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Polizei nimmt mich als Verdächtiger(15)

gefragt von bkaymbk am 24.02.2009 um 17:38 Uhr

Hi ich war gestern draußen und aufeinmal sind polizei wagen um uns gekommen.....und haben uns angehalten ich habe gefragt was los ist er antwortete...wegen schweres raub an einer person...das waren wir nicht die namen uns mit ...und brachten uns in ein revier als verdächtiger....dann gaben sie uns nummer schilder und die person die geraubt wurde....sagte wir waren das nicht die ...lassten uns gehen doch heute kammen wieder zu mein kumpel und morgen bestimmt zu mir .kripbeamte..als zeuge glaub mal......aber wir waren das nich kann was schlimmer passieren...?und ich will kein zeuge sein bin 15 jahre und ich war das auch net...sry wegen schreibfehler schreibe auf eine englsiche tastatur...


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obiwana
beantwortet von obiwana am 24. Februar 2009 17:39
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Wenn du es nicht warst kann auch nichts passieren.


lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 24. Februar 2009 17:40
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Passieren kann Dir nichts, wenn Du es nicht warst. Aber als Zeuge musst Du zur Verfügng stehen, auch wenn Du erst 15 bist. Du kannst aber darauf bestehen, dass Deine Eltern bei der Zeugenbefragung dabei sind.

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 24. Februar 2009 17:42

DH


anonym
beantwortet von aywadiczilu am 24. Februar 2009 17:40
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Du schreibst, du würdest eine englische Tastatur benutzen. Warum hast du dann "ä" in deinem Text?

Kommentar von 9bc1610760da5d061438b410460ecf98smallmacmu am 24. Februar 2009 17:40

Vielleicht Copy&Paste

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 24. Februar 2009 17:41

...is ja jut...

Kommentar von bkaymbk am 24. Februar 2009 18:38

du sagst es

Kommentar von madstop75 am 24. Februar 2009 17:41

grins...ertappt...vielleicht gibt er das andere auch noch zu :-P


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 24. Februar 2009 17:40
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Wenn du es nicht warst, brauchst du dir doch gar keine Gedanken machen.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 24. Februar 2009 17:42
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Als Zeuge mußt du auf jeden Fall erscheinen-als minderjähriger in Begleitung eines Elternteils. Und wenn du es nicht warst,brauchst du dir keinen kopf zu machen. Sag was du weißt u. gut ist.


Kommentar von Rolfe am 24. Februar 2009 22:02

Vor der Polizei muss niemand erscheinen - weder als Beschuldigter, noch als Zeuge. Er muss vor der Polizei auch nicht aussagen. Das gilt auch für Erwachsene.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 24. Februar 2009 17:40
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Man kann Dich nicht zwingen, etwas auszusagen, was Du nicht gesehen hast!!!


macmu
beantwortet von macmu am 24. Februar 2009 17:40
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aber die Tastatur hat doch auch Kommas und andere Satzzeichen.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 24. Februar 2009 17:42
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Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen - aber bei einer Gegenüberstellung mit dem Raubopfer kann es durchaus passieren, dass es sagt "Ja, der wars!!" Dann hilft nur noch ein Alibi. Hoffentlich ein nachweisbares.


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 24. Februar 2009 17:43
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sehr komisch die sache.


luckytess
beantwortet von luckytess am 24. Februar 2009 17:43
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Wenn du schuldlos bist, wird das die Polizei auch feststellen. Ich hoffe nur, du bist nicht schon früher negativ aufgefallen. Auch wenn du nichts gesehen hast, kannst du auch keine Zeugenaussage machen. Weil du nun mal in diese Sache hineingerutscht bist, ist die Polizei verpflichtet, dich zu befragen. Hab keine Angst, denn der Beraubte hat dich ja praktisch schon entlastet.


ellenna
beantwortet von ellenna am 24. Februar 2009 17:44
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ich habe auf der scene oft erlebt, dass man leute bei raub, wegen ähnlichkeit, verdächtigt. bleib selbstsicher!!! Wenn Du das nicht warst ist die Chance so gut wie null, das du was bekommst, bei raub sowieso, ohne zeugen..... viel Glück. Die TYPEN sind oft halt auch neugierig, was so los ist. ??


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