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Polizei-Kontrolle

gefragt von IBenjaminFGIBenjaminFG am 14.05.2008 um 18:25 Uhr

Muss ich einem Polizisten bei einer Verkehrskontrolle sagen wo ich garade herkomme und wo ich hinfahren will?Oder kann ich sagen:''das geht sie doch nichts an''??


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Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 14. Mai 2008 18:46
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Mein Rechtsverdreher hat mir geraten zur Sache nichts zu sagen. "Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern". Man ist verpflichtet zur Person auszusagen. Alle anderen Details können später geklärt werden. In der Aufregung sagst du jetzt Sachen die du später bereust und nur schwer zurücknehmen kannst. Deshalb auch bei einem Unfall nur zur Person äußern.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 20:56

Folgender Fiktiver Fall. Deiner einer ist im Auto unterwegs von Arbeit nach Hause. Du wirst von der Polizei angehalten. Ne ganz nornale Kfz Kontrolle. Keine Geschwindigkeitsüberschreitung, kein Rotlichtverstoß nix. Einfach nur ne Routinekontrolle. Nun fragt dich der Polizist wo du den herkommst und wo du noch hinwillst. Nur um die Zeit zu überbrücken bis der zweite Kollege mit dem Ausweis vom Funken wieder kommt. Du sagst nun:"Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern" Tja nun rat mal die Kontrolle weitergeht? Als erstes der Verdacht...hmm vieleicht hat er was zu verbergen? Schauen wir doch mal genauer hin. So kannst deine Routine Kontrolle von 5 Minuten locker mal auf 20-30 Minuten ausdehnen. Glückwunsch. Wo is das Problem einfach zu sagen ich komm grad von Arbeit und will nach Hause? Oder ich komme vom Einkaufen und fahr jetzt zu meinen Eltern. Oder ich komm von ner Geburtstagsfeier und fahr jetzt Heim?


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 14. Mai 2008 18:30
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Du könntest Ihn auch fragen, weil Du es noch nicht so genau wüsstest wohin Du fahren willst....freundliche Polizisten haben manchmal gute Ideen.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 18:32

Auch 'ne Art!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Mai 2008 18:46
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Du bist verpflichtet, Deine Personalien anzugeben. Weitere Angaben kannst Du verweigern.

Zum "unnützen Hin- und Herfahren":

Es ist zutreffend, daß dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In Fällen, wie von KinderKinder geschildert, wird das auch mal angewendet. Ansonsten aber fällt jegliches zielgerichtete Fahren von A nach B jedenfalls nicht unter diese Regelung. (Ob es um 10 Meter zum nächsten Zigarettenautomaten geht oder 100 Kilometer um einen Sonnenuntergang zu sehen.) Auch Umwege fallen nicht darunter.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:26
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Mußt sagen, weil zielloses rumfahren eine Ordnungswidrigkeit ist.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 18:28

Ernsthaft?
Aber es geht sie doch nichts an!
Wo leben wir denn?

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 14. Mai 2008 18:28

und wenn ich ausser meinen personalien gar nichts sage??

Kommentar von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:28

ja, ernsthaft. hast du den theorieunterricht nicht besucht?

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 14. Mai 2008 18:28

dann ist ja ab sofort das Spazierenfahren Sonntags strafbar....

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 18:29

Doch, aber ist schon länger her! ;)

Kommentar von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:30

wenn es ziellos ist, dann ist es eine ordnungswidrigkeit.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 18:35

Ok, und wenn ich dem Polizisten sage,
dass ich die Landstrassen um meinen Ort herum so schön finde
und sie einfach mal alle abfahren will bevor ich nach Hause fahre?
Das ist doch nicht ziellos!?
Und was ist, wenn ich einfach ein Ziel erfinde? Das weiß der doch nicht?
"Na klar sage ich ihnen, wo ich hinfahre, Herr Polizist, meine Frau geht mir so auf die Nerven, da dachte ich, suchste mal ein Freudenhaus..."
hmmm...

