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polizei beschuldigt bei unfallflucht ohne grund..

gefragt von mitherz am 20.06.2009 um 7:06 Uhr

Hallo, ich mein Bruder sein Auto wurde geklaut. Er hat noch beide Schlüsseln. Sein Auto wurde dann in einem Unfall verwickelt und es wurde Fahrerflucht begangen. Der Täter verlässt das Auto und verschwindet. Die Polizei nimmt das Auto mit und beschlagnahmt das Auto. Weil der Täter nicht gefasst wurde, wird mein Bruder beschuldigt. Die Frage ist, wie kann ein Daimler Baujahr 2008 ohne Schlüssel geklaut werden, da die Polizei keine Einbrechspuren finden konnte und das Auto nicht kurzgeschlossen sei. Darf die Polizei das Auto beschlagnehmen? Man ist Opfer und dann wird man auch noch beschuldigt? Kann man solche Autos ohne Schlüssel und Kurzschluss zum laufen bringen? Danke für eure Antworten


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schildi
beantwortet von schildi am 20. Juni 2009 07:08
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Na war er doch der Fahrer?? Sieht ja fast so aus !


anonym
beantwortet von michinef am 20. Juni 2009 07:14
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Ist "man" wirklich das Opfer? Ich glaub nicht dran.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 20. Juni 2009 07:44
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das ist eine ultraschräge und völlig unglaubwürdige Geschichte,sorry.

Selbst der unerfahrenste Unfallfahnder,dem stellen sich doch da die Nackenhaare auf.

Dein Bruder soll sich um einen GUTEN(!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) Anwalt kümmern. Für mich liest sich das wie ein nicht soo gut geplanter VEsicherungsbetrug,das ist strafbar.

NOrmalerweise meldet man den Diebstahl eines MERCEDES Jahreswagens (!?!)UMGEHEND der Polizei,die das aufnimmt und das Fahrzeug zur Fahndung ausschreibt...war mal so,ob das noch so läuft,möglich.

Aber ohne Schlüssel und Einbruchsspuren wurde das AUTO "entwendet"hatte "LEIDER"einen Unfall,und der "vermeintliche DIEB"flüchtet?????????

Willkommen zu GRIMMS Märchenstunde ;-) ;-) ;-)

Dein Bruder scheint kein ehrlicher MEnsch zu sein. Dann soll er wenigstens die jüngere (!?!)gutgläubige Schwester nicht mir reinziehen,Du glaubst diesen Müll auch noch Augen gen Himmel dreh

Nix gegen Deinen Bruder :-/. Aber diese Story stinkt doch echt zum HImmel :-(.

Kommentar von mitherz am 20. Juni 2009 07:58

ich meine, klar kann man das alles sagen, aber wenn ich das nicht 100% wüsste.. weil er daheim war.. dann würde ich auch auf solche geadnaken kommen aber er war eben da

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 20. Juni 2009 08:12

@mitherz,und Du bist DIR ganz SICHER???????,dass der Unfall auch DANN passiert ist?

Da muss er gute Zeugen beibringen oder Glück haben. Nach wie vor völlig unglaubwürdig,und ich kenn weder ihn noch Dich. Ist ne sachliche Meinung.

Kommentar von mitherz am 20. Juni 2009 21:10

ja er hat es auch als gestohlen gemeldet, laut polizei hatte die Polizei, den fahrer verfolgt und als es zum Ufall kam, hat die Polizei nur das Auto gefunden aber nicht den Fahrer... komisch..Versicherungsbetrug? nein denn mein Bruder hätte nichts davon und auch keinenen finanziellen schaden..


LAPDSWAT
beantwortet von LAPDSWAT am 20. Juni 2009 16:25
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Na ja, die Angelegenheit ist wirklich merkwürdig. Aber sei dir eins gesagt, die Spurensuche wird stattfiden. Fingerabdrücke, DNA Abgleich, Faserspuren an den Gurten, den Sitzen, Überprüfung der Sitzeinstellung, Vergleichsabdrücke mit Pedalen und sämtlichen Schuhen der Tatverdächtigen etc. Dann kommen noch die Vernehmungen. Wenn du bezeugen kannst, dass er nicht der Fahrer ist, wirst du auch vorgeladen. Du hast selbstverständlich bei allen Vernehmungen ein Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht. Solltest du jedoch bei einer eventuellen Zeugenaussage vor Gericht stehen und dem Staatsanwalt kommt aufgrund der zugrundeliegenden Sachbeweise deine Aussage ebenfalls komisch vor, wird er den Antrag stellen dich zu vereidigen. Geschieht das, und dein Bruder wird verurteilt, hast du dich eines Verbrechens strafbar gemacht. Der Meineid. Und zweitens, ja, die Beschlagnahme ist möglich, da das Fahrzeug als Beweismittel zum Auffinden von Spuren dienlich ist. Kann deinen Bruder also auch entlasten. Aber wahrscheinlich ist jemand Drittes gefahren, den dein Bruder kennt, dem er das Auto geliehen hat und der hat dann den Unfall verursacht. Anschließend hat er den Schlüssel dann wieder deinem Bruder gegeben. Dann hast du mit deiner Aussage recht, dass dein Bruder zu hause war. Aber auch das ist eine Straftat.

