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Polizei verdreht Aussage?

gefragt von clearskyclearsky am 24.09.2009 um 14:00 Uhr

Hallo Leute! Es geht um folgendes: Ich musste einmal eine Art Aussage bei der Polizei (nur am Telefon) machen, und jetzt hat jemand den ich kenne eine Anzeige oder sowas erhalten, wo drinnen steht ICH hätte ihn gesehen am Tatort und ICH hätte eine Aussage gegen ihn gemacht, wobei ich dass gar nicht gesagt habe...Die Beteiligten Personen sind natürlich stinksauer auf mich weil ICH sie ja "verpetzt" haben sollte was aber nicht den Tatsachen entspricht. Was kann ich jetzt machen? Die können doch nicht einfach meine Aussage "verdrehen"?


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suessf
beantwortet von suessf am 24. September 2009 14:03
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Solange du nicht eine schriftliche Aussage unterschrieben hast, kannst du dich auch dagegen wehren. Mach doch eine schriftliche Gegenaussage bzw. Klarstellung der Tatsache. Aber sei absolut ehrlich dabei! Ein "Meineid" wegen guter Nachbarschaft oder Freundschaft liegt nicht drin...

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 24. September 2009 14:06

suessf hat vollkommen recht: Schriftlich widersprechen!


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von kaffeepulver am 24. September 2009 14:01
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Seit wann kann man Aussagen telefonisch machen?

Kommentar von 4bd3c516836d5abb1d5d96f5b78af5f7smallclearsky am 24. September 2009 14:02

Ich habe über jemanden am Telefon mit einem Polizisten von der Kripo geredet.


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 24. September 2009 14:03
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Was lernen wir daraus? Nie am Telefon irgendetwas Wichtiges sagen, verhandeln, absprechen - immer schriftlich! Und das gilt für alle Behörden und Firmen.


Sascher
beantwortet von Sascher am 24. September 2009 14:02
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Und warum musstest Du Aussagen? Was hast Du ausgesagt? Warum machen Deine Bekannten sowas?


dKeownage
beantwortet von dKeownage am 24. September 2009 14:02
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Telefonisch hast du eine Aussage gemacht? Würde ich nie machen. Immer persönlich. Zudem -> Soweit ich weiß ist eine Aussage nur rechtens, wenn du sie unterschreibst. Das wirst du ja nicht gemacht haben.

Ich vermute es handelt sich lediglich um einen Bluff....?!



anonym
beantwortet von Morti am 24. September 2009 14:04
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Solange du nichts unterschrieben oder vor Gericht ausgesagt hast ist es nichts wert. Im Zweifelsfall Aussage zurückziehen.


anonym
beantwortet von tini1082 am 24. September 2009 14:05
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die versuchen damit den täter unter druck zu setzen, ist ziemlich üblich, sie müssen ja irgendwie an die infos kommen

Kommentar von 4bd3c516836d5abb1d5d96f5b78af5f7smallclearsky am 24. September 2009 14:07

Ja aber dann können sie meinen Namen dafür ja nicht Missbrauchen?! Dass grenzt ja an Rufmord...

Kommentar von tini1082 am 24. September 2009 18:09

dann musst hingehen und fragen was das soll, du wirst nur leider recht wenig möglichkeiten haben das zu ändern...


anonym
beantwortet von calleigh am 26. September 2009 11:15
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ich würde dort hingehen (zur polizei) und würdre sie fragne was sie damit meinen


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