Kommentar von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:37

sag dem polizistendoch was du willst, aber wunder dich dann nicht.

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 14. Mai 2008 18:32

sinnloses rumfahren kostet geld?dann bin ich bald pleite.;)

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 14. Mai 2008 18:33

Der Sprit scheint noch nicht teuer genug zu sein ;-)

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 18:30

Wie sieht es denn mit ziellos herumlaufen aus?
Als Fussgänger nimmt man doch auch am Straßenverkehr teil... ist das dann auch eine Ordnungswidrigkeit?

Oh, Deutschland, Deine Paragraphen...

Kommentar von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:34

Es ist innerorts wie außerorts verboten, ohne Nutzen hin- und herzufahren, schreibt die StVO vor; dies meint jedenfalls das Bayerische Oberste Landgericht.

§ 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt den Verkehrsteilnehmern vor: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, ....“ Ob dies außerorts erlaubt ist, entschied das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) am 28.11.2000 (2 ObOWi 410/00) anläßlich des folgenden Falles:

Sonntagvormittag im September: Die Moppedfahrer des Umlands treffen sich in der „Applauskurve“ auf der Bundesstraße. Wilhelm Brause hatte seine Freundin auf seiner RSV-Mille-Factory mitgebracht, um ihr zeigen zu können, wo die Haftgrenze der neuen Stahlgürtelreifen beginnt.

Brause fährt los, etwa 800 Meter bis zum Ortseingangsschild, wendet dort und durchfährt knieschleifend die Kurve. Die Zuschauer applaudieren, Brause wendet weiter oben am Berg und kommt nochmals, das Plastik seiner Kombi auf dem Asphalt abschmirgelnd, durch die Kurve zurück bis zum früheren Wendepunkt.

Das Spielchen vollzieht sich ein paar Mal, bis freundliche Polizeibeamte das Terrain betreten. Mütterchen Mü, die in unmittelbarer Nähe des Ortseingangs vergeblich versuchte, ihren Mittagsschlaf auf der Terrasse ihres Einfamilienhauses zu halten, hatte die Freunde und Helfer informiert.

Ein paar Wochen später erhielt Wilhelm Brause den Bußgeldbescheid: DM 150,00 und drei Flens wegen Verstoßes gegen § 1 Absatz 2 StVO.

Brauses Einspruch wird sowohl von der Bußgeldbehörde als auch vom Amtsgericht verworfen. Schließlich entschied das BayObLG über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen; aber auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel gegen die amtsrichterliche Entscheidung eingelegt.

Das Rechtsmittelgericht stellte zunächst einmal fest, daß nach § 1 Absatz 2 StVO sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, daß andere nicht mehr als unvermeidbar belästigt werden. Voraussetzung ist aber, daß die Beeinträchtigung nach Art und Maß das Verkehrsbedürfnis übersteigt und als störend empfunden wird.

Diese Voraussetzung sah das Gericht als gegeben an – auch wenn die Geräuschentwicklung von Brauses Italo-V2 nicht exakt gemessen wurde; es entspräche der Lebenserfahrung, daß bei dem vermeidbaren Fahren eines italienischen Zweizylinders erheblicher Lärm entstehe, meinten die bayerischen Richter – wohl zu Recht.

Brauses Argumentation, nur das innerörtliche sinnlose Hin- und Herfahren sei in § 30 StVO ausdrücklich verboten, ließen die Richter nicht gelten: Die Regelung dieser Vorschrift bedeute nicht, daß vermeidbare außerörtliche Belästigungen erlaubt seien, schrieben sie ihm knapp ins Stammbuch.

Brause nörgelte auch an der Höhe der verhängten Geldbuße herum: Entsprechend den Regelungen im Verwarnungsgeldkatalog sei die Sanktion für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von DM 20,00. Die Richter hielten das Bußgeld in Höhe von DM 150,00 in Hinblick auf die „massive Belästigung“ jedoch nicht für unangemessen hoch, zumal Brause schon ein paar Voreintragungen in Flensburg hatte.