Kommentar von mitherz am 20. Juni 2009 21:02

Danke.. Ja ok, das alles ist möglich, aber was ist wenn er es wirklich nicht gewesen ist, wie ist das alles möglich, du scheinst dich auszukennen..danke

Kommentar von 0e1e6126a3052489bf1a52121f446009smallLAPDSWAT am 21. Juni 2009 00:49

Wenn er es nicht gewesen ist, kann dies zum einen die Spurenlage beweisen oder er wird "in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" frei gesprochen. Des Weiteren kann es aber auch gut möglich sein, dass das Verfahren (gegen deinen Bruder) aus Mangel an Beweisen vor einer öffentlichen Klage eingestellt wird. Dies obliegt allerdings der Staatsanwaltschaft bzw. dem Richter.


anonym
beantwortet von Daswunder am 20. Juni 2009 07:08
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Ja das geht ist nur was aufwendiger.


Kommentar von mitherz am 20. Juni 2009 07:34

ja genau, meine Frage ist wie denn, wie ist die Funktionsweise?


MariaHa
beantwortet von MariaHa am 20. Juni 2009 07:11
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ich schließe mich der Meinung von "Daswunder" an. ich stelle mir nur die Frage, warum es so rein gar keine Spuren gibt. Hat die "normale" Polizei den Fall untersucht oder die Kripo?

Kommentar von mitherz am 20. Juni 2009 07:33

ich denke die normale Polizei, das auto ist noch bei der Polizei


Nikodemus
beantwortet von Nikodemus am 20. Juni 2009 07:11
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_Rechtsanwalt-


anonym
beantwortet von Lokfuehrer am 20. Juni 2009 07:12
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Schau mal weiter ins Netz.Es gab mal eine Sendung über Fahrzeuge ( besonders Mercedes BMW usw.) die innerhalb von Minuten geknackt wurden um dann nach Polen zum zerlegen gebracht werden. Die haben selbst schon die sicherheitssysteme ganz einfach nachgebaut


zj1000
beantwortet von zj1000 am 20. Juni 2009 07:18
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Ohne Worte


anonym
beantwortet von asmodii am 20. Juni 2009 07:21
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Ach kommt schon Leute. Sicher gibts Möglichkeiten das Auto zu knacken ohne Spuren zu hinterlassen. Stichwort: Zentralverriegelung mit Vernbedienung... Spätestens jetzt sollte es "klick" machen. Lasst mal die unterschwellingen Anschuldigungen.

Kommentar von 6cbffac928650245da33369dedceb579smallCrack am 20. Juni 2009 07:36

Und wie fährt man dann das Auto?

Mit der Fernbedienung???

Ich hoffe es macht "klick" ...

Kommentar von asmodii am 20. Juni 2009 07:53

Du bist mir ein ganz schlauer einer... :) Sicherlich ist es einfach den Bruder des TO als Lügner hinzustellen und zu behaupten, dass er das selbst gewesen ist, als nach Möglichkeiten zu suchen wie sowas vllt. doch geht. Da geb ich dir Recht.


anonym
beantwortet von mitherz am 20. Juni 2009 07:30
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also Leute er war definitiv nicht der Fahrer, so wie manche hier das nicht glauben oder es ihnen spanisch vorkommt, kommt es der Polizei auch spanisch vor. Dass es keine Spuren gibt ist die Aussage von der Polizei, er hat das Auto noch nicht gesehen, da es beschlagnahmt ist. Er hat ja keinen Grund Fahrerflucht zu begehen, da es ein Leasingwagen ist und bei einem Unfall keinerlei finanziellen schaden hätte. Ich frage mich ja auch, wie kann man so ein Auto ohne Schlüssel knacken und starten? das ist mir ja auch ein Rätsel..

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 20. Juni 2009 07:46

3.Ersatzschlüssel hatte der Aushilfsfahrer der Leasingfirma,der vorbestraft ist ;-)?????????

TATORT lässt grüßen :-/...

Kommentar von mitherz am 20. Juni 2009 07:57

leasing heisst nicht irgendeinfahrer, er hat es für sich geleast.. sonst fährt niemand damit..


anonym
beantwortet von fastlink am 22. Juni 2009 10:27
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Also erst einmal - Emotionen raus.

Ermittlung bedeutet, in alle Richtungen zu ermitteln, das bedeutet im Sinne der Geschichte, dass das Fahrzeug entwendet wurde, wie auch dagegen, dass die Geschichte eben so nicht stimmt.

Du musst zugeben, ein DB Bj. 2008 ohne Aufbruchsspuren und ohne Diebstahlsspuren gefahren durch einen Autodieb? Das hört sich mal nicht ganz 100% glaubhaft an.

Selbstverständlich kann dann das Fahrzeug erst einmal beschlagnahmt werden, es ist Tatwerkzeug und zudem Spurenträger. Irgendwann wird es dem Eigentümer zurückgegeben, und zwar völlig Egal, wie die Ermittlungen ausgehen.


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