leben geht).
Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen - folglich muss man auch gar nicht erst zur Polizei gehen. Es macht keinen Sinn, hinzugehen und zu sagen, man wolle nichts sagen. Vielleicht einfach nur anrufen und sagen, dass man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle und deshalb nicht kommen will. Dann können die auch besser planen...
Angela2305 am 20. April 2008 08:20 DH

Du hast was ausgesagt. Als Beschuldigter kannst du die Antwort auch verweigern, du musst dich auch nicht selbst belasten.
Die Polizei muss dich vorher entsprechend belehren.
HIngehen würde ich auf jeden Fall.
nur angaben zur person, mehr würde ich nicht machen.
musst du auch nicht.

Die Polizei muß sich begnügen. Es sei denn, du möchtest an deiner Aussage noch etwas ändern.Das Gericht bis zu einem bestimmten Punkt nicht. Hingehen würde ich auf jeden Fall.

du kannst auf eine richterliche Vernehmung bestehen, die aussage verweigern (bis auf deine persönlichen daten)
Du musst da nicht hin,da du ein Recht auf Aussageverweigerung hast. Und wenn du unbedingt hingehen willst und dich zur Sache äußern,dann pass auf,daß dir der vernehmende Beamte nix einreden will. Klingt erstmal klischeehaft,ist aber so. Ich durfte schon 2x bei den Cops antanzen und "durfte" auch beidemale diese Erfahrung machen. Wer's wissen will,was los war,dem kann ich's gerne noch schildern.
Du MUSST auf jeden Fall hingehen! Als Beschuldigter hast du zwar das Recht, dich zur Sache nicht zu äußern, aber das musst du eben auch ausdrücklich erklären und auf dem Protokoll unterschreiben. Außerdem bist du VERPFLICHTET, wahrheitsgemäße Angaben zur Person (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum etc.) zu machen.
http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei
Sorry, wenn er als beschuldigter, ne vorladung bekommt? Öhmmm, gute Frage ist zwar ein Super Forum, aber bei dieser Frage habt Ihr wohl mit den Antworten daneben gegriffen! Als nächstes beantwortet Ihr auch noch fragen, wie bsp, ich will ner Oma die Handtasche klauen, mit welcher Strafe muss ich rechnen! Ne so geht das nicht
wieso daneben gegriffen....das ist sein recht...er macht nichts illegales und wir haben ihm auch nicht gezeigt, wie man andere bescheisst. viele fühlen sich unter druck gesetzt, weil so eine vorladung von der polizei ist und wieso soll man keinen rat geben. wir haben ihn bestimmt nicht animiert, die nächste straftat zu begehen
Halloooooo???? Wenn es eine Vorladung ist HAT der jenige zu erscheinen... Als Zeuge ist es richtig das es "freiwillig" ist zu erscheinen... Aber als beschuldigter MUSST du hin... Ich arbeite bei einem Sicherheitsdienst und kenne mich mit sowas gut aus...
das ist nicht wahr. mein freund ist polizist. erzähl keine märchen hier!!!!! du musst nicht einmal als beschuldigter hin. wenn du nicht erscheinst, wird deine akte zum staatsanwalt geschickt!
So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Aüßern sie sich nicht zu solchen Themen, wenn sie da noch länger arbeiten wollen. (Nicht persönlich gegen Sie, aber das ist absoluter Quatsch) Fakt ist Sie müssen zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht erscheinen!!! Sie werden lediglich gebeten zu erscheinen. Und bitten kann man viel. Es ist in den meisten Fällen sogar davon abzuraten, da gerade hier viele Fehler gemacht werden können. Als unbescholtener Bürger denkt man sich oftmals: "Ich habe nichts zu verbergen, wieso sollte ich dazu nicht Stellung nehmen." Sie werden in einer polizeilichen Vernehmung nie mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert, sondern nur mit: "Sie sollen das und das getan haben...". Im Zweifelsfall ist es immer besser einen RA zu Rate zu ziehen, besonders dann, wenn einem die genauen Vorwürfe nicht bekannt sind. Der kann dann Akteneinsicht beantragen und sie können dann schriftlich Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Viel Glück