clearsky am 24.09.2009 um 14:00 Uhr
Hallo Leute! Es geht um folgendes: Ich musste einmal eine Art Aussage bei der Polizei (nur am Telefon) machen, und jetzt hat jemand den ich kenne eine Anzeige oder sowas erhalten, wo drinnen steht ICH hätte ihn gesehen am Tatort und ICH hätte eine Aussage gegen ihn gemacht, wobei ich dass gar nicht gesagt habe...Die Beteiligten Personen sind natürlich stinksauer auf mich weil ICH sie ja "verpetzt" haben sollte was aber nicht den Tatsachen entspricht. Was kann ich jetzt machen? Die können doch nicht einfach meine Aussage "verdrehen"?

Solange du nicht eine schriftliche Aussage unterschrieben hast, kannst du dich auch dagegen wehren. Mach doch eine schriftliche Gegenaussage bzw. Klarstellung der Tatsache. Aber sei absolut ehrlich dabei! Ein "Meineid" wegen guter Nachbarschaft oder Freundschaft liegt nicht drin...
Seit wann kann man Aussagen telefonisch machen?
clearsky am 24. September 2009 14:02 Ich habe über jemanden am Telefon mit einem Polizisten von der Kripo geredet.
Was lernen wir daraus? Nie am Telefon irgendetwas Wichtiges sagen, verhandeln, absprechen - immer schriftlich! Und das gilt für alle Behörden und Firmen.
Und warum musstest Du Aussagen? Was hast Du ausgesagt? Warum machen Deine Bekannten sowas?

Telefonisch hast du eine Aussage gemacht? Würde ich nie machen. Immer persönlich. Zudem -> Soweit ich weiß ist eine Aussage nur rechtens, wenn du sie unterschreibst. Das wirst du ja nicht gemacht haben.
Ich vermute es handelt sich lediglich um einen Bluff....?!
Solange du nichts unterschrieben oder vor Gericht ausgesagt hast ist es nichts wert. Im Zweifelsfall Aussage zurückziehen.
die versuchen damit den täter unter druck zu setzen, ist ziemlich üblich, sie müssen ja irgendwie an die infos kommen
clearsky am 24. September 2009 14:07 Ja aber dann können sie meinen Namen dafür ja nicht Missbrauchen?! Dass grenzt ja an Rufmord...
dann musst hingehen und fragen was das soll, du wirst nur leider recht wenig möglichkeiten haben das zu ändern...
ich würde dort hingehen (zur polizei) und würdre sie fragne was sie damit meinen
suessf hat vollkommen recht: Schriftlich widersprechen!