Polizei Vorladung (Betrug)

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Hallo megion,

natürlich hast Du ein Anrecht da drauf, zu erfahren was Dir vorgeworfen wird.

Normalerwiese enthält die Vorladung aber schon die folgenden Punkte

  1. Beschuldigtenanhörung oder Zeugenanhörung

  2. Tatvorwurf, der einmal den Tatvorwurf in Textform und einmal die Nennung des entsprechenden Paragraphen enthält.

  3. Tatzeit mit Angabe des Tages und der Uhrzeit

  4. Zum Wessen Nachteil die Tat war

  5. Es folgt eine kurze Sachverhaltsschilderung

Aus diesen 5 Angaben, solltest Du eigentlich schon ersehen können, was Dir genau vorgeworfen wird.

Sollte hier Angaben fehlen oder Dir nicht ganz ausreichen, kannst Du natürlich auch bei der entsprechenden Dienststelle unter Angabe des Aktenzeichens erfragen, was Du wissen willst.

Zu der POLIZEILICHEN Vernehmung musst Du aber nicht hingehen. Es ist weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat, noch sonst irgendwas, wenn Du zu der Vernehmung nicht hingest.

Im Rahmen des Strafverfahrens ist die Polizei verpflichtet Dir die Möglichkeit zu geben, Dich zu der Sachen zu äußern. Genau dazu ist die Vorladung da.

Ob Du von der Möglichkeit Gebrauch machst Dich zu der Sache zu äußern liegt in Deinen Händen.

In vielen Fällen kann man schon einen Anfänglichen Verdacht aus dem Weg räumen, wenn man sich zu der Sache äußerst.

In meinen Augen macht es MEIST, ABER NICHT IMMER Sinn sich zu der Sache zu äußern.

Sinn macht es vor allem, wenn Du die Tat gar nicht begangen hast und dieses auch noch belegen kannst.

Keinen oder wenig Sinn macht eine Aussage, wenn Du die tat begangen hast, aber nicht im geringsten weißt, was die Polizei gegen Dich in der Hand hat.

Im letzteren Fall macht es zumindest Sinn einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der erst einmal Akteneinsicht nimmt und überblicken kann, welche Beweise und Indizien vorliegen und auch belegbar sind oder ob vielleicht Garnichts handfesten vorliegt und die Dich nur aufgrund eines Verdachtes vorladen. Er wird dann wenn es Sinn macht eine entsprechende Einlassung an die Polizei senden.

Ich kann Dir jetzt also nicht raten zu schweigen, ich kann Dir auch nicht raten da hinzugehen.

Ich sage nur, dass Du Dir evtl. mit einer Aussage ein Gerichtsverfahren ersparen kannst, wenn Du jetzt beweisen oder zumindest schlüssig da legen kannst, dass Du die tat nicht begangen hast.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo TheGrow, danke für deine Antwort. Die Befragung ist erst am Freitag und ich denke nicht, dass ich so lange warten kann. Ändert denn die Tatsache, dass ich noch minderjährig bin etwas an meinem recht?

@megion

Das Du Minderjährig bist ändert insofern etwas, als dass Deine Eltern berechtigt sind der Vernehmung beizuwohnen und Dich ggf.. zu beraten.

Alles andere bleibt so, wie ich es bereits angeführt habe.

@TheGrow

Kommt zwar etwas verspätet, aber vielen dank nochmal. Bin nicht zur Befragung erschienen und habe auch auf Rat mit meiner Mama einen Anwalt aufgesucht der Akteneinsicht beantragt hat. Es kam nochmals ein Brief von der Polizei und von weiterer Verfolgung würde abgesehen.

Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen, denn wenn Du nicht hingehst, werden dich zwei nette Polizeibeamte abholen. Das wäre sicherlich peinlich, wegen dem Gerede der Nachbarn. Wenn Du nichts getan hast, liegt unter Umständen wirklich eine Verwechslung vor, oder irgend jemand ist der Meinung, dass Du es gewesen sein könntest. Also geh hin und kläre die Sache.

Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen, denn wenn Du nicht hingehst, werden dich zwei nette Polizeibeamte abholen

Unsinn

@jurafragen

Unsinn ist es, eine Antwort als "Unsinn" zu bezeichnen ohne eine Begründung abzugeben.

@Hessendidi

Völliger Unsinn ist es, anuunehmen, dass die Polizei bei diesem Tatvorwurf einen Hausbesuch machen und den Beschuldigten abholen. Es besteht keine Pflicht, gegenüber der Polizei auszusagen.

@jurafragen

Es geht ja nicht darum irgend einer Pflicht nachzukommen, sondern darum einen Verdacht im eigenen Interesse auszuräumen. Es frage mich auch, was es für die Polizei für einen Sinn macht eine Vorladung zu verschicken, wenn sie bei dem Nichterscheinen des Beschuldigten nicht zu der beschuldigten Person kommt. Vergammelt die Vorladung dann einsam und verlassen in einem Aktenordner.

@Hessendidi

Es frage mich auch, was es für die Polizei für einen Sinn macht eine Vorladung zu verschicken, wenn sie bei dem Nichterscheinen des Beschuldigten nicht zu der beschuldigten Person kommt.

Dass Dir hier das Hintergrundwissen völlig fehlt, war offensichtlich.

Vergammelt die Vorladung dann einsam und verlassen in einem Aktenordner.

es gibt noch einen Aktenvermerk, dsss niemand erschienen ist und dann geht die Akte - wenn es keine weiteren Ermittlungsansätze gibt - an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann, ob und ggf. wie es weitergeht.

@jurafragen

DH! Jurafragen hat vollkommen Recht.

Du hast das Recht zu erfahren worum es geht. Du bist allerdings nicht verpflichtet dort auch wirklich zu erscheinen, erst wenn du eine Vorladung vom Staatsanwalt erhältst musst du auch hingehen.

Natürlich hast du das Recht, immerhin gehts ja um dich. Ich würde an deiner Stelle so früh wie möglich hingehen und das schon im Vorfeld klären.

Du solltest auf jeden Fall von deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen. Lediglich zu Angaben zu deiner Person musst du dich äußern. Suche dir einen Strafverteidiger und lasse über diesen Akteneinsicht beantragen. Dann erfährst du genau was dir von wem vorgeworfen wird.

Ohne ansatzweises Wissen, was genau ihr vorgeworfen wird, ist dieser Ratschlag absoluter Unsinn. Immerhin kostet ein Strafverteidiger Geld. Schau' weniger amerikanische Serien. Ist besser.

@MagicKay

Falsch ist der Ratschlag jedenfalls nicht. Es gibt auch Anwälte, die zum Pauschalpreis Akteneinsicht nehmen und einem eine Kopie zur Verfügung stellen.