polizeiliche akte für die Einbürgerung beantragen

2 Antworten

Die Einbürgerungsbehörde hat unter Nutzung des elektronischen Verfahrens OSiP/E (OnlineSicherheitsPrüfung im Einbürgerungsverfahren) Erkenntnisanfragen zu richten an

- das Ministerium für Inneres und Kommunales ------Verfassungsschutzabteilung: Regelanfrage

- das Bundesamt für Justiz zur Erlangung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) bei Einbürgerungsbewerbern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben,

- an das Landeskriminalamt zur Übermittlung von Daten

Da hast du nixchts mit zu tujn. Da fragt die Einbürgerungsbehörde selbst an - alein scvhon weil du diese Infos nicht bekommen würdest. Du musst dem nur zustimmen