Interessant an dieser Entscheidung ist allerdings, daß die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht zufrieden war mit der Entscheidung des Amtsgerichts: Sie wollte mehr, nämlich sogar ein Fahrverbot für Brause!

Nach Ansicht der Strafverfolger habe Brause nämlich die Straße übermäßig genutzt, dadurch daß er ein Rennen veranstaltet habe.

Dieser Ansicht widersprachen die Richter allerdings. Brause habe nicht an einem Wettbewerb oder einer Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten teilgenommen.

Das mehrmalige „Durchfahren der Kurve, jeweils hin und her, sei auch nicht als „Sport und Spiel auf der Fahrbahn“ anzusehen. Deswegen habe Brause auch nicht gegen § 31 StVO verstoßen, wonach sportliche und spielerische Tätigkeiten nur auf Spielstraßen erlaubt sind.

Daher sei hier ein Fahrverbot nicht angebracht, weil Brause hier keine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung begangen habe.

Insgesamt scheint Brause mit den DM 150,00 gut bedient zu sein. Die Argumentation der bayerischen obersten Landesrichter ist allerdings nicht zwingend. Je nach Blickwinkel ist ein Abweichen nach „unten“ oder „oben“ denkbar.

Man sollte also daran denken, daß es durchaus auch vorübergehend den Führerschein kosten kann, wenn man sinnlos auf öffentlichem Straßenland hin- und herbrezzelt. Dafür sind Renntrainings auf abgesperrten Strecken wesentlich besser geeignet.

quelle: http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/23-unnuetz.html

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 18:41

Gut ok, dass mit dem Lärm und so leuchtet mir ein. Aber wennich in einem gesetzten Tempo einfach nur so vor mich hin fahre (cruise, wie es heute so schön heißt), mache ich keinen Lärm. Und Sprit... ja, ist ein Argument, aber es soll ja Leute geben, die sagen, "wenn die Poltik die Industrie im (Schadstoff-)Griff hat, dann richte ich mich auch danach. Bis dahin, cruise ich zum Spaß."
Und gilt das Bayrische Urteil auch für NRW? (Ich weiß es wirklich nicht!)

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 18:59

Achso du hast eine Autotür die geräuschlos zugeht. Du hast einen Motor der geräuschlos startet. Dein gesamtes Auto macht keinerlei Geräusche? Glaubst du das wirklich? So ein Auto gibt es nicht.

Und was Leute sagen zur Politik is absolut Schnuppe. Mit Umweltschutz kann jeder anfangen dazu muss man nicht auf die Politik und Industrie warten sonst wären wir kein Stück besser als die Ami´s Wer das nicht will für den gibt es eben ne Ordnungswidrigkeiten Anzeig.

Es ist ja nicht so das keine Auto fahren darf wenn man will. Nur soll man eben nicht sinnlos im irgendwo im Kreis fahren ohne wirkliches Ziel.

Das sollte einem Menschen mit normalem IQ eigendlich schon gelingen.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 19:07

verglichen mit einem Motorradfahrer, der Wheelies und Stoppies auf der Straße macht und mit quietschenden Reifen den Grip derselben testet, ist mein Auto leise!!!

Man kann auch korinthenkackerisch auf einem Wort/einem Ausspruch herumreiten!
Und es ist schon seltsam, dass wenn ich langsam irgendwo entlang fahre (bei uns sind viele Straßen als verkehrsberuhigte Zonen gekennzeichnet, da laufen die Leute mitten auf der Straße), sich manche Fußgänger erschrecken, wenn sie (oft erst nach 20/30 Metern) feststellen, dass ich hinter ihnen herfahre - und sich entschuldigen für's im Weg stehen mit der Begründung, sie hätten mich gar nicht gehört.
Da ich nicht so ein eiliger Mensch bin, habe ich keinen Grund die Leute zu scheuchen, also tucker ich hinter ihnen her -ohne Hupen!
Also wenn die sich erschrecklen, weil es so leise ist, kann mein Wagen ja nicht so erheblich laut sein, oder?

