PolizeiAkte Einsicht

6 Antworten

Nein! Die Leute die hier zum Anwalt raten, haben die Frage nicht verstanden, weil der RA immer nur zu einem aktuellen Fall die Akte zu diesem anfordern und einsehen darf.

Dazu musst du bzw. dein Anwalt Akteneinsicht beantragen. Dies muss aber bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden.

Aber wenn es nur um die Anzeigen geht, dass solltest du eigentlich wissen, denn man bekommt bei soetwas schließlich immer einen Brief von der Staatsanwaltschaft und muss in den meisten Fällen auch zur Vernehmung aufs Polizeirevier.

Also einfach deinen Anwalt aufsuchen und das mit ihm mal besprechen.

Hallo.

Wenn eine Behörde Daten über Dich gespeichert hat, kannst Du Auskunft über die Art und die Notwendigkeit der Speicherung verlangen. So sieht es das Bundesdatenschutzgesetz vor.

Nun verlangst Du Auskunft von der Polizei über die dort gespeicherten Daten. Die Polizei ist eine Sicherheitsbehörde.

Sie wird Dir aber in keinem Fall Auskunft erteilen, so wie Du Dir das vorstellst.

Dass braucht sie auch nicht, denn sie kann immer vortragen, dass diese Daten geheim (also polizeiintern) bleiben müssen um die Sicherheitsinteressen des Staates nicht zu gefährden.

Du wirst also nur eine sehr allgemein gehaltene Auskunft bekommen.

Du kannst das hier nachlesen:

http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/GrundsaetzlichesZumDatenschutz/BDSGAuslegung/Artikel/Auskunftsrechte.html

Auch ein Anwalt kann Dir nicht helfen. Dieser bekommt nur Akteneinsicht in eine Strafakte eines laufenden Verfahrens gegen Dich.

Die polizeilichen Datenbestände sind hiervon jedoch nicht betroffen. Nur die laufende Ermittlungsakte, die dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird kann eingesehen werden. Aus diesem Grund darf auch nur die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens Akteneinsicht gewähren-Niemals die Polizei.

Tipp:

Falls Du als Beschuldigter bei der Polizei in irgendeiner Form gespeichert wurdest, dann bleiben diese Daten 10 Jahre seit dem letzten Delikt dort gespeichert. Diese Frist verlängert sich immer wieder um weitere 10 Jahre wenn ein neues Delikt hinzu kommt.

Kommt nichts neues hinzu, werden die Datensätze nach 10 Jahren gelöscht. Dieses sollte automatisch geschehen. Geschieht das nicht, kann man im Verwaltungsgerichtsverfahren die Löschung auch durchsetzen. Hierfür sollte man sich dann einen Anwalt nehmen.

Das kann man im Detail und mit besonderen Abweichungen im Bundeszentralregistergesetz und im BKA Gesetz nachlesen. Beide Gesetze können leicht im netz gefunden werden.

Du kannst zum einen Akteneinsicht fordern, das geht jedoch nur über einen Rechtsanwalt. Er wird dann bei der StA die Akte anfordern.

Du kannst aber auch - ohne Rechtsanwalt - ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragen, dort stehen die Verurteilungen (nur die Verurteilungen, nicht die Anzeigen) drin. Solche Polizeilichen Führungszeugnisse braucht man z. B.: wenn man einen neuen Job anfangen möchte, verlangen AGs oftmals diese Dinger, kostet allerdings etwas, keine Ahnung im Moment, wie viel, aber so um die 15 Euro müssten die sein.

Einen RA zu beauftragen kann da - je nach Rechtsanwalt - deutlich teurer sein.

In einem Strafverfahren per Anwalt ja.

Aber generell nicht einfach so. Außerdem hast du nicht einfach eine Akte, wie soll das bundesweit gehen?!

privates führerungszeugniss kannst du beantragen. da steht aber bei weitem nicht alles drin

Es gibt immer nur eine Aktenstelle für " die Akte " . Wenn jemand seinen Wohnsitz dauerhaft verlegt, kann die Akte ebenfalls mit umziehen. Grundsätzlich bleibt sie aber an dem Ort, wo die Person erstmalig straffällig wurde.

@Still

Ja die KA,

aber trotzdem gibt es lose Blattsammlungen und Aktenvermerke in anderen Behörden. Eintragungen in Bund und Land bzw in anderen bundesländern,