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Polizeiliche falschaussage.was jetzt ?!

gefragt von sicilianoo am 14.01.2009 um 6:35 Uhr

Hallo ihr lieben,

hab ein dringendes anliegen :

ein freund wurde wegen körperverletzung und sachbeschätigung festgenommen... um ihn zu schützen hab ich eine falschaussage bei der polizei gemacht. nur,ich kann jetzt einfach nicht damit leben.hab sooo ein schlechtes gewissen.kann nicht mehr schlafen..,nichts ! was für strafen können auf mich zu kommen wenn das rauskommen sollte / oder ich die aussage zurückziehe ?!

bin über jede hilfe sehr dankbar !

Lg ..


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 14. Januar 2009 06:38
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Geh hin und sag die Wahrheit

Kommentar von Kuschelkuh am 14. Januar 2009 06:41

DH!


abraexchen
beantwortet von abraexchen am 14. Januar 2009 06:39
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Um die Bestrafung einer anderen Person zu verhindern, liegt Strafvereitelung vor. Werden Angaben gemacht, um eine unschuldige Person zu verdächtigen, liegt falsche Verdächtigung vor. Strafvereitelung und falsche Verdächtigung drohen dasselbe Strafmaß an: bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.


nervensystem
beantwortet von nervensystem am 14. Januar 2009 06:40
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für andere zu lügen geht über freundschaft hinaus. einsicht ist der beste weg zur besserung. also hin und die aussage korrigieren, es wird dir nichts geschehen. sollte sich die aussage später als unwahr herausstellen must du mit einer anklage rechnen, beim erstenmal ist es meist ne geldstrafe


wrddh
beantwortet von wrddh am 14. Januar 2009 06:38
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Hallo, welche Strafen auf dich zukommen, weiß ich nicht, ich würde aber trotzdem zur Polizei gehen und alles erzählen, denn so schlimm wird es schon nicht kommen. Werde mich heute bei meiner Tochter und meinem Schwiegersohn erkundigen und dir nochmals antworten, sind beide bei der Pölizei. Alles Gute für dich


wrddh
beantwortet von wrddh am 14. Januar 2009 06:38
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Hallo, welche Strafen auf dich zukommen, weiß ich nicht, ich würde aber trotzdem zur Polizei gehen und alles erzählen, denn so schlimm wird es schon nicht kommen. Werde mich heute bei meiner Tochter und meinem Schwiegersohn erkundigen und dir nochmals antworten, sind beide bei der Pölizei. Alles Gute für dich



DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. Januar 2009 06:46
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als du mußt selber nichts mehr sagen, wenn du dich selbst belastest. Und das würdest du, wenn du dich einer Falschaussage bzw. Strafvereitelung bezichtigst. Aber natürlich war die Falschaussage unrecht und wenn es rauskommt, wirst du auch deine Strafe abbekommen. Daher würde ich es an deiner Stelle lieber von dir aus richtig stellen und auch offen dazusagen, daß es im ersten Moment für dich so richtig schien, deinem Freund zu helfen, du dir aber im Nachhinein bewußt wurdest, daß es falsch war, eine falschaussage zu machen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 14. Januar 2009 06:57
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ich würde die Angelegenheit so schnell wie möglich ins Reine bringen; machst Du "nur" falsche Aussagen um den Täter zu schützen, kann Strafvereitelung vorliegen; wird jemand anderer beschuldigt, liegt falsche Verdächtigung vor; natürlich musst Du Dich nicht selbst beschuldigen; aber je schneller Du es in Ordnung bringst, umso besser kommst Du weg; ansonsten kann durchaus ein Verfahren eingeleitet werden gegen Dich und Du kannst ebenso bestraft werden wie Dein "Freund";


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Januar 2009 07:19
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leider Gottes ist Falschaussage auch ein Straftatsbestand ud ich würde dir empfehlen, schnellstmöglich deine aussage bei der Polizei richtigzustellen, damit du auch nicht noch Ärger dazu bekommst


Tinkabell68
beantwortet von Tinkabell68 am 14. Januar 2009 07:26
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Das ist Strafvereitelung und das ist strafbar,geh zur Polizei und stell das klar,sonst könnte es für dich Ernst werden.


pooky
beantwortet von pooky am 14. Januar 2009 08:05
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Hast Du die Falschaussage begangen, um Deinen Freund vor einer Bestrafung zu schützen, wird der Tatbestand einer Strafvereitelung erfüllt. Das Gesetz sieht hier ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe vor.

An Deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen und die Aussage revidieren.


anonym
beantwortet von moranet am 14. Januar 2009 09:54
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vor der Polizei zu lügen ist nicht das große Problem. Vor Gericht sollte man das allerdings unterlassen wenn man nicht sicher ist das einem die Lüge nachgewiesen werden kann. Ansonsten, was soll das - die ganze Welt ist eine einzige LÖüge. Politiker lügen jeden Tag, die meisten Werbeaussagen sind glatte Lügen usw.


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