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 19:18

Haben die Kommentatoren mit dem normalen IQ meine verschachtelten Sätze überhaupt verstehen können?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 19:20

Laut genug um Anwohner evtl zu stören. Nur weil dich wer auf der Straße nicht hört heißt das nicht das dein Auto keine Geräuche macht. Viele Leute sind einfach mit sich selbst beschäftigt.

Und ja es mag leiser sein als ein Mopped aber oh Wunder auch dem ist es verboten völlig sinnfrei rumzufahren.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 19:29

Sag mal, kannst Du nicht richtig lesen oder schielst Du?
Ich habe nie behauptet, mein Auto würde keine Geräusche machen!!!
Und, oh Wunder, Du hast ja eine unglaubliche Logik, völlig ohne Punkt und Komma:
Obwohl Motorräder lauter sind als die meisten Autos, dürfen sie auch nicht sinnlos herumfahren?
Hast Du selbst mal gelesen, was Du da schreibst? Muss am normalen IQ liegen...
(Oh, bitte, das sind übrigens rein rhetorische Fragezeichen, sie erfordern keine Antwort Deinerseits!)

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 20:14

Du hast geschrieben du machst keinen Lärm wenn du im gesetzten Tempo irgendwo rumfährst. Und das ist nun mal Unsinn. Lärm bedeutet schliesslich nicht automatisch das man damit alle Nachbarn wecken muss. Die Vorschrift hat ihren Sinn ob du den nun bergeifen willst oder nicht. Ansonsten solltest vieleicht mal sachlich bleiben sonst erledigt sich jedes Gespräch mit dir.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 15. Mai 2008 10:03

Ja, Romija, genau so meinte ich es auch: ein Gespräch erübrigt sich in diesem Falle.
Allerdings erstaunt es mich, dass Du mich um Sachlichkeit bittest!
Nur zur Erklärung: ich habe nur ein wenig herumgealbert, weil ich die Vorschrift unglaublich (sinnwörtlich geimeint) formuliert fand. Zudem hatte ich auch ein paar ernsthafte Fragen, doch die wurden nicht beantwortet. Statt dessen hielt man sich damit auf, mir die Worte im Munde zu drehen. Unsachlich war es da schon bereits!
Und ab diesem Punkt habe ich mich lediglich auf dieses Spiel eingelassen (obgleich ich es eher amüsant fand) und entsprechend geantwortet. Dass ich mich jedoch durch Wortansammlungen ohne Interpunktion durchkämpfen musste, nur um zu entdecken, dass die Argumentation durch Hinweise auf eine wahrscheinliche/angenommene Differenz unserer Intelligenzquotienten zu Ungunsten meiner Person geriet, berührte meine Lust am Diskutieren jedoch nicht im Geringsten.
Vielmehr beschäftige ich mich in der Regel lieber mit Leuten, die sich (hervorgerufen durch die unpersönliche Distanz des Internets) sowohl grammatikalisch, als auch inhaltlich unmissverständlich ausdrücken können.
Ich vermeide im Allgemeinen die Mühe, mich durch Sätze zu kämpfen, die ohne Punkt und Komma betonungslos ineinander übergehen und so der Verständlichkeit des Meinungsäußerers abträglich sind.
In diesem Fall jedoch hatte ich vor allen Dingen einfach Spaß daran, dem Vorwurf der Naivität, Engstirnigkeit und unterdurchschnittlichem IQ mit strahlendem Lächeln und wohlüberlegter Provokation ein wenig Futter zu geben.
;) So long, Buddy!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 15. Mai 2008 21:51

Du scheinst nicht wirklich lesen zu können oder? NAIV nannte dich ein anderer User. Aber ich hab nix anderes erwartet. Wär ja zu viel verlang mal nach dem Usernamen zu gucken bevor man lostippt. Statt dessen regt man sich lieber über das Geschriebe auf. Ciao

