Polizei gibt Zeugennamen raus. Dürfen die das?

11 Antworten

Meines Wissens nach wurde ihm das direkt bei der Durchsuchung gesagt.

Was kann/sollte ich jetzt tun?

ein anwalt kann  für seinen mandanten akteneinsicht nehmen und da stehen natürlich auch angaben zu den zeugen drin, also ja...

Selbstverständlich dürfen Polizisten Zeugen nicht benennen. Wobei die Frage ist ob, dass tatsächlich von der Polizei kommt, oder derjenige das einfach behauptet.

Ein Problem mit deiner Zeugenaussage kannst du nur bekommen, wenn diese nachweislich falsch gewesen ist. Du also wissentlich eine Falschaussage gemacht hast.

Das war nicht die Polizei, die hat niemandem irgendwas zu geben, darf die gar nicht, das war die Staatsanwaltschaft, nur die entscheidet, wer was zu sehen bekommt und wer nicht..

Der Anwalt des beschuldigten hat bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt, das ist sein gutes Recht.

Und die Staatsanwaltschaft schickt dem dann die komplette Akte, mit allen Daten, etc.

Das geschieht aus dem Grund, dass sich jemand, der einer Straftat beschuldigt sieht, auch alle Anhaltspunkte hat, wer was sagt und weiß, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen.

Selbstverständlich kann der die Daten hierbei auch dazu verwenden, um Dich anzuzeigen, wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede, was auch immer. Ganz normal.

Ich würde nun jedoch die Staatsanwaltschaft kontaktieren und denen berichten, dass es zu dieser Kontaktaufnahme gekommen und wie das genau gelaufen ist. Sollte der nämlich die Daten dazu verwenden, um Zeugen einzuschüchtern, bekommt er dermaßen eins auf den Sack......

Sie dürfen auf keinen Fall deinen Namen weiter geben. Wehr dich dagegen