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 16. Mai 2008 13:15

Ach Romija,
lass uns doch aufhören, uns gegenseitig die Unfähigkeit zu Lesen vorzuwerfen.
Ich habe in meinen Antworten nicht nur Deine Äußerungen gemeint, sondern formulierte sehr allgemein ("man hielt sich auf" -nicht Du hielst Dich auf!), eben weil es mehrere User waren.
Fühl Dich bitte nicht so auf den Schlips getreten.
Ich gebe zu, ich habe mich auch ein bisschen hinreißen lassen. (Hierzu habe ich im Forum unter "Ich möchte mich entschuldigen..." ausführlich Stellung bezogen.)
Ich wollte Dich weder ernsthaft persönlich angreifen, noch wollte ich Dich kränken.
Ich wollte aber auch nicht, dass man sich so an mir "aufhängt". Und sorry, ich habe nicht angefangen, unsachlich zu werden. Nur um das klar zu stellen: Du allerdings auch nicht, das war noch vor Deinem Kommentar. Da war ich aber schon ein wenig angenervt. Du hast unnötigerweise die Breitseite abbekommen.
Friede? ;)

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 18:34

Verbrauchst du als Fußgänger Sprit, machst du als Fußgänger Lärm, und stößt du als Fußgänger Schadstoffe aus? Nein. DA ist der Unterschied.

Kommentar von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:36

es gibt schon einige fußgänger die schadstoffe ausstoßen, aber das ist wohl ein verdauungsproblem.

Kommentar von Regenmacher am 14. Mai 2008 18:38

Das mit den Schadstoffen nach einer Chili con carne lass ich mal offen, ja?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 18:39

Ich wusst das das kommt :D Aber ich weiß, das ihr wisst, was ich meine ;)


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 14. Mai 2008 18:26
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so sieht es aus.....



anonym
beantwortet von Brianna am 14. Mai 2008 18:27
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Auskunft geben muss man nur dann, wenn man sich z.B. auf einer Straße "nur für Anlieger" befindet. Ansonsten bleibt es dir überlassen, wie diplomatisch du auf eine solche Frage antwortest.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 19:00

Und den Beamten bleibt es überlassen wie diplomatisch sie die weitere Kontrolle gestalten.

Kommentar von Brianna am 15. Mai 2008 07:51

Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 14. Mai 2008 18:31
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Natürlich kannst Du sagen, dass geht Sie nichts an, viel Spass dabei. Wenn der Polizist in richtiger Simmung ist, nimmt er Dir Dein Auto auseinander... Der wird sich doch irgendwas dabei denken, wenn er fragt, lüg ihn einfach freundlich an. Komme von der kranken Oma, hab ihr Kuchen und Supppe gebracht...

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 14. Mai 2008 18:37

Du musst ja nichmal Lügen. Meist geht es bei den Fragen gar nicht darum ob grad wer sinnlos rumkutscht. Passiert doch eher selten. Die meisten haben ja ein Ziel wenn sie ins Auto steigen. Und wenn es nur der Supermarkt 3 Ecken weiter ist.

Die Frage ist entweder nur der Versuch für ein Gespräch während der zweite Polizist die Daten von Ausweis checkt oder im Umkreis is etwas vorgefallen und man filtert verdächte Fahrzeuge raus.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 14. Mai 2008 18:33
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Ich spiele gerne mit Schutzleuten... Habe ich nichts zu verbergen... Sage ich denen irgendwas, was mir momentan einfällt.


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 14. Mai 2008 18:35
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Ich denk mal die Frage hat eher nen psychologischen Hintergrund. Wer etwas zu verbergen hat und nicht so abgebrüht ist, fängt vielleicht an zu stottern...

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 14. Mai 2008 18:37

Aber sind nicht gerade die "Gefährlichen" abgebrüht?
Und kommen nicht gerade die "Harmlosen" ins Stottern, weil sie ANgst haben, etwas Falsches getan zu haben?

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 14. Mai 2008 18:39

Mag sein aber auch die Abgebrühten fangen mal an oder?


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 14. Mai 2008 18:36
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Du musst solche Fragen nicht beantworten, aber es könnte sein, dass Du dann besonders gründlich kontrolliert wirst.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 14. Mai 2008 18:43
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wenn du so eine unhöfliche antwort gibst wirst du garantiert noch nen verwarngeld bekommen


anonym
beantwortet von Juri23 am 14. Mai 2008 18:58
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Nun KinderKinder hat da mit seinem Kommentar voll recht. Echt der Hammer. Nun, da ja in Deutschland Alles und Jenes ne Vorschrift usw. hat, wird sicherlich auch noch die Vorschrift erlassen wann man sich seinen körperlichen Gasen entledigen darf. ( Nur bei Neumond wenn die Straßenlaterne in einem Winkel von exakt 47,38 Grad zur soeben vorbeifliegenden ISS steht )

Nein im Ernst.

Dem Edelweisbursche ( Polizist ) musst Du wirklich sagen, von wo Du kommst und wo Du hinwillst. O.K wo Du hinwillst das kann erfunden sein ( Du kannst es Dir ja während der Fahrt anders überlegen ( willst noch schnell zum Bäcker Brot holen usw. ) Aber wenn Du falsche Angaben machst, von wo Du kommt..... Angenommen die sind Dir nachgefahren - ohne dass Du es gemerkt hast, dann stellt sich die Frage: Hat der was zu verbergen ? Oder steht er unter Alkohol, Drogen, dass er es nicht mehr weis. Könnte es sein, dass er auf Grund einer Krankheit nicht mehr weis, von wo er kommt und daher der Verdacht nahe liegt, dass er zum führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet ist. Ihr lacht jetzt ? ----- Ihr kennt die deutschen Behörden noch nicht !


JuleNO
beantwortet von JuleNO am 14. Mai 2008 19:54
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Kommt auf den Cop an. Ist er/sie schlecht drauf, läßt Du Dir lieber was richtig Gutes einfallen. Eine Lüge versteckt man am besten zwischen zwei Wahrheiten!


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 30. Oktober 2008 13:00
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Nun einige Antworten hier, zu Deiner Frage, sind ebenso zutreffend, wie nicht unbedingt nachvollziehbar.

Da ich den Job schon etwas länger mache, gibt es zu Deiner Frage eine einfache Antwort.

1) Ist es eine reine Kontrolle im Rahmen der Verkehrsüberwachung, dann gehört eine solche oder auch eine andere Frage dazu, um festzustellen, ob der Fahrer vielleicht Alkohol oder Drogen konsumiert hat, und mögliche Ausfallerscheinungen (, verzögertes Antworten, lallende Aussprache, Dummzeugschwätzen, euphorische Umschreibungen seines Fahrtzieles, etc.) zu erkennen. Also auf gut Deutsch ... wie gut gibt sich der Fahrer nach außen hin zu erkennen ... normal, nervös, aggressiv. Nur für eine solche Feststellung hinsichtlich der Fahrtauglichkeit werden Fragen nach dem woher oder wohin im Rahmen der Verkehrsüberwachung gestellt.

2) Ist es eine anlaßbezogene Kontrolle, z. Bsp. eine konkrete Fahndung nach Straftätern oder gestohlenen Gegenständen aufgrund einer - vielleicht sogar kurz vorher - gemeldeten Straftat, dann haben solche Fragen Ermittlungscharakter. Evtl. stellt sich bei dieser Befragung heraus, dass der Autofahrer ein Zeuge oder ein Hinweisgeber ist. Klar würde uns ein Täter versuchen an der Nase herumzuführen, und manchmal erkennen wir es auch nicht sofort ... aber es gibt zwei Sprichworte in unseren Beruf. "Man trifft sich im Leben immer zweimal!" und "Irgendwann kriegen wir sie alle!"

Also, keine Panik bei der Befragung.

In diesem Sinne